Seit 4 Jahren zahle ich für unsere Wohnung 100 Euro Nebenkosten. Bisher hatte der Vermieter nie eine Nebenkostenabrechnung erstellt. Ich habe also weder nachzahlen müssen, noch Geld zurück bekommen. Wie aus meinem Mietvertrag unter § 4 hervor geht (siehe Bild), steht bei der Betriebskosten-Vorauszahlung 0 Euro. Bei der Heizungs-Vorauszahlung steht ebenfalls 0 Euro. Unter § 5 steht bei Betriebskostenvorauszahlung und Heizkostenvorauszahlung auch 0 Euro. Nach diesem Mietvertrag leiste ich also keine Vorauszahlungen. Betriebskosten und Heizung (Warmwasser fällt weg, da Durchlauferhitzer) finden sich aber im Mietvertrag unter "Sonstige Kosten". Soweit mir bekannt ist, zählen Heizung und Betriebskosten nicht zu den sonstigen Kosten. Das wäre schon ein Fehler. Im Mietvertrag wird zwar nicht ausdrücklich erwähnt, dass die Nebenkosten pauschal abgegolten werden, aber die Tatsache, dass ich nie eine Nebenkostenabrechnung bekommen habe und die seltsame Aufführung im Mietvertrag sprechen meiner Meinung nach dafür, dass der Vermieter pauschal abrechnen will. Wie seht ihr das? Der Vermieter ist übrigens verstorben. Es ist kein Erbe vorhanden und ein Nachlasspfleger hat die Hausverwaltung übernommen. Es stellt sich die Frage, wie der Nachlasspfleger die Sache in Zukunft weiterführen will und darf? Nur zur Info: Die Wohnung verfügt über 65 Quadratmeter (Kaltmiete 400 Euro).