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Mietrecht kühlschrank?

Ich bin aus meiner Wohnung zu meinen Eltern zurückgezogen. Ich habe ein Übergabeprotokoll mit meiner Vermieterin durchgeführt , wo 2 kleine Mängel festgestellt wurden , die jedoch für diesen Fall irrelevant sind.

2 Tage später hatt mich die Vermieterin kontaktiert und hatt mir Fotos geschickt von der Innenseite des Kühlschranks , wo sich 3 Einrisse befanden .

Die Vermieterin hatt nun einen Kühlschrank für ca. 540€ + Montagekosten veranlasst wobei der Endbetrag bei ca.1080€ liegt .

Das Problem jedoch ist , das ich zu dem Zeitpunkt, als ich in der Wohnung gelebt habe noch keine Risse zu sehen waren.

Ab Dezember stand die Wohnung leer(2 monate) , angemeldet war ich auf die Wohnung jedoch bis Febrauar.

Nun stellt sich die Frage :

Würde es sich lohnen mit so etwas vor Gericht zu gehen und wie hoch sind die Chancen das ich die Kaution zurück bekomme (1220€) , oder wenigstens ein Teil davon , weil ich der Meinung bin das ich vorallem die Monatagekosten des neuen Kühlschranks nicht zu tragen habe .

Ein kleines Problem wäre , das eine Firma schon da war und gesagt hatt , das es ausgeschlossen ist , dass die Risse durch einen Monatage oder Qualitätsmangel entstanden sind. 

Wie ich ihnen jedoch bereits gesagt habe , hatt mir die Vermieterin auch keine Möglichkeit gegeben um den Mangel selbst zu beseitigen.

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Der aktuelle Vermieter in Mieterselbstauskunft?

Hallo,

Ich werde demnächst umziehen. Einer der Gründe ist, dass ich mit meinem Vermieter absolut nicht klar komme und einfach da weg will ohne Stress. Es gibt da viele persönliche Gründe, aber vorallem, weil er mir mitten im Winter (während ich eine lautstarke Bronchitis hatte, die er definitiv mitbekommen hat, weil er über mir lebt) die Heizung abgestellt hatte (ich hätte zu viel geheizt - es ist eine Kellerwohnung und es ist unglaublich schwer, die 25m² im Januar bei -10°C warm zu halten), ich meine Räume nie ganz privat habe (die Küche ist von dem Rest meiner Räume durch den Hausflur abgetrennt und es gibt keinen Schlüssel für die Küche) und er auch öfters belanglosen und teils demütigenden Smalltalk führen will (einmal stand ich nur im Bademantel in der Küche) und mich bei den Nachbarn schlecht gemacht hat. Die Wohnung war ein Schnapper, um schnell von meinen Eltern wegzukommen in meine Unistadt. Mittlerweile ist auch überall Schimmel durchgekommen (weil diese Wohnung so schlecht zu lüften wie sie zu heizen ist), den ich natürlich immer dokumentiert habe, aber ich reagiere auf Schimmel mit Hustenanfällen und lebe mittlerweile eigentlich nur noch bei meiner Freundin und komme nur zur Wohnung, um zu lüften, Wasser durch die Rohre laufen zu lassen etc, weil ich sonst nicht schlafen kann durch den Husten.

Nun möchten die meisten Vermieter eine Mieterselbstauskunft, wo man die Kontaktdaten des jetzigen Vermieters angeben soll. Ich möchte allerdings, dass mein jetziger Vermieter so wenig wie möglich erfährt darüber, wohin, warum und mit wem ich umziehe. Er ist einfach generell unangenehm und ich will keine Konfrontation.

Kann ich den neuen Vermietern sagen, dass sie bestimmte Dinge bei einer Kontaktaufnahme verschweigen sollen? Ich habe auch Angst, dass mein jetziger Vermieter ein schlechtes Bild über mich malt bezüglich Heizungsnutzung und den Schimmel, der schon da war, nachdem ich einen Monat erst die Wohnung hatte, aber den er natürlich auf mich schieben könnte etc. Kann ich bei der Mieterselbstauskunft schon sagen, dass er wahrscheinlich unproportional schlechte Dinge über mich aussagen würde, nur, damit ich keine andere Wohnung bekomme?

Nein, ich möchte nicht gegen meinen aktuellen Vermieter rechtlich vorgehen oder sonst was. Ich will einfach raus da, aber ich befürchte, er würde das verhindern wollen, weil er ja trotzdem Geld machen will.

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Schönheitsreparaturen bei Auszug Klausel Mietvertrag?

Hallo Zusammen,

im meinem Mietvertrag ist in §18 folgendes Geregelt

Endet das Mietverhältnis so ist der Mieter verpflichtet die Kosten für Schönheitsreperarturen (Tapezieren Streichen Türen Rahmen und Heizkörper). Aufgrund des Kostenvoranschlages eines Malerfachgeschäfts an den Vermieter nach folgender Maßgabe zu bezahlen. Wobei die nach genannten Fristen im Allgemeinen zur Anwendung kommen

Liegen die Schönheitsreperarturen während der Mietzeit länger als 1 Jahr zurück zahlt der Mieter 25 % der Kosten aufgrund eines Voranschlag eines Malerfachgeschäft länger als 10 Jahre dann 90 %

Die Regelung tritt im Allgemeinen in Kraft wenn seit Mietbeginn die genannten Zeiträume verstrichen sind. Die Fristen kommen je nach Zustand in Anwendung

Der Mieter kann seine anteiligen Zahlungsverpflichtung durch vollständige Vornahme der Schönheitsreperarturen abwenden wenn der die Arbeiten auf eigene Kosten in fachhandwerklicher Ausführung bis zur Rückgabe vornimmt bzw. vornehmen lässt.

Den vollständigen Text habe ich als Bild angefügt.

Ich wohne jetzt seit 11 Jahren in der Wohnung und habe die Renoviert übernommen und musste nichts machen. Die Wände Streichen kann ich tun da ich dies sowieso vor hatte wenn ich weiter in der Wohnung geblieben wäre. Der Rest müsste in der Formulierung nichtig sein.

Die Wände haben es teilweise nötig. Die Türen (braun) sehen noch sehr gut aus. Sind vermutlich auch die ersten (Haus ist aus den 70er).

Wie sehen es hier die Experten. Ist der Vertrag so nichtig ??

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