Wohnung als Student ohne Bürgschaft?

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Wenn dein Einkommen ausreicht, sollte es kein Problem sein. Die Frage ist halt, ob sich deine Auffassung von ausreichend und die eines Vermieters decken.

Für ein WG-Zimmer sollte es aber allemal reichen, denn da gilt der extreme deutsche Kündigungsschutz im Mietrecht nicht und somit hat der Vermieter deutlich weniger Risiko als bei einer Wohnung.

Übrigens: Der SCHUFA-Score ist unerheblich, man zeigt einem Vermieter nur den Wisch auf dem steht "keine negativen Einträge vorhanden".


ascii0815  04.03.2025, 07:49

Welchen "Kündigungsschutz" meinst du genau?

Bernd1Stromberg  04.03.2025, 09:58
@ascii0815

Den im Mietrecht. Wenn der Mieter einer Wohnung nicht zahlt, kann man ihn nicht einfach rauswerfen, er kann weiter Monate dableiben ohne zu bezahlen, bis man ihn raus hat ist es ein langwieriger, extrem teurer und schwieriger Prozess.

Zahlt der Mitbewohner in der WG nicht heisst es Sachen packen und tschüss.

Genauso verhält es sich, wenn man "einfach so" kündigen will: Dem Mieter einer Wohnung kann man nicht kündigen, dem Mieter eines WG-Zimmers schon.

ascii0815  04.03.2025, 10:15
@Bernd1Stromberg

Allgemein gilt für Mietverhältnisse § 543 BGB:

"Jede Vertragspartei kann das Mietverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen. [...]
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn [...]
der Mieter
a) für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der Miete oder eines nicht unerheblichen Teils der Miete in Verzug ist oder
b) in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Miete in Höhe eines Betrages in Verzug ist, der die Miete für zwei Monate erreicht."

Dann heißt es "Sachen packen und tschüss". Wenn der Mieter dann dennoch nicht auszieht, kann das in der Tat ein langwieriger Prozess werden. Das ist bei einem WG-Zimmer mit Untermietvertrag aber auch der Fall. Wo liegt also der Unterschied?

Du könntest dich nach einer Wohnung im Studentenwohnheim umschauen. Da sind die Hürden meist nicht so hoch wie auf dem freien Wohnungsmarkt.

Auch wenn das nichts mit deiner eigentlichen Frage zu tun hat: Bevor du den Kontakt abbrichst, bedenke, dass du für Bafög weiterhin die Mithilfe deiner Eltern brauchst. Auch falls du noch Sachen wie Auslandssemester vorhast oder noch familienversichert bist, solltest du von vollständigem Kontaktabbruch absehen.