Kann meine Mutter für mich bürgen(1-Zimmer-Wohnung)?

4 Antworten

Wenn sie seit 30 Jahren eine feste Arbeit in Deutschland hat und mit entsprechendem Verdienst, auch mit dauernder Aufenthaltsgenehmigung, sollte das möglich sein.

Wenn Deine Mutter ein eigenes mtl. Einkommen hat, müsste sie bürgen können /dürfen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Es kommt auf das regelmäßige anrechnungsfähige Einkommen des Bürgen an, Verwandtschaftsverhältnis ist irrelevant.

Dein Vater ist vernünftig. Niemals bürgen! Schon gar nicht innerhalb der Verwandtschaft.