Kann meine Mutter für mich bürgen(1-Zimmer-Wohnung)?
Ich würde gerne eine 1-Zimmer-Wohnung als Student beziehen und natürlich verlangen die von mir eine Bürgschaft, bzw. von meinen Eltern. Mein Vater möchte nicht für mich Bürgen, meine Mutter aber schon. Meine Mutter hat jedoch keinen deutschen Pass, sprich nur einen Aufenthaltstitel(unbegrenzt) und arbeitet seit 30 Jahren schon in Deutschland. Frage steht oben in der Beschreibung.
4 Antworten
Wenn sie seit 30 Jahren eine feste Arbeit in Deutschland hat und mit entsprechendem Verdienst, auch mit dauernder Aufenthaltsgenehmigung, sollte das möglich sein.
Wenn Deine Mutter ein eigenes mtl. Einkommen hat, müsste sie bürgen können /dürfen.
Es kommt auf das regelmäßige anrechnungsfähige Einkommen des Bürgen an, Verwandtschaftsverhältnis ist irrelevant.
Dein Vater ist vernünftig. Niemals bürgen! Schon gar nicht innerhalb der Verwandtschaft.