Einzugsdatum auf Mieterselbstauskunft bindend?
Hallo,
Ich habe folgende Situation:
Ich habe Nachmieter für meine Wohnung zum 15.04.25 gesucht. Eine Interessentin hat als Einzugsdatum frühestens den 15.04.25 und spätestens den 01.05.25 angegeben. Sie hat den Mietvertrag unterschrieben, jedoch ist das Datum des Einzuges nicht eingetragen.
Sie kündigt heute Ihre jetzige Wohnung und möchte mit dem alten Vermieter klären, ob sie vor Ende der Kündigungsfrist aus der Wohnung kann ohne weiter Miete zu zahlen.
Jetzt meine Frage: ist das angegebene Datum in der Mieterselbstauskunft verpflichtend oder kann sie sich einfach für ein späteres Einzugsdatum entscheiden?
Ich habe explizit Nachmieter gesucht, die zu meinem Auszugsdatum einziehen können, damit ich nicht für 2 Wohnungen miete zahlen möchte. Ich habe jetzt Angst, dass sie das Datum nur reingeschrieben hat, weil sie die Wohnung unbedingt will, aber zu einem späteren Zeitpunkt einziehen will.