Mieterrecht – die besten Beiträge

Zählerstand nach Auszug ablesen?

Achtung: langer Text

Hallo,

Wir haben im Moment eine sehr komplizierte Situation, und unsere ehemaligen vermieter erschweren es uns leider.

Zum 01.11 dieses Jahres haben wir unsere Wohnung gekündigt, da wir eine sehr nette neue Vermietern haben durften schon zum 26.10 in unsere neue Wohnung, also stand unsere alte Wohnung vom 26.10 bis zum 01.11 leer. Als wir all unsere Sachen am 26.10 aus der Wohnung geholt haben war auch die Vermieterin da und meinte es wäre alles in Ordnung und sagte auch zu uns das sie den Heizstrom abmelden würde ( wir haben 2 Stromkonten 1 × Heizstrom und 1× Nutzstrom). Dann wollte sie uns am 01.11 nochmal sehen weil sie noch einen kleinen Mängel in der Wohnung entdeckt hat ( also muss sie irgendwann zwischen dem 26.10 und dem 01.11 nochmal in der Wohnung gewesen sein OHNE uns vorher darüber informiert oder gefragt zu haben ob sie rein darf, was auch nicht ganz rechtens war weil wir die Wohnung ja auch bis zum 01.11 bezahlt haben oder?).

Also sind wir hin und haben über den Mängel geredet und besprochen das wir ihn beseitigen ( es war wirklich nur eine Kleinigkeit), als wir in der Wohnung waren haben wir auch gleich gemerkt das sie die Heizung angemacht haben ( es ist eine Kellerwohnung mit einer Strom Bodenheizung der Verbrauch ist also nicht gerade gering).

In dem Moment hatte ich mir noch keine Gedanken darüber gemacht weil ich ja dachte sie hätte den Strom abgemeldet, doch dann hatte ich einige Tage später in meiner ein EON App gesehen das sie den Strom nicht abgemeldet hat, dann rief ich bei EON an und wollte es abmelden aber dafür brauche ich ja die Zählerstände die ich nicht habe ich habe versucht unsere alte Vermieterin anzurufen es geht aber niemand ran, wenn ich ihr in WhatsApp schreibe das sie mir doch bitte die Zählerstände schickt Liest sie es antworte aber nicht.

Jetzt haben wir aber dem jenigen geschrieben der in die Wohnung einzieht er wäre heute Abend um 20 Uhr in der Wohnung und er meinte ich könnte kommen und die Zähler ablesen mir ist schon klar das ich jetzt für den Zeitraum in dem unsere Vermieter geheizt haben zahlen muss, der jetzige Mieter zieht aber eigentlich erst zum 15.11 ein darf ich trotzdem mit seiner Genehmigung in die Wohnung ? Bzw. es ist eigentlich nur der Hausflur.

Kündigung, Recht, Mieterrecht, Zählerstand

Klausel im Mietvertrag wirksam?

Hallo Mietrechtsexperten,

habe gerade Ärger mit einer Mieterin die gekündigt hat. Die will sich um die Renovierung drücken usw.

Ihr Exmann regelt die Dinge für sie und hat als Erstes behauptet, sie könne vorzeitig aus dem Mietvertrag, wenn sie solvente Nachmieter stelle. Diesen Zahn habe ich ihr schon gezogen, denn es gibt keine Nachmieterklausel und auch keiner der drei anerkannten Gründe um bei Nachmieterstellung raus zu kommen hat sie auch nicht.

Sie zieht nicht berufsbedingt um, zieht nicht ins Altersheim/Pflegeheim und heiratet auch nicht.

Bezüglich Renovierung hat mir Herr ... folgendes mitgeteilt.

Das ist soweit richtig... allerdings sollte man die „starre Klausel“ in § 24 des Mietvertrages berücksichtigen... dort steht: „Die Erneuerung der Anstriche von Fenster, Türen usw. ist regelmäßig nach 6 Jahren erforderlich."
Weil beide Klauseln sich mit der Renovierungspflicht der Mieterin befassen, müssen sie ihrer gemeinsamen Bestimmung gemäß als zusammengehörig betrachtet werden. Eine Aufrechterhaltung der für sich genommenen wirksamen Verpflichtung zur Durchführung der laufenden Schönheitsreparaturen ist daher nicht möglich, so das beide Klauseln unwirksam sind.

Ist das wirklich so, hat er recht?

Normalerweise ist die starre Frist durch "im allgemeinen" aufgeweicht aber ich bin mir nicht sicher ob die gesamte Klausel nun unwirksam ist durch:

Die Erneuerung der Anstriche von Fenster, Türen usw. ist regelmäßig nach 6 Jahren erforderlich

Als Bild habe die die gesamte Klausel eingestellt.

Hat Jemand entsprechende Links oder Urteile vom BGH wo ich das nachlesen kann?

Sollte die Klausel unwirksam sein, dann muss ich für meine Schwiegermutter wohl neue Mietverträge mit wirksamen Klauseln kaufen

Vielen Dank im Voraus

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Wohnung, Mieter, Mietwohnung, Recht, Mietrecht, Schönheitsreparaturen, Vermieter, Mietvertrag, Mieterrecht

Nachbarn extrem laut, habe Angst zu klingeln?

Vor einiger Zeit sind über uns eine junge Frau und ihr Freund (? nehme an, dass es sich dabei um ihren Freund handelt), eingezogen. Das Ding ist, dass sie häufig und zu den unmöglichsten Zeiten sehr laut sind. Vor allem die Frau schreit extrem laut und viel, dass ich das Gefühl habe, dass sie kurz davor ist, die Wohnung zu zerlegen. Von dem Mann ist nicht sehr viel zu hören, zumindest stimmtechnisch höre ich eigentlich fast nur das übersteigerte Herumgebrülle der Frau. Auch scheinen Gegenstände geworfen oder Türen geknallt zu werden, so ganz genau kann ich das nicht beurteilen.

Von der Art und Weise wie sich die Frau aufführt, habe ich etwas Bedenken selbst an die Tür zu klingeln und sie darauf hinzuweisen, wie laut sie eigentlich ist.

Meine Frage ist, was wohl am Sinnvollsten wäre in dieser Situation zu tun? Polizei wegen Lärmbelästigung verständigen? Die Nachbarn bei der Dogewo melden? Trotz meiner Bedenken doch selbst hingehen? Etwas anderes tun?

Ich kann verstehen, wenn man sich mal streitet, aber wie gesagt geht dieser Lärm weit darüber hinaus und offen gestanden scheint mir meine Nachbarin nicht ganz richtig im Kopf zu sein, so wie sie immer rumschreit (es ist ja nicht mal wirklich ein Streit, weil eigentlich immer nur sie zu hören ist). Außerdem ist es ja keine Ausnahme. Wenn ich Zuhause bin höre ich sie ständig und das teilweise zu den unmöglichsten Uhrzeiten.

Ich möchte die Situation nicht weiter anspannen oder unnötig Probleme machen, aber ich will diese Ruhestörung nicht länger dulden müssen. Was haltet ihr für die vernünftigste Maßnahme?

Psychologie, Lärmbelästigung, Mieterrecht, Nachbarn, Ruhestörung, Lärmbelästigung durch Nachbarn

Unsere Mieter werden von Nachbarn gemobbt. Was kann ich dagegen tun?

Hallo zusammen,

Ich habe heute ein Anruf von unserem Mieter erhalten. Seit einiger Zeit beschweren sich Nachbarn über jede Kleinigkeit bei unseren Mietern. Egal ob im recht oder zu Unrecht. Er hat mir so einige Sachen geschildert die in letzter Zeit so passieren.

1. Laut Angaben des Mieters wird der Müll aufgeschnitten und durchsucht.

2. Desweiteren soll unser Mieter die Tür wohl zu doll zu knallen morgens. Der Mieter hingegen sagt das es mal vorgekommen ist aber nachdem er drauf angesprochen wurde macht er die Tür mit dem Schlüssel zu, so leise es geht. Aber das soll immernoch zu laut sein.

3. Die beschweren sich immer wenn die Mieter Besuch bekommen. Der Mieter sagt schon "ich muss meinem Besuch sagen, bitte nicht so laut sein. Heute sind sie die Treppen runter gegangen und da kam von einer Nachbarin ein Kommentar wie : lauter kann es ja nicht mehr werden etc.

4. Die Nachbarn wissen das das Paar auf dem Balkon raucht. Der Mieter hat mir Bilder geschickt das sie Aschenbecher etc haben und sie nichts vom Balkon werfen. Aschenbecher ist ein tiefes Glas. Also kann auch bei Wind nichts runter fliegen. Trotzdem wird ein Aushang gemacht indem steht das niemand kippen Reste auf den Rasen schmeißen soll. Es geht indirekt an die Mieter sogesehen.

Ich habe mittlerweile mitbekommen das einer der Nachbarn damals die Wohnung wohl für seine Tochter kaufen wollte. Dies hat nicht geklappt weil wir mehr geboten hatten. Ich denke die wollen deswegen die Mieter raus mobben. Und es danach weiter machen bis wir die Wohnung verkaufen.

Die anderen Nachbarn haben sie mittlerweile auch schon angesteckt.

Die Mieter fühlen sich so langsam unwohl was auch verständlich ist. Aber ich möchte da was gegen machen.

Wie kann ich gegen sowas vorgehen? Rechtsschutz besitzen wir auch. Falls es per Anwalt gehen muss.

Mobbing, Mieterrecht, Vermieterrecht, nachbarn streit

Schönheitsreparaturklausel unwirksam?

Allgemein gilt zwecks Schönheitsreparaturen ja folgendes:

Sofern im Mietvertrag eine klare Farbvorgabe während der Mietzeit vereinbart ist, so ist diese unwirksam, genauso wie die Klausel, dass der Mieter Türen oder Decken während oder zum Auszug der Mietzeit nur in Weiß zu streichen hat.

Farbvorgaben – sofern diese als neutrale und deckende Farben bezeichnet werden – sind zum Zeitpunkt des Auszuges aber möglich.

In meinem Vertrag steht folgendes:

"Klarstellung zu Schönheitsreparaturen: Hier wird ausdrücklich auf die Regelung zu (§ mit Schönheitsreparaturen) hingewiesen. Zur Klarstellung wird vereinbart, dass bei

-Sichtbaren Ausbesserungen

-Wände und Decken mit einem anderen Farbton, als der Farbton bei Übergabe gestrichen wurde oder

-in der Wohnung geraucht wurde

sich die Vertragsparteien einig sind, dass die in vorgenannten Fällen die Schönheitsreparaturen vom Mieter bei Auszug fachgerecht durchzuführen sind, oder der Mieter die Kosten für einen vollen Renovierungsturnus trägt. Für die Bemessung der Kosten der Schönheitsreparaturen kann ein Kostenvoranschlag eines Malerunternehmens herangezogen werden."

Wird durch das fett geschriebene Zitat meine Schönheitsreparaturklausel unwirksam, da mir ja hierdurch eine feste Farbe vorgegeben wird oder nicht?

Wenn jetzt mein Nachmieter einige Stellen in der Wohnung gestrichen hat, obwohl er wusste, dass ich momentan Angebote von Malern einhole, ist dass dann nichtmehr mein Problem oder?

Wohnrecht, Miete, Recht, Mietrecht, Schönheitsreparaturen, Mieterrecht, Wohnungsübergabe

Aushang im Hausflur machen?

Hallo... Wir wohnen in einem Haus mit ca 13 Wohnungen...

Jetzt wohnt hier seit einiger Zeit eine neue Familie, sie sprechen kaum deutsch und sind auch sonst sehr negativ... (um die geht es)

Wir haben auch noch eine andere Familie, die sind auch öfter negativ aber mit denen hat man sich eingelebt... (um die geht's generell nicht)

Eines haben die beiden Familien gemeinsam sie haben ganz kleine Kinder... Die Familie Die direkt neben uns wohnt, wohnt in der 4 Raum Wohnhng mit ca 5 Leuten Vill noch mehr...

Die die unter uns wohnen sind zu 4, da schreit die Mutter der Kinder ständig rum und das sehr laut Fast den ganzen Tag über, meistens schreit sie die Kinder an...

Sie haben noch was gemeinsam, Kinderwägen...

Bei der Familie die unter uns wohnt, die parken ihren Kinderwagen ständig bei uns vor dem Keller... Die Familie die Neben uns wohne parken ihren im Flur vor den Briefkasten... Jetzt bekommt die Familie neben uns ständig Besuch, heute stehen 6 Kinderwagen im Hausflur im hauseingang (2 an den Briefkasten und 3 beim Kellereingang (da is kein durchkommen mehr) und 1 direkt bei der Treppe)... Und oben bei denen vor der Haustür liegen einige Schuhe, für die Leute die von noch weiter oben kommen ist das blöd weil sie da durch müssen... Da die Schuhe direkt vor der Treppe liegen...

Der Punkt ist, mich regt das richtig auf... Ich versteh ja das man Kinderwagen nicht immer hoch tragen will, aber die meisten. Kann man doch zuklappen und in den eigene Keller stellen.. Mir ist klar das der Besuch auch wieder geht, trotzdem finde ich das das so nicht weiter geht...

Weshalb ich einen Aushang machen wollte, nur weiß ich nicht ob sie das dürfen oder was ich darein schreiben soll...

Könnt ihr helfen?

Schuhe, Familie, Kinder und Erziehung, Kinderwagen, Mieterrecht, Aushang, Hausflur

Schimmel - Wer bezahlt Entfernung (Vermieter oder Mieter)?

Mir ist bewusst, dass solche Sachen von Fall zu Fall entschieden werden. Wir haben unserer Vermietung den Schaden gemeldet. Es gab bei uns eine Wohnraumklimamessung über 2 Wochen und es wurde angefangen den Schimmel jetzt zu entfernen (Fensterlaibung, Fensterdichtungen, Tapeten & kleine Teile der Innenraumfassaden). Die Ergebnisse der Messung liegen uns leider nicht vor und müssten wir noch bei der Vermietung anfragen. Achja: prinzipiell sind nur Außenwände betroffen!

Ich habe Angst auf den Kosten sitzen zu bleiben, weswegen ich mich schon erkundigt habe (online) über mögliche Gründe für Schimmel. Zum einen haben wir alte Fenster und der Bau ist prinzipiell aus den 60er/70ern (aka schlecht gedämmt). Ich bin dann darauf gestoßen, dass auch durch Risse in der Fassade, vermehrt Feuchtigkeit eindringen kann und somit die Wände feucht werden.

Daraufhin habe ich mir die Fassade (außen) um die Fenster angeguckt und entsprechend viele (alte) Risse, teilweise kleine Löcher und schlechte Ausbesserungsversuche gefunden. Reicht das im Zweifel aus, um die Kosten komplett von der Vermietung übernehmen zu lassen und weiterführend eine Fassadenerneuerung einzufordern (damit der Schimmel nicht immer wiederkommt!)?

Ich stelle auch noch ein paar Bilder ein, damit Ihr die Lage als Laien & Experten besser einschätzen könnt.

Vielen Dank im voraus für entsprechende Antworten! :)

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Wohnung, Schimmel, Vermieter, Fassade, Mieterrecht, Schimmelbefall

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