Miete – die besten Beiträge

Chance zum Erhalt des Miethauses erhöhen - Was ist zu beachten?

Mein Partner und ich haben ein wunderschönes Haus entdeckt, welches zur Vermietung ausgeschrieben ist. Da es auch relativ günstig ist, gibt es natürlich einige Interessenten.

Nun möchten mein Partner und ich "sicher gehen", dass wir in die engere Auswahl kommen bzw. dass der Vermieter uns auswählt.
Wir möchten mit der Kinderplanung beginnen, sobald wir eine grössere Wohnung/Haus gefunden haben und dies möchten wir natürlich auch erwähnen. So hat der Vermieter die Sicherheit, dass das für uns etwas langfristiges ist. Ausserdem kennen wir die Umgebung und auch einige Nachbarn. Ausserdem will mein Partner seine Begeisterung für die Gartenarbeit zum Ausdruck bringen, vor allem weil wir jetzt keinen Garten haben.
Die Besichtigung ist morgen und soweit haben wir auch alle Dokumente bereit, dass wir uns danach sofort bewerben können.

Nun zwei Punkte, die mich ein wenig verunsichern: Das Haus hat eine Garage mit Einfahrt. Wir haben aber kein Auto und somit würde diese Garage nicht so genutzt werden. Ist das Schlimm bzw. gibt das Minuspunkte?
Ausserdem hat mein Partner einen fast zwei seitigen Betreibungsregisterauszug. Es sind alles alte Einträge, die gerade noch so in diesem Jahr drin stehen und erst nächstes Jahr gelöscht werden können. Meiner ist leer. Wie macht sich das beim Vermieter?

Was kann man noch beachten bei der Besichtigung und Bewerbung?
Wie "professionell" muss man sich kleiden?

Danke im Voraus :)

Haus, Wohnung, Miete, Bewerbung, Vermietung, Wohnungssuche, Besichtigung

Mehrere Hauptmieter, kann einer aus dem Mietvertrag (mit drei monatiger Kündigungsfrist aussteigen), wenn NUR der Vermieter damit einverstanden ist?

Guten Tag,

wir wohnen in einer 3er-WG mit 3 Hauptmietern, und 4 Zimmern. Der Mieter aus dem kleinen Zimmer möchte ausziehen und hat seine Kündigung schriftlich dem Vermieter mitgeteilt mit drei monatiger Kündigungsfrist.

Thema 1

Jetzt sagt der Vermieter wir die übrigen 2 Mieter sind dafür verantwortlich einen Nachmieter zu suchen, man kann nichts tun wenn der der Auszieht nicht mithilft einen Neuen zu suchen.

Sonst müssen wir die komplette Miete zu zweit tragen.

Ich habe versucht ihm zu erklären, dass alle Mieter nur zusammen kündigen können bzw. eine schriftliches Einverständnis geben müssten, er meint, Nein, sonst wäre er ja "gefangen" in dem Vertrag, was ja aber so ist, auf der anderen Seite, müssten wir sonst 1/3 mehr Miete bezahlen.

Was kann ich tun? Muss ich mich irgendwie absichern?

Also 3 Hauptmieter, Vermieter ist einverstanden dass er die Wohnung nach 3 Monaten verlässt, Kosten sollen 2 übrige Mieter bezahlen??

Es gibt keine Vollmachtklausel und auch keine Kündigung die wir unterschrieben haben.

Thema 2

Da das Zimmer aus dem der eine Mitbewohner auszieht sehr klein ist, und wir vorher die Miete Gesamt:3 gerechnet haben, sollen wir das Wohnzimmer (4te Zimmer auch vermieten), da er 150€ mehr für die Kaltmiete möchte, und wir das kleine Zimmer viel billiger anbieten sollen (sonst nimmt es keiner). Ich in meinem Fall würde mit einem Mitbewohner mehr (weniger Platz, Kühlschrank Badezimmer usw.. und ohne Wohnzimmer), für mein Zimmer würde die Kaltmiete von 267€ auf 240€ sinken. Ist zwar sehr wenig aber was soll ich machen?

Ich danke schonmal für die Antworten.

Mit freundlichen Grüßen :)

Wohnung, Miete, Recht, Vermieter

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