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Schönheitsreparaturklausel unwirksam?

Allgemein gilt zwecks Schönheitsreparaturen ja folgendes:

Sofern im Mietvertrag eine klare Farbvorgabe während der Mietzeit vereinbart ist, so ist diese unwirksam, genauso wie die Klausel, dass der Mieter Türen oder Decken während oder zum Auszug der Mietzeit nur in Weiß zu streichen hat.

Farbvorgaben – sofern diese als neutrale und deckende Farben bezeichnet werden – sind zum Zeitpunkt des Auszuges aber möglich.

In meinem Vertrag steht folgendes:

"Klarstellung zu Schönheitsreparaturen: Hier wird ausdrücklich auf die Regelung zu (§ mit Schönheitsreparaturen) hingewiesen. Zur Klarstellung wird vereinbart, dass bei

-Sichtbaren Ausbesserungen

-Wände und Decken mit einem anderen Farbton, als der Farbton bei Übergabe gestrichen wurde oder

-in der Wohnung geraucht wurde

sich die Vertragsparteien einig sind, dass die in vorgenannten Fällen die Schönheitsreparaturen vom Mieter bei Auszug fachgerecht durchzuführen sind, oder der Mieter die Kosten für einen vollen Renovierungsturnus trägt. Für die Bemessung der Kosten der Schönheitsreparaturen kann ein Kostenvoranschlag eines Malerunternehmens herangezogen werden."

Wird durch das fett geschriebene Zitat meine Schönheitsreparaturklausel unwirksam, da mir ja hierdurch eine feste Farbe vorgegeben wird oder nicht?

Wenn jetzt mein Nachmieter einige Stellen in der Wohnung gestrichen hat, obwohl er wusste, dass ich momentan Angebote von Malern einhole, ist dass dann nichtmehr mein Problem oder?

Wohnrecht, Miete, Recht, Mietrecht, Schönheitsreparaturen, Mieterrecht, Wohnungsübergabe

Inwieweit bin ich zur Mitwirkung verpflichtet bezüglich meines Vermieters?

Guten Tag,

kurze Schilderung: ich lebe in einem Mehrfamilienhaus, wo die Wände sehr hellhörig sind. D.h. es ist so, dass man nahezu alles mitbekommt, von direkten Nachbarn. Ich lebe seit fünf Jahren dort und neben mir wohnt eine Frau, die mich förmlich tyrannisiert. Bedeutet: seit mehr wie fünf Jahren, schlägt sie gegen die Trennungswände, sowohl mit den Händen als auch mit Gegenständen. Sie schreit und beleidigt mich wohnungsübergreifend. Sie stellt sich in den Garten und schaut bei mir rein. In unserem Viertel bis hin in den Supermarkt versucht sie meinen Ruf zu schädigen. Wenn ich nachhause komme, betätigt sie den Türöffner. Bekomme ich Besuch, ist es unmöglich sich in meiner Wohnung aufzuhalten, da sie zum selbigen neigt. Sie schaut über das Balkongeländer, fischt meinen Müll aus der Mülltonne und so weiter. In etwa dasselbe hat sie bereits mit einem anderen Nachbarn gemacht, der ihretwegen ausgezogen ist. Seit meinem Einzug beschwere ich mich eigentlich bei meinem Vermieter, mit Protokollen, Schilderungen und dann gab es die direkte Aussage von dem ehemals Nachbarn, der eben auch bestätigt hat, meine Aussagen in einer Mail an unseren Vermieter.

Ich hatte in letzter Zeit regelmäßigen Besuch und da dieser Mensch blind ist und keine Verpflichtungen hat, haben wir beinahe tagtäglich und andauernd Zeit miteinander verbracht. Es gibt zwar einige meiner ehemals besucher, die bestätigen können, was eben vorgefallen ist, aber dieser Bekannte hat so viel mitbekommen, dass ich ihn als Zeugen in meinem Protokoll genannt habe. Jetzt schreibt mein Vermieter unter anderem folgendes: "um eine vor Gericht belastbare Abmahnung oder später ggf. Kündigung aussprechen zu können, reicht die Aussage meines Bekannten nicht und ich benötige Aussagen aus meiner Nachbarschaft".

Fragen:

  • warum muss mein Vermieter vor Gericht ziehen, um eine Abmahnung bzw. Kündigung aussprechen zu können?
  • ist das rechtens, dass er die Zeugenaussage von meinem Nachbarn anscheinend gar nicht berücksichtigt? Ich meine, die Frau xxx müsste er widerlegen, was er sagt?
  • Muss ich für meinen Vermieter vor Gericht Aussagen? Es gab hier vor kurzem einen ähnlichen Fall: die betroffenen Zeugen haben sich geweigert vor Gericht auszusagen.
  • ich möchte weder vor Gericht etwas klären noch im weiteren Sinne juristisch. Ich habe einen Zeugen genannt, aber scheinbar möchte der Herr, dass wir das vor Gericht austragen. Allerdings möchte ich lediglich, dass er ordnungsgemäß auf meine Beschwerden reagiert und mir nicht sagt, dass ich noch mehr Aussagen benötige? Übrigens haben drei Nachbarn etwas für mich angefertigt.

... bitte nennt mit gleich die entsprechenden Paragraphen.

Gruß

Miete, Polizei, Recht, Mietrecht, Anwalt, Gericht, Nachbarschaft, Nachbarschaftsstreit, Vermieterrecht

Was tun wenn der Nachbar Tauben füttert?

Hallo.

In meinem Hochhaus haben auf mehreren Balkons wo kein Mieter gewohnt hat Tauben genistet. Es wurden damals schon über 50 Tauben gezählt. Jetzt wird mein Hochhaus derzeit voll saniert und es steht ein Baugerüst drum herum. Dem nun neuen Eigentümer und Hausverwalter ist es sehr wichtig, diese Taubenplage die wir hier haben los zu werden. Bei allen Balkons von leeren Wohnungen kommen Netze ran, damit die Tauben fern bleiben. Der Verwalter so wie auch wirklich viele der Mieter sind total danach bestrebt, endlich diese Taubenplage los zu werden.

Und genau in der Wohnung unter mir wohnt eine Familie, welche immer die Tauben füttert. Ich frage mich nun, ob ich dagegen angehen kann?

Ich habe bereits mehrere Fotos gemacht und Zeiten notiert.

Jedenfalls diese Familie legt dauernd Futter für die Tauben auf das Baugerüst, auf die Bohlen rauf, worauf die Bauarbeiter laufen.

Stehe ich morgens auf, habe ich immer geschätzt 20 und mehr Tauben auf meinem Balkon und meinen Fensterbrettern. Als die Wohnung unter mir leer war, war das nicht der Fall.

Muss ich das hin nehmen, dass diese ganzen Tauben da sind, wenn alle anderen sich so sehr wünschen, dass diese Taubenplage endlich ein Ende hat? Es ist lt. Zeitung von letzter Woche sogar vollkommen verboten, Tauben zu füttern. Das ist ja kein Wunder, wenn wir die nicht los werden, wenn es Mieter gibt, die die immer wieder an füttern.

Meine kleine Tochter ist allergisch gegen diese Dinge die Tauben machen und hinterlassen. Das ist nicht gut für die Wände. Bei den Balkons leerer Wohnungen war bis zu 1 Meter dick eine Schicht von Taubendreck auf dem Balkon, weil die da brüten und alles andere machen. Dauernd läuft es auf meinen Fensterbrettern, Balkon und auf dem Gerüst meiner Wohnung hin und her.

Kann ich das nicht dem Verwalter mit den Fotos melden, dass der Mieter unter mir die Tauben füttert?

Ich sehe es nicht ein, dass ich jeden Tag meinen Balkon wischen muss, weil die da immer sitzen. Das war schon als ich hier einzog. Danach war ich die Tauben los. Nun aber fängt das wieder an.

Auf meiner Arbeit angesprochen, sagen viele was ich für ein „Tierhasser“ bin und das ich den Tauben ihren Lebensraum lassen soll. Solche Leute würde ich gern mal erleben wollen mit solch einer Plage und einem, der die dann noch füttert. Die sagen ernsthaft, wer war zuerst da die Tauben oder der Mensch? Abgesehen davon wurden die Häuser aber nicht für die Tauben gebaut, sondern für die Menschen.

Vielen Dank für eure Antworten.

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