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Meinung des Tages: Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2029 - wie bewertet Ihr das Vorhaben der Ampel?

Die Ampel-Regierung hat sich darauf geeinigt, die Mietpreisbremse bei Neu- und Wiedervermietungen bis 2029 zu verlängern. Doch während das Vorhaben von einigen begrüßt wird, will man seitens des Eigentümerverbands dagegen klagen...

Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2029

Vielleicht hat der ein oder andere von Euch bereits ähnliche Erfahrungen machen müssen: Beginn des Studiums, Jobwechsel oder Geburt eines Kindes - nun muss schleunigst eine neue bzw. größere Wohnung her. Bei der Suche kristallisiert sich dann recht schnell heraus, dass die meisten Wohnungen kaum zu bezahlen sind und man sich zudem gegen unzählige Mitbewerber durchsetzen muss. Während die Situation auf dem Wohnungsmarkt im Speckgürtel größerer Städte inzwischen ebenfalls seit Jahren mehr als angespannt ist, ist es vielen Menschen hierzulande insbesondere in den Großstädten kaum noch möglich, bezahlbaren Wohnraum zu finden.

Um auf die schwierige Lage zu reagieren, haben sich die Koalitionsparteien auf die im Koalitionsvertrag vorgesehene Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2029 geeinigt. Die Mietpreisbremse wurde ursprünglich 2015 eingeführt und läuft Ende 2025 aus. Die Bremse sorgt dafür, dass der Mietpreis bei Abschluss eines neuen Mietvertrags im Grundsatz nicht mehr als 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Für gewöhlich wird die ortsübliche Vergleichsmiete anhand von Mietspiegeln ermittelt.

Verordnet werden können Mietpreisbremsen von den jeweiligen Landesregierungen für Gebiete wie z.B. München, Berlin, Köln oder Hamburg, in denen der Wohnungsmarkt extrem angespannt ist.

Reaktionen auf das Vorhaben

Die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Verena Hubertz, freute sich über die Entscheidung. Die Verlängerung der Mietpreisbremse würde "die Menschen in Zeiten steigender Mieten [ . ] entlasten". Die Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD, Katja Mast, hofft, dass weitere im Koalitionsvertrag vereinbarte Maßnahmen wie z.B. Vereinbarungen hinsichtlich der Zusammensetzung des Mietspiegels oder zur Wohngemeinnützigkeit von den Koaltionsparteien ebenfalls rasch umgesetzt werden.

Seitens des Eigentümerverbands Haus und Grund hält sich die Begeisterung über die Mietpreisbremsenverlängerung jedoch in Grenzen; der Eigentümerverband plant, gegen die geplante Verlängerung vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Verbandspräsident Kai Warnecke ist der Meinung, dass das Verfassungsgericht die erste Mietpreisbremse nur angesichts der Beschränkung auf fünf Jahre akzeptiert hätte. Eine weitere Verlängerung würde einem Verfassungsbruch gleichkommen.

Zudem vertritt Warnecke die Meinung, dass die Mietpreisbremse die Wohnungsnot drastisch verschärft hätte; ihm zufolge würde "die Zahl der fehlenden Wohnungen [...] seit Einführung der Mietbremse" sukzessive zunehmen. Laut Warnecke soll es sich um ca. 900.000 Wohnungen handeln, weswegen die Bremse am Ende des Tages primär den Mieterinnen und Mietern schade.

Unsere Fragen an Euch:

  • Wie bewertet Ihr die Verlängerung der Mietpreisbremse?
  • Inwieweit trägt die Mietpreisbremse zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum bei?
  • Welche Auswirkungen hat die Mietpreisbremse in der Praxis auf den Wohnungsmarkt?
  • Was sollte seitens der Regierung(-en) getan werden, um die Situation in Großstädten zu verbessern?
  • Habt Ihr bei der Wohnungssuche bereits von dem Gesetz profitieren können?
  • Inwieweit sind Ausnahmen von der Mietpreisgrenze gerechtferigt bzw. wie kann Missbrauch vermieden werden?

Wir freuen uns auf Eure Antworten

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.spiegel.de/politik/deutschland/vorratsdatenspeicherung-und-mietpreisbremse-fdp-und-spd-einigen-sich-a-14604c13-72b7-48db-a173-46282987e379

https://www.zeit.de/politik/deutschland/2024-04/mietpreisbremse-verlaengerung-eigentuemerverband-klage-verfassungsgericht

https://www.mietrecht.com/mietpreisbremse/

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Meinung des Tages: Klimaschutz ist Menschenrecht - wie bewertet Ihr das Urteil des EGMR?

Eine womöglich historische Entscheidung: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied gestern, dass es ein Menschenrecht für effektiven Klimaschutz gibt. Diese Grundsatzentscheidung könnte künftig weitere Klagen nach sich ziehen...

Wer hat geklagt?

Werden elementare Menschenrechte verletzt, wenn der Staat nicht genügend für den Klimaschutz tut? Habe ich sogar das Recht, gegen staatliche und systematische Missachtung von Klimaschutzauflagen juristisch vorzugehen? Mit diesen und ähnlichen Fragen musste sich am gestrigen Tag der Europäische Menschengerichtshof (EGMR) in Straßburg auseinandersetzen.

Geklagt hatten insgesamt drei unterschiedliche Parteien, von denen allerdings nur die Klage der "KlimaSeniorinnen" aus der Schweiz erfolgreich war. Dem der Umweltorganisation Greenpeace nahestehenden Verein gehören ca. 2.500 Frauen im Alter 60+ an. Der konkrete Vorwurf lautete, dass der Klimawandel mittlerweile immer häufigere und intensivere Hitzewellen nach sich ziehen würde, die gerade für ältere Menschen in vielen Fällen lebensbedrohlich seien. Aus Sicht der "KlimaSeniorinnen" hätte es die Schweiz in der Vergangenheit verpasst, dem Klimawandel aktiv und vehement entgegenzutreten.

Auch sechs junge Erwachsene aus Portugal sind mit ihrem Anliegen für mehr Klimaschutz nach Straßburg gezogen. Auslöser für ihre Klage waren die verheerenden Waldbrände in Portugal im Jahr 2017 sowie deren Sorge vor weiteren und häufiger stattfindenden Naturkatastrophen und deren Auswirkungen auf die körperliche und geistige Gesundheit. Konkret richtete sich die Klage gegen alle EU-Mitgliedstaaten sowie Norwegen, Russland, die Schweiz, die Türkei und das Vereinigte Königreich. Es war das erste Mal überhaupt, dass mehrere Staaten gleichzeitig angeklagt worden sind.

Das Urteil

Die Klage der Portugiesen jedoch wurde vom EGMR abgewiesen. Begründet wurde das Urteil dahingehend, dass sie nicht - wie für gewöhnlich vorausgesetzt - zuvor die nationalen Gerichte konsultiert hätten, sondern direkt vor den EGMR gezogen seien.

Für die "KlimaSeniorinnen" hingegen gab es gestern allen Grund zur Freude; die Richter am EGMR entschieden, dass der aktuell nicht ausreichende Klimaschutz der Schweiz die Menschenrechte der Klagenden verletzen würde. Dabei entnahm der Gerichtshof dem Recht auf Privat- und Familienleben (Art. 8 der Menschenrechtskonvention) ein Recht auf effektiven und nachhaltigen Schutz vor den negativen Folgen des Klimawandels auf Leben, Gesundheit, Wohlbefinden sowie Lebensqualität. Die Schweiz hätte es versäumt, ein CO2-Budget aufzustellen oder anderweitig zu erreichnen, wie stark die Emissionen reduziert werden müssten.

Angesichts der Komplexität des Themas sowie der Ermessensspielräume einzelner Staaten macht der Gerichtshof der Schweiz allerdings keine konkreten Vorgaben dazu, welche Maßnahmen das Land in der Praxis zu erbringen habe.

Ein wegweisender Präzedenzfall?

Das gestrige Urteil dürfte für weitere Klimaklagen in Zukunft durchaus Symbolwirkung besitzen. Zahlreiche Umweltschützer, Klimawissenschaftler und Aktivisten lobten die Entscheidung des EGMR als bahnbrechendes Urteil im Kampf gegen die Klimakrise. Eine Sprecherin von Greenpeace freute vor allem über die Tatsache, dass man nun "schwarz auf weiß" hätte, dass "Klimaschutz [...] Staatspflicht" sei. Klimaschützer rechnen damit, dass das Urteil auch für kommende Klimaklagen hierzulande als Inspiration dienen dürfte.

Unsere Fragen an Euch:

  • Wie bewertet Ihr das Urteil des EGMR?
  • Sollten Klimaschutzmaßnahmen künftig noch enger mit Menschenrechten verknüpft werden?
  • Welche konkreten Klimaschutzmaßnahmen wünscht Ihr Euch von Deutschland?
  • Wie sollten Staaten sanktioniert werden, die kein Konzept gegen den Klimawandel und den CO2-Ausstoß haben?
  • Wird zu viel Hysterie hinsichtlich des Themas Klimawandel betrieben?
  • Sollte ein Staat Unternehmen sanktionieren, die Klimawandelsünder sind?

Quellen:

https://www.tagesschau.de/ausland/egmr-klimaklage-vor-urteil-100.html

https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/klima-nachhaltigkeit/erste-klimaklage-vor-menschenrechtsgerichtshof-erfolgreich-19640917.html

https://www.sueddeutsche.de/politik/klima-klagen-strassburg-egmr-1.6534413

https://www.tagesschau.de/kommentar/kommentar-klimaklage-egmr-100.html

https://www.zdf.de/nachrichten/politik/ausland/klimaschutz-urteil-schweiz-100.html

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