2 Antworten

Ja, die entsprechenden vereinbarungen verhinderten den freien Wettbewerb.

Ich bin der Meinung, daß sie Unternehmen in der Ausführung ihrere unternehmerischen Geschäftstätigkeit behinderten, indem faktisch preisuntergrenzen durch Booking-com diktierd wurden.

Das gab es genauso schon mit HRS.

Man hat anderen - indem Fall Kooperationspartnern nicht dei preise zu diktieren, fertig.

Auf der anderen Seite ist es unzweifelhaft, daß dies immer wieder in anderen Branchen versucht wird, Lebensmittel, Unterhaltungselektronik usw.

Woher ich das weiß:Recherche

In Deutschland gibt es sowas wie Sammelklagen nicht.

Musterfeststellungsklage

Seit 2018 gibt es in Deutschland die Möglichkeit der Musterfeststellungsklage. Diese Klageart ermöglicht es Verbrauchern, gemeinsam gegen Unternehmen vorzugehen, wenn sie ähnliche Rechtsverletzungen geltend machen können.


Hollodaroo 
Beitragsersteller
 28.08.2025, 14:03

Es geht auch um eine europäische Klage.