Welche Möglichkeiten hat ein Käufer, wenn er mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers nicht zufrieden ist?

6 Antworten

Er kann es unterlassen dort einen Vertrag zu schließen.

Mit Vertragsschluss werden prinzipiell die AGB einbezogen, sofern man diese vorher hat zur Kenntnis nehmen können.

Was bliebe wäre eine Klage, wenn man der Meinung ist, dass eine AGB Klausel einer Inhaltskontrolle unterzogen werden sollte.

  1. Diese akzeptieren und kaufen.
  2. Diese nicht akzeptieren und woanders kaufen.
  3. Separat verhandeln und dann ggf. kaufen.

Er könnte die Vertrags-AGB ändern und die eigentliche Vertragsannahme als neues Angebot abgeben i.S.d. § 150 II BGB. Der Verkäufer muss diese natürlich nicht akzeptieren. Theoretisch möglich ist es aber (...)

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Jurist und manchmal auch im Netz...

.... eine andere auszuhandeln oder sich einen anderen Lieferanten zu suchen, was denn auch sonst?

Er kann mit ihm darüber verhandeln oder ein anderen Verkäufer aufsuchen