Klage vor Sozialgericht sinnvoll?
Hallo,
ich habe einen Antrag auf einen Bildungsgutschein gestellt. Dieser wurde abgelehnt mit begründung von §81 SGB3, woraufhin ich einen Widerspruch einreichte, indem deutlich hervorgeht, dass ich nach §81 SGB3 dafür berechtigt bin.
Nach 3 Monaten und ein paar Tage über der Frist, erhielt ich einen Brief, dass dem Widerspruch komplett abgeholfen wurde aus formalen Gründen. Also ein abgeholfener Widerspruch. Gleichzeitig erhielt ich einen weiteren Brief, mit exakt dem gleichen Ablehnungsbescheid, nur ein neues Datum. Aber genau gleiche Begründung mit §81 SGB3.
Sie sind nicht auf den Inhalt meines Widerspruchs eingegangen. Ihr Grund für die Stattgebung meines Widerspruchs war, dass sie selbst vergessen hatten, auf ihrem ersten Ablehnungsbescheid ihr Logo draufzudrucken (habe mich sehr schikaniert gefühlt in dem Moment). Jetzt müsste ich erneut Widerspruch einlegen, was wieder 3 Monate dauern würde, weil sie nicht Inhaltlich auf meinen Widerspruch eingegangen sind, sondern als Grund für einen exakt gleichen Widerspruch ihren eigenen Fehler nehmen.
Ist nun eine Klage vorm sozialgericht sinnvoll? Ein eilverfahren? Da der Beginn der bildungsstätte in 2 Monaten ist.
Vielen Dank im Voraus.