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Mindeststrafe für Kinderpornografie?

Der Besitz von Kinderpornografie wird seit dem Jahr 2021 mit einer Mindeststrafe von einem Jahr sanktioniert (Verbrechenstatbestand). Vor der Reform war auch die Verhängung einer Geldstrafe möglich.

Konkret bedeutet dies, dass bereits der Besitz einer einzigen kinderpornografischen Datei mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe zu ahnden ist und der Richter hier auch keinerlei Ermessensspielraum besitzt.

Ich halte dies für einen Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und habe dazu auch ein konkretes Beispiel: Ein Bekannter von mir ist mal Internet auf Kinderpornografie gestoßen. Er hat davon dann Screenshots gemacht und damit bei der Polizei Anzeige erstattet.

Letztlich wurde er dann aber selbst wegen des Besitzes von Kinderpornografie zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er eben für die Anzeige Screenshots gemacht hat und das bereits als Besitzverschaffen gilt.

Bei der aktuellen Gesetzeslage hätte er nicht mal mehr eine Geldstrafe bekommen, sondern wäre zwingend zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr zu verurteilen gewesen. Dem Richter wird also jeglicher Ermessensspielraum für solche besonderen Fälle genommen.

Mich würde nun interessieren, was Ihr von der aktuellen Regelung haltet: Sollte der Besitz von Kinderpornografie zwingend mit einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet werden?

Nein, auch Geldstrafen sollten möglich sein. 68%
Ja, Mindeststrafe von einem Jahr. 32%
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Wie bekommt man Wohnung vom Jobcenter wenn man ein Baby hat?

Also meine Situation ist etwas kompliziert. Ich bin 26, habe eine Behinderung und kann deswegen keinen normalen Job machen. Wohne noch bei meiner Mutter.

Meine Freundin ist jedoch unerwartet schwanger geworden, jedoch freuen wir uns jetzt natuerlich und haben uns schon drauf eingestellt. Meine Freundin kommt aus den Philippinen und ist erst seit ein paar Monaten in Deutschland. Sie hat nur eine Duldung, aber kein Aufenthaltstitel oder Visum. Denn ein Recht auf einen Aufenthaltstitel besteht erst nach der Geburt des Kindes. Habe Vaterschaft schon anerkannt. Wir wollen sowieso eine eigene Wohnung haben und muessen wohl erstmal Hartz 4 beantragen und uns eine Wohnung suchen.

Jedoch kann es nach Antrag auf Aufenthaltstitel noch mehrere Monate dauern bis meine Freundin diesen erhaelt. Das Baby kommt schon naechsten Monat. Meine Mutter zieht jetzt bald auch um und will uns raus haben, weil sie auch Angst hat wegen dem Babygeschrei Nachts nicht schlafen zu koennen und dann auf der Arbeit nicht ausgeschlafen ist. Wir muessen also erstmal zu meinem Vater obwohl er eine sehr kleine Wohnung hat und auch viel Raucht. Seine ganze Wohnung riecht immer nach Qualm und Zigaretten. Das ist garnicht gut fuer das Neugeborene, aber wir haben ja keine Wahl.

Wie bekommen wir am schnellsten eine Wohnung vom Jobcenter? Habe noch nie Hartz 4 bezogen, aber jetzt geht es ja nicht anders. Meine Freundin kann ja erst Hartz 4 bekommen wenn sie den Aufenthaltstitel hat was ja noch mehrere Monate dauern kann. Wenn ich jetzt Hartz 4 beantrage, dann kann ich es nur fuer mich und das Baby machen und dann meine Freundin einfach mit dort wohnen lassen obwohl sie nicht eingetragen ist. Oder gibts da eine bessere Wohnung? Je mehr Personen im Haushalt sind umso groesser darf ja auch die Wohnung sein.

Wie kann man das am besten Regeln? Meine Frau ist auch noch nicht krankenversichert und die Geburt muessen wir auf Raten monatlich zahlen. Die Krankenversicherung nimmt sie erst auf wenn sie einen Aufenthaltstitel hat.

Ist halt alles etwas spontan passiert. Es gab schwere Probleme mit ihrer Familie in der Heimat und sie war damals bereits schwanger und ist bei der Geburt fast gestorben, weil die medizinische Versorgung dort sehr schlecht ist. Es gab nicht genug Fluessigkeit und nicht genug Blut fuer sie nachdem sie sehr viel verloren hatte. Auch musste sie 6 Stunden im Wartezimmer sitzen mit Wehen weil kein Arzt verfuegbar war. Sowas soll natuerlich nicht wieder passieren.

Also die Frage ist jetzt nur, wie gehen wir am besten vor? Wir wollen schnell eine Wohnung haben mit dem Baby.

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Trotz verfolgten Straftaten Chance auf eine Verbeamtung?

Guten Tag,

ich wollte Leute die Ahnung davon haben fragen, ob ich noch Chancen auf eine eine Ausbildung zum Justizfachangestellten/fachwirt hätte, obwohl ich in der Vergangenheit 2 mal Probleme mit der Justiz hatte.

Genaueres zu meiner Lage:

Ich bin derzeit 19 Jahre alt, ich hatte als ich 14 Jahre alt war einen Konflikt mit der Polizei da ich mit einem Freund in ein leerstehendes Gebäude gegangen bin, einfach weil wir es zu der Zeit spannend fanden. Haken an der Sache ist, da wir eine Tür dafür verbiegen mussten um hinein zu kommen war es kein Hausfriedensbruch mehr sondern wurde im Brief mit dem Vorwurf als „schwerer Einbruch“ vermerkt. Mein Freund und ich hatten von Anfang an klar gemacht dass es nur aus Interesse war weshalb wir reingegangen sind und so wurde die Anzeige relativ schnell ohne Auflage fallengelassen.

Bei der 2. Sache war ich hingegen bereits ende 16. Dort habe ich nämlich etwas auf Kleinanzeigen an mehrere Personen verkauft aber bewusst niemals losgeschickt. Ich möchte das hier keineswegs rechtfertigen weil es keineswegs in Ordnung war, nur sagen dass es aus einer Notsituation heraus war. Jedenfalls kamen dann 2 Anzeigen als „Betrug“ rein, und ich musste mich dem entsprechend wieder mit der Justiz auseinander setzten. Da ich eh bereits deshalb ein schlechtes Gewissen hatte hatte ich erneut direkt alles ehrlich erzählt und nicht versucht mich dort rauszureden. Darauf hin wurden beide Anzeigen fallen gelassen, die eine aber nur unter Auflage von Sozialstunden die ich natürlich abgearbeitet hatte.

Nun erneut meine Frage, hätte ich noch Chancen auf solch eine Ausbildung da wenn ich ein Führungszeugnis beantrage es immer noch leer wäre, oder da die Justiz Einblick auf die internen Akten haben ist es aussichtslos auch wenn ich die Sachen bereue und keineswegs wiederholen würde?

Danke im Voraus!

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