Moin,
wir ziehen Mitte Januar um und haben nun über die Telekom (nicht etwa über den neuen Vermieter) erfahren, dass das neu gebaute Mietshaus, in das wir ziehen, noch gar keinen Hausübergabepunkt (HÜP) hat. So dass unser Internetanbieter auch kein Internet bereitstellen kann.
Wir zahlen schon seit Dezember Miete und haben auch bei der Übergabe schon erwähnt, wie wichtig Internet ist, weil wir alle im Homeoffice arbeiten müssen. Wurde aber mit keinem Wort erwähnt, dass es zum Problem werden könnte.
Ich frage mich jetzt, ob man als Mieter da in irgendeiner Form Anspruch hat gegenüber dem Vermieter. Weil es ja schon eine elementare Einschränkung der Nutzbarkeit der Wohnung darstellt. Gerade in Corona-Zeiten.
K.A. Vermieter zahlt ein Hotelzimmer in dem man arbeiten kann, oder so.
Hat jemand so weit und aktuell Ahnung vom Mietrecht?