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Wahnsinnige 6600 kWh für Heizung eines 17qm Büros?

Hallo,

derzeit haben wir etwas Ärger mit dem Vermieter. Es geht um die Nebenkostenabrechnung 2023. Dieses Haus bestehend aus 3 Wohnungen (60-110qm) und einem Büro im EG um das es geht. Wir wohnen im DG in der großen Wohnung mit 110qm² und ich nutze gleichzeitig das Büro mit 17qm².

Im Jahr 2022 sind wir im August eingezogen und mir wurden 163 kWh für Heizung des Büros für 5 Monate berechnet. Soweit so gut. Jetzt plötzlich sind es für das ganze nächste Jahr 6.600 kWh.

Das witzige daran: Dies ist ein Drittel der Gesamtverbrauchsmenge an Gas für das Haus. In unserer Wohnung verbrauchen wir 3.300 kWh und bei den anderen Mietern ist es ähnlich. Auch wenn wir einen Kamin nutzen und große Fenster haben (Sonnenenergie), ist das einfach nur der Wahnsinn.

Wichtig ist anzumerken: Jede Wohnung hat einen Wärmemengenzähler. Das Büro aber nicht. Das hat der Vermieter beim Kauf in 2022 verpennt, wird jetzt nachgerüstet. Alle Wohnungen haben Fußbodenheizung, das Büro nur normale Heizkörper. Dadurch werden diese aufgrund der Vorlauftemperatur auch nur handwarm.

Die Abrechnung erfolgt nun zu meinem Nachteil so: Gesamtmenge abzüglich der 3 Wärmemengenzähler der 3 Wohnungen = der ganze Rest für das Büro.

Man kam mir nun "entgegen", da man merkte das mir hier ein Kürzungsrecht von 15% auf Heizung/Warmwasser zusteht siehe Urteil BGH vom 12.01.2022 Az. VIII ZR 151/20.

Doch auch nach Abzug von 15% ist das mehr als unplausibel. Ich heize sehr sparsam, in der Woche im Schnitt 21 Grad, Wochenende unter 20.

Nun wird ein Zähler nachgerüstet, aber 2023/2024 und teilweise 2025 bleiben nun Streitpunkt.

Ich habe mal den Hinweis bekommen, dass diese Art der Abrechnung nicht rechtssicher sei, da man entweder alles nach QM Abrechnet oder alles nach Ablesewerten. Im Internet finde ich aber auch gegenteilige Hinweise.

Was denkt ihr?

Mietwohnung, Heizkosten, Heizung, Nebenkostenabrechnung

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