Meinung des Tages: Wie seht ihr die Erhöhung des Bürgergeldes im Vergleich zur Erhöhung des Mindestlohns, sowohl kurz- als auch langfristig?

Zum ersten Januar 2023 wurde das altbekannte Hartz IV durch das Bürgergeld abgelöst. Bereits zu diesem Zeitpunkt gab es daran massive Kritik - denn die Regelsätze beim Bürgergeld liegen höher als beim ALGII. In der Karenzzeit werden zudem Mietkosten und teils auch Heizkosten übernommen. Doch tatsächlich unterscheidet sich die Entwicklung von Mindestlohn und Regelsatz nicht so stark, wie es punktuell erscheint.

Niedriglohnsektor und Bürgergeld

In Deutschland gibt es einige Niedriglohnsektoren - dazu gehört unter anderem häufig das Reinigungsgewerbe. Etwa 700.000 Menschen in Deutschland sind dort angestellt. Eine Umfrage des Bundesinnungsverbands des Gebäudereinigerhandwerks zeigt: Angeblich lässt das Bürgergeld diese Zahl schrumpfen. 28,4 Prozent der befragten Unternehmen antworteten in der Umfrage, dass bereits mehrere Beschäftigte mit konkretem Hinweis auf das Bürgergeld ihre Kündigung eingereicht haben. Andere stellen eine Kündigung zumindest in Aussicht. Weitere 40 Prozent der befragten Unternehmen stimmten dieser Beobachtung zwar zu, unterstrichen jedoch, dass es sich dabei nach wie vor um Einzelfälle handelt.

Erhöhung des Bürgergeldes - Erhöhung des Mindestlohns 2024

Im kommenden Jahr wird das Bürgergeld erneut erhöht: Um zwölf Prozent steigt es an, für einen alleinstehenden Erwachsenen ist somit der monatliche Bezug bei 563 Euro.
Auch der Mindestlohn wird angehoben: Derzeit liegt dieser bei 12€/h auf 12,41€/h. Das entspricht einer Steigerung von 3,4 Prozent.
In der Bevölkerung, aber auch von Seiten der SPD und der Grünen werden die Stimmen lauter, dass der Mindestlohn wesentlich höher sein sollte - etwa bei 14€/h.

Langzeitdifferenz bei der Erhöhung von Bürgergeld/Hartz IV und Mindestlohn

Die Anhebung des Bürgergelds erscheint massiv im Vergleich zu der des Mindestlohns. Dennoch ist es gerade im Hinblick auf die kritische Wahrnehmung der Öffentlichkeit notwendig, einen Blick auf die Entwicklung der letzten Jahre zu werfen: Im Verhältnis haben sich Mindestlohn und Bürgergeld (ehem. Hartz IV) kaum auseinanderentwickelt. Seit der Mindestlohn 2015 eingeführt wurde (damals 8,50€/h) ist er mit den geplanten 12,41€/h ab 2024 um insgesamt 46 Prozent gestiegen.
Für Alleinstehende hat sich der Regelsatz beim Bürgergeld (ehem. Hartz IV) in diesem Zeitraum jedoch lediglich um 41,1 Prozent erhöht.

Unterschied beim Bezug von Bürgergeld und Vollzeitarbeit zum Mindestlohn

Alleinstehende Erwerbstätige, die in Vollzeit arbeiten und Mindestlohn erhalten, haben im Durchschnitt 532 Euro im Monat mehr zur Verfügung als Alleinstehende, die Bürgergeld beziehen. Bei Familien mit drei Kindern und Mindestlohneinkommen sind es monatlich 446-788 Euro mehr, abhängig vom Alter der Kinder.

Unsere Fragen an Euch: Wie seht ihr das Verhältnis der Erhöhungen? Sind die Befürchtungen einer Kündigungswelle gerechtfertigt? Wie hoch müsste der Mindestlohn Eurer Meinung nach sein?

Wir freuen uns auf Eure Antworten und Erfahrungen!

Viele Grüße
Euer gutefrage Team

Quellen:
https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/buergergeld-mindestlohn-100.html
https://www.merkur.de/wirtschaft/keine-lust-auf-arbeit-wegen-buergergeld-erhoehung-umfrage-mindestlohn-zr-92580440.html
https://www.focus.de/finanzen/erste-branche-klagt-putzkraefte-kuendigen-wegen-hoeherem-buergergeld_id_226169766.html

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Meinung des Tages: Die Ampelkoalition hat sich geeinigt – wie steht ihr zur geplanten Kindergrundsicherung?

Der Streit um die Finanzierung der Kindergrundsicherung hat lange angedauert. Doch nun ist es zu einer Einigung gekommen.

Ein Überblick über das Vorhaben

Die Ampelkoalition wollte etwas gegen Kinderarmut unternehmen, denn knapp jedes vierte Kind ist von Armut oder sozialer Ausgrenzung betroffen.

Derzeit gibt es Kindergeld, Kinderzuschlag und Leistungen aus dem Bürgergeld und der Sozialhilfe – für viele, die das Geld dringend nötig haben, ein unübersichtlicher Berg an Bürokratie. Die Kindergrundsicherung soll deshalb ab 2025 etwaige bestehende Leistungen zusammenfassen und somit garantieren, dass auch diejenigen, die aufgrund von Unkenntnis oder Bürokratie die Gelder nicht beantragt haben, diese nun leichter bekommen können.

Dabei gibt es zwei Bestandteile: Einen Garantiebetrag, welcher gänzlich unabhängig vom Einkommen der Eltern ist. Er soll statt des Kindergelds ausgezahlt werden. Der andere Teil ist ein Zusatzbetrag, der sowohl vom Alter des Kindes als auch dem Einkommen der Eltern abhängig ist.

Kosten und Prognosen

Vorgesehen sind 2,4 Milliarden Euro für die Zusammenführung der Leistungen und damit einhergehende Verwaltungskosten.

Laut Finanzminister Christian Linder soll es keine generelle Leistungserhöhung geben, unter anderem, weil er Anreize für die Aufnahme einer Erwerbsarbeit setzen möchte.

Beim Zusatzbetrag allerdings könnten die Regelbedarfe höher ausfallen – eben abhängig vom Alter der Kinder und dem Einkommen der Eltern.

Offene Fragen und Kritikpunkte

Silvia Breher (CDU) betrachtet die vorgelegten Eckpunkte skeptisch – aus ihnen geht für sie nicht hervor, wie die Kinderarmut tatsächlich bekämpft werden könnte. Außerdem sieht sie bei der Umsetzung die Gefahr einer zu großen Bürokratie. Auch Dietmar Bartsch (Die Linke) bezweifelt, dass mit 2,4 Milliarden Euro die Kinderarmut relevant bekämpft werden könnte. Eine ähnliche Meinung teilt der Kinderschutzbund und das Deutsche Kinderhilfswerk.

Allgemein gibt es zudem noch viele offene Fragen zu den konkreten Abläufen bei den Anträgen. Im nächsten Schritt werden zuerst Verbände und Länder beteiligt, bevor die Ampelkoalition einen Gesetzentwurf im September vorlegen will.

Unsere Fragen an Euch: Was haltet ihr von der geplanten Kindergrundsicherung? Wo seht ihr Möglichkeiten, wo Risiken? Seid ihr für oder gegen eine Einführung?

Wir freuen uns auf Eure Antworten!

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/kindergrundsicherung-130.html

https://www.deutschlandfunk.de/kritik-am-ampel-kompromiss-100.html

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