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Kann ich trotz noch laufender Prüfungsvorbereitung Bürgergeld beantragen und eine eigene Wohnung bekommen, wegen starker Belastung durch meinen Vater?

Hallo zusammen,

ich schreibe nächste Woche meine Abschlussprüfung im Einzelhandel (3 Lehrjahr Einzelhandelskauffrau) Falls ich nicht bestehe, müsste ich die Prüfung in einem halben Jahr wiederholen.

Ich lebe derzeit noch bei meinem Vater, aber das Zusammenleben ist psychisch extrem belastend: Er kontrolliert vieles in meinem Alltag, reagiert schnell aggressiv oder abwertend, und es gibt kaum Raum für Ruhe oder Selbstbestimmung.

Deshalb merke ich schon jetzt: Ich könnte diese Wiederholungszeit in dieser Umgebung nicht durchhalten. Selbst wenn ich bestehe, wünsche ich mir dringend eine eigene Wohnung, um mich stabilisieren zu können.

Ich überlege deshalb, beim Jobcenter Bürgergeld zu beantragen und eine Wohnung zu suchen – auch vorsorglich, bevor ich das Ergebnis weiß. Ich habe bedenken, ob das geldtechnisch hinhauen kann und will nicht obdachlos werden… Sorry falls ich übertreibe aber ich kenne es nicht anders, als zuhause mit meinem Vater und Bruder zu leben und habe schon oft darüber nachgedacht aber es nie wirklich durchgezogen aus Angst.

Hat jemand Erfahrung mit so einer Situation?

  • Ist es sinnvoll, schon jetzt mit der Wohnungssuche und einem Beratungstermin beim Jobcenter zu starten?
  • Wird so eine psychische Belastung durch den Vater als Grund anerkannt, um früher auszuziehen?
  • Wie genau läuft das ab (z. B. Mietübernahme, Möbel, Zustimmung zum Auszug)?
  • Sollte ich noch warten oder lieber vorbereitet sein?

Ich freue mich über ehrliche Meinungen oder Erfahrungen.

Vielen Dank!

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Wohngeld läuft aus, lieber wegen horrender Nebenkostenabrechnung Bürgergeld beziehen Aufstockung?

Hallo Ich beziehe momentan Wohngeld und Kindergeldzuschlag, die bis zum 31. Mai laufen. 

Derzeit habe ich einen Neuantrag auf Wohngeld gestellt und festgestellt, dass mir eine Nachzahlung von 1.600 € droht, jedoch habe ich die Nebenkostenabrechnung noch nicht erhalten. 

Mein Vermieter hat mich jedoch vorgewarnt, dass die Hausverwaltung einen ungünstigen Gasvertrag abgeschlossen hat, den leider die Mieter tragen müssen. Diese Nebenkostenabrechnung in Höhe von 1.600 € droht mir, und ich weiß momentan nicht, wie ich dieses Geld aufbringen soll. 

Mein Mann ist der alleinige Verdiener, wir haben zwei Kinder im Alter von acht und zwölf Jahren, und ich arbeite aufgrund einer schweren Behinderung derzeit nicht, bin jedoch auf Arbeitssuche. 

Wir bekommen derzeit einen Nettolohn von 2.200 € und frage mich nun: Darf ich parallel einen Antrag auf Bürgergeld stellen, um eventuell kurzfristig Unterstützung zu erhalten, aufgrund der hohen Nebenkosten? Würde es nicht besser sein, für eine kurze Zeit Bürgergeld zu beantragen, anstatt das Wohngeld zu beziehen? 

Falls der Bürgergeld-Bescheid genehmigt wird, könnte ich dann den Wohngeld-Bescheid ablehnen, um stattdessen das Bürgergeld zu beziehen?“

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