Hallo liebe Leute,
im Januar hatte ich einen Termin im Jobcenter.
Krankheitsbedingt hatte eine Freundin, mit ihrem Sohn, meine AU dort abgegeben.
Beiden war der Inhalt bekannt.
Hausärztin hatte keine „Wegeunfähigkeitsbescheinigung“ ausgestellt, weil sie es für Menschenunwürdig hält, dass ein Jobcenter so etwas verlangt.
Zwei Monate später (März) erfolgte Schreiben vom Sachbearbeiter.
Darin steht: dass ich ihm keinen Grund für das Meldeversäumnis mitgeteilt hätte.
(Mit Rechtsfolgebelehrung) …
FRAGE:
1. Ist es zulässig, erst nach 2 Monaten solch eine Info zubekommen?
2. Darin angedeutete 10% Kürzung kann erst erfolgen, wenn ich dies von der Leistungsabteilung mitgeteilt bekommen habe?
3. Widerspruch schon gegen diese, verspätete, Mitteilung einlegen, oder erst falls die Leistungsabteilung eine Kürzung mitteilt?
Danke für Info