Wie Problem mit Sachbearbeiter lösen?
Hallo liebe Leute,
Vor wenigen Jahren hatte ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen meinen Sachbearbeiter eingereicht. Vorgesetzte hatte den Inhalt natürlich anders gesehen.
Mittlerweile ist aber vieles hinzugekommen, dass ich eigentlich eine weitere Beschwerde verfassen kann.
FRAGE: Sollte ich die an das Kundenreaktionsmanagement senden?
Ich komme einfach nicht weiter, brauche aber Unterstützung vom JC...
Danke für Info
4 Antworten
Schreibe eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen sogenannten Mitarbeiterin XX. Das habe ich damals auch gemacht, und auch wenn sie dich schikanieren sollten – danach kannst du trotzdem rechtlichen Rat einholen (Möglichkeiten für Arbeitslose gibt es da auch) oder bei Gewerkschaften, Gruppen, Sozialamt etc. eventuell Unterstützung holen dabei.
Ich habe jedenfalls eine Beschwerde geschrieben, und ganz ehrlich: Wenn die sich daneben verhalten, dann beschwer dich – sonst machen sie dir schlimmstenfalls noch mehr Probleme, wenn du es nicht tust (meine Erfahrung).
Beschwerden gegen Beamte/Behördenmitarbeiter sind immer schwierig, insbesondere wenn man von der Behörde noch etwas will.
In der Regel landen Beschwerden einfach in der Ablage P oder werden bestenfalls mit irgendeinem Standardtext beantwortet, nachdem man selbstverständlich festgestellt hat, dass deine Beschwerde haltlos ist.
Die einzige Chane auf Erfolg hast du, wenn es so gravierend ist, dass du damit vor Gericht kannst und dafür brauchst du dann natürlich Beweise.
Wirklich beliebt macht man sich damit aber nicht, niemals. Das "beste" was dir danach passieren kann ist: Die Mitarbeiter werden erst Recht versuchen dich zu schikanieren, aber darauf achten, dass sie sich penibel innerhalb ihrer Grenzen bewegen. Das reicht aber schon aus, wenn man böswillig ist, um jemanden das Leben sehr schwer zu machen.
Obs einem gefällt oder nicht: Wenn man abhängig von Behörden ist, sollte man seinen Stolz runterschlucken und die Füße still halten. Das ist in der Regel besser für einen selbst.
"Vorgesetzte hatte den Inhalt natürlich anders gesehen" , also nicht in deinem Sinne, dazu kann ich dir sagen, das es nicht gottgegeben "natürlich" ist , das nicht im Sinne von Beschwerdeführern entschieden wird.
Wende Dich an eine Arbeitslosen- oder an eine Sozialberatungsstelle vor Ort.