Kann das Bürgergeld in Zukunft zu 100 % bei Arbeitstotalverweigerern sanktioniert werden?

Nein 70%
Ja 27%
Andere Antwort 3%

30 Stimmen

3 Antworten

Nein

Das *Bundesverfassungsgericht hat bereits entschieden, dass 100%-Sanktionen beim ALG II verfassungswidrig sind, (unter anderem) da das Existenzminimum damit überschritten wird. Wieso sollte es beim Bürgergeld plötzlich nicht mehr verfassungswidrig sein?

Edit: wtf ich meinte das Bundesverfassungsgericht

/korrigiert

Wie soll man nachweisen, dass sie Arbeitsverweigerer sind, außer sie geben es zu?

Nein

Sanktioniert nicht aber entzogen werden, was als Sanktion empfunden wird.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.