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Was kann man gegen rassistische Äußerung auf der Arbeit und generell machen?

Moin Leute,

um ehrlich zu sein. Ich selber bin hier geboren und habe nie das schwarz weiß denken gehabt. Bin eher in Szenen unterwegs, wo Rassentrennung und Vorurteile nichts zu suchen haben. Von daher habe ich mich nie wirklich diskriminiert gefühlt.

Jetzt kam aber der Punkt, wo ich mich mit anderen außerhalb der Szene ausgetauscht habe und leider Gottes erfahren musste, dass Rassismus immernoch an der Tagesordnung zu stehen scheint. Und zwar auf meiner Arbeit!

Ich halte von meinen Arbeitskollegen nicht sonderlich viel, dennoch habe ich das erste mal Diskriminierung empfunden. Es ist scheinbar so, dass auf unserer Arbeit Menschen aufgrund ihres Aussehens und "Herkunft" weniger ernst genommen werden bzw. sogar ausgeschlossen werden. Wobei ich sagen muss, dass dies mehr hinter dem Rücken passiert.

Der wichtigste Punkt und worauf ich hinaus möchte : Es werden oft Witze gerissen. Kann man das schwarzen Humor nennen? Ich denke nicht. Immerhin empfinden die Leute es wirklich so.

Laut dem Grundgesetz ist dies doch ausdrücklich verboten oder etwa nicht? Was kann ich dagegen tun? Würde ich dies heimlich aufnehmen wie jemand über andere urteilt aufgrund ihrere Hautfarbe oder was auch immer, kann ich dies dann trotzdem gegen sie verwenden? Und zwar rechtlich?

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Wie seht ihr Artikel 12a unseres Grundgesetzes?

Artikel 12a unseres Grundgesetz ist die Grundlage für die Wehrpflicht. Die Wehrpflicht wurde zwar 2013 ausgesetzt, jedoch besteht der Artikel im Grundgesetz natürlich fort und kann auch jederzeit durch einen Beschluss des Deutschen Bundestages angewandt werden.

Was ich jetzt mal abgesehen von der Wehrpflicht am Artikel 12a kritisch sehe, ist Absatz 4. Er besagt, dass wenn der Verteidigungsfall besteht, Frauen nicht zum Dienst an der Waffe verpflichtet werden dürfen. Männer dürfen nach Absatz 1 jedoch verpflichtet werden. Frauen dürfen gemäß dieses Artikel nur zu "zivilen Dienstleistungen" verpflichtet werden.

Artikel 12a
(1) Männer können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet werden.
(4) Kann im Verteidigungsfalle der Bedarf an zivilen Dienstleistungen im zivilen Sanitäts- und Heilwesen sowie in der ortsfesten militärischen Lazarettorganisation nicht auf freiwilliger Grundlage gedeckt werden, so können Frauen vom vollendeten achtzehnten bis zum vollendeten fünfundfünfzigsten Lebensjahr durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes zu derartigen Dienstleistungen herangezogen werden. Sie dürfen auf keinen Fall zum Dienst mit der Waffe verpflichtet werden.

Und wie ist dieser Artikel bzw. Absatz mit

Artikel 3 Grundgesetz vereinbar ?
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt.

Ich glaube ja hier liegt "verfassungswidriges Verfassungsrecht" vor.

Mir ist klar, dass Männer gemäß Artikel 12a Absatz 2 auch den Kriegsdienst verweigern können. Jedoch liegt meines Erachtens trotzdem eine gesetzlich festgelegte Ungleichbehandlung bzw. Ungleichbetrachtung vor.

(2) Wer aus Gewissensgründen den Kriegsdienst mit der Waffe verweigert, kann zu einem Ersatzdienst verpflichtet werden.

Hier noch mal meine Frage: Wie seht ihr das? Wie ist eure Meinung dazu? Findet ihr den Artikel bzw. Absatz noch zeitgemäß? Oder würdet ihr ihn ändern, sodass eine tatsächliche rechtliche Gleichberechtigung vorliegt?

Die Ungleichbehandlung in diesem Artikel ist zu verurteilen, weil 52%
Ich habe eine andere Meinung dazu ... 29%
Die Ungleichbehandlung in diesem Artikel ist nicht schlimm, weil 19%
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