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Hartz4 Leistungen in Bedarfsgemeinschaft mit volljährigen, berufstätigen Kind(U25). Was ist nun richtig?

Hallo,

Meine Frage ist ob ein volljähriges Kind (noch aber U25) das in einer BG mit einem Elternteil wohnt, dann einen Vollzeitjob antritt, einen Anteil an Miete (natürlich würde das Kind von sich aus schon seinen Anteil der Nebenkosten abgeben) an seinen Elternteil angerechnet wird oder sogar das Kind unterhaltspflichtig wird?

Das Elternteil ist überzeugt davon das, je nach dem wie viel sein Kind verdienen wird, entweder der komplette Lohn des kindes angerechnet wird,also Elternteil auch komplett vom Jobcenter rausfällt und sein Kind somit für die beiden & Miete etc aufkommen muss. Oder das auf jeden Fall vom Lohn eine beträchtliche Summe angerechnet wird vom Jobcenter. Das Kind wird aber auch nur durschnittlich 1000-1200 netto verdienen. Kein Unmengen an Summen...

Aber auf mehreren sgb2 Internetseiten stand dagegen, dass wenn das Kind so viel verdient, dass es für sich selbst sorgen kann, es aus der BG rausfällt und nicht für die Versorgung beider und komplette Miete etc verantwortlich ist,auch wenn noch weiterhin zusammen in einem Haushalt gelebt wird,da Kinder nicht Unterhaltspflichtig sind gegenüber den Eltern. Die Leistungen vom Jobcenter würden für das Elternteil weiterhin gezahlt werden. Was ist richtig?

Recht, Bedarfsgemeinschaft, Gesetzeslage, Hartz IV, Jobcenter, Kinder und Erziehung, SGB II, U25, Wirtschaft und Finanzen

Nachfolgen für mich?

Vor einiger Jahren wurde ich bei einer Berufsfeuerwehr eingestellt. Davor musste ich zum Amtsarzt. Vor dem damaligen Termin habe ich beim Amtsarzt angerufen, dort war eine Dame dran. Die habe ich gefragt: "was ich alles angegeben muss beim Arzt?"

Die meinte: "alles relevante, also chronische Erkrankungen oder Krankheiten mit Folge Erkrankungen"

Ich hatte damals 2x kurzfristig Rückenschmerzen gehabt, wegen falscher Bewegungen und war einmal bei der Physio deswegen. War auch alles gut und hatte danach nie wieder was. Dort wurde mir gesagt kurzfristige Rückenschmerzen OHNE Folgeschäden seien nicht wichtig zu wissen, da jeder mal was mit dem Rücken hat. Mit Folgeschäden wäre für die Feuerwehr natürlich doof. Guten Gewissen beim Arzt auch nicht gesagt. Da es ja nicht wichtig sei.

Nun habe ich rausbekommen, das der Arzt 2 unterschiedliche Diagnosen gestellt hatte diesbezüglich (Radikulopathie Lumbalbereich und was mit LWS Syndrom). Das sind ja schon Diagnosen die damals bestimmt dazu geführt hätten, das ich nie eingestellt worden wäre. Nun mache ich mir Sorgen, weil ich damals das nicht gesagt habe, obwohl ich die Diagnosen nicht kannte.

Rausbekommen würden die das eh nur im Falle einer Untersuchung auf Dienstunfähigkeit. Aber trotzdem.

Soll ich da einfach, wenn es so kommen sollte, das so sagen? Kann ja nicht mehr nachweisen das ich das damals telefonisch angefragt habe...

Recht, Gesetzeslage, Gesundheit und Medizin, Amtsarzt

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