Gesetz – die besten Beiträge

Wie könnte man Rettungskräfte besser schützen?

Als Notfallsanitäter in gewissen Regionen sind Drohungen leider Tagesordnung. „Die Person muss wiederbelebt werden wenn ihr das nicht schafft wisst ihr Bescheid zu welchem Familienclan wir gehören“.

Als Notfallsanitäter muss man in bestimmten Gebieten in der Nähe von grösseren Städten präventiv die Polizei einberufen weil es einfach nicht anders geht aber auch die Polizei hat keine unbegrenzten Ressourcen.

Der Höhepunkt geschah in NRW als eine reanimationspflichtige Person leider nicht gerettet werden konnte und eine Clanfamilie in das Krankenhaus spazierte und angestellte verprügelte und die Inneneinrichtung unbrauchbar machte. Der Fall ging durch die Medien. Vorher machten die angehörigen schon Bemerkungen das alles glatt läuft oder man den Clan kennenlernt damit man versteht wen man gegenüber hat.

Was kann die Politik tun? Mir blutet das Herz in diesem Land. Als Mensch der dafür lebt anderen zu helfen

Es ist für mich unfassbar. Man gehr morgens zur Arbeit und verabschiedet sich von Kind und Frau und am nächsten Tag könnte die Polizei klopfen und mitteilen das man in das Koma geprügelt wurde weil man an die falsche Person geraten ist.

Solche Zustände machen mich traurig und wütend und brechen mir das Herz. Was kann die Politik tun? Sicherheitsdienste kann sich nicht jedes Krankenhaus leisten und die Polizei ist überfordert.

Die Täter aus dem NRW Krankenhaus durften das gewahrsam binnen eines Tages verlassen. Mir platzt die Hutschnur weil mich das traurig macht. Man gibt alles

Als Notfallsanitäter ist man in der Schweiz oder in Luxemburg besser aufgehoben wenn die Verzweiflung der Menschen nicht das ist was am Herzen liegt

Ich wünsche mir politische Maßnahmen

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Das neue Selbstbestimmungsgesetz

Ein neues Gesetz erleichtert es Menschen, ihren Geschlechtseintrag und ihren Vornamen ändern zu lassen. Seit heute ist das sogenannte Selbstbestimmungsgesetz in Kraft, das die Ampel-Koalition begleitet von vielen Diskussionen durchgesetzt hatte. Um den Geschlechtseintrag auf weiblich, männlich, divers zu ändern oder auch einen Verzicht anzugeben, reicht nun eine Erklärung beim Standesamt.

Der Queer-Beauftragte der Bundesregierung sagte: «Deutschland reiht sich damit ein in die Gruppe der Länder weltweit, die Menschen eine Korrektur ihres Geschlechtseintrags und Vornamens ermöglichen, ohne sie zu pathologisieren.» Ähnliche Regelungen gebe es bereits in 16 Staaten, etwa in Argentinien, Neuseeland, Irland und der Schweiz. 

Mit dem zuvor geltenden umstrittenen Transsexuellengesetz war für Betroffene über 40 Jahre lang eine langwierige und kostspielige Prozedur mit Gutachten und Gerichtsbeschlüssen verbunden. Nun reicht eine Anmeldung beim Standesamt, nach drei Monaten kann die Erklärung abgegeben werden und die Änderung erfolgen – seit August ist die Anmeldung möglich. Die dreimonatige Wartefrist dient dem Familienministerium zufolge unter anderem als Bedenkzeit für die Person. 

Der Geschlechts- und Vornamenseintrag kann frühestens nach zwölf Monaten erneut geändert werden. Auch für Minderjährige ist eine Änderung unter gewissen Voraussetzungen wie etwa dem Einverständnis der Eltern möglich.

https://youtu.be/ckeX_nnaW3Y

Richtig 54%
Falsch 39%
Änderung nötig 6%
Unentschlossen 1%
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