Gesetz – die besten Beiträge

Wie geht man mit anonymen Zeugenaussagen/Beweismaterial in Arbeitsgerichtsprozessen um?

Ist das überhaupt möglich?

Und was sonst muss man über den ersten Gütetermin vor dem Arbeitsgericht wissen, wenn man beispielsweise Kündigungsschutzklage erhoben hat?

Wie läuft das ungefähr ab, zumal wenn der klagende Arbeitnehmer ohne Rechtsanwalt kommt?

Trägt der Richter dann kurz wie ein Moderator den Sachverhalt vor und dann kann sich aber auch jeder frei äußern?

Oder wird man unterbrochen und darf zum Thema nichts sagen, wenn es mit dem Klageinhalt nicht direkt etwas zu tun hat?

Weil, bei mir geht es darum, dass die Kündigung rechtsunwirksam ist. Ich will aber im ersten Gütetermin auch schildern was konkret ich an der Arbeit erlebt habe. Z.b. konkretes Fehlverhalten von Vorgesetzten benennen. Ginge das?

Und wie ist es mit Zeugen und Beweismaterial?

Ich z.b. möchte dem Arbeitsrichter (belegt!) zeigen, dass meine Aussagen zu den Zuständen in der Firma wahr sind.

Das heißt: Ich möchte von Arbeitskollegen und ehem. Kollegen schriftliche Aussagen vorlegen, wo jedoch die Namen zensiert sind, weil mir die Leute alle klar gesagt haben, dass die es nicht wollen, dass das der Arbeitgeber erfährt, dass die eine Aussage gegen ihn machen. Das heißt, die wären nicht bereit vor Gericht auszusagen. Die würden aber sämtliche Tatsachen dem Richter gegenüber vortragen. Dazu wäre man bereit.

Wie geht man mit sowas um?

Hat der Arbeitnehmer in dem Falle einfach Pech gehabt und muss alleine kämpfen?

Oder kann man so anonymisierte Zeugenaussagen durchaus zu den Gerichtsterminen mitnehmen und dem Arbeitsrichter vorlegen?

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Polizei stürmt rechte Veranstaltung in Rheinland-Pfalz?

Die Polizei hat in Hachenburg (Rheinland-Pfalz) heute Nacht eine rechte Kampfsport-Veranstaltung der Partei "Der III. Weg" auf einem Privatgelände gestürmt und die Personalien von 130 Personen aufgenommen. Nennenswerte Straftaten/Ordnungswidrigkeiten wurden indes nicht festgestellt: Lediglich ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz, ein Verstoß gegen das Waffengesetz und einmal Beleidigung (siehe hier).

Der rheinland-pfälzische Innenminister und Jurist Michael Ebling (SPD) lässt sich hierzu in Medien wie folgt zitieren: "Wir lassen nicht zu, dass sich Extremisten in unserem Land versammeln und ihre menschenfeindlichen Ideologien und ihre Gewaltkultur ungehindert ausleben. Unsere Null-Toleranz-Politik gegenüber Verfassungsfeinden ist nicht verhandelbar" (siehe hier).

Es ist ziemlich offensichtlich, dass dem politischen Gegner hier Grundrechte wie die Versammlungsfreiheit schlicht abgesprochen werden, weil er als "Extremist" betrachtet wird. Indes verfügen auch angebliche oder tatsächliche Extremisten über Grundrechte - und zwar nicht weniger als Demokraten.

Bürgern Rechte wie die Versammlungsfreiheit einfach abzusprechen ist insofern selbst verfassungswidrig. Vorliegend ging es offenkundig auch nicht darum, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit abzuwehren - also bevorstehende Straftaten zu verhindern. Sondern ausschließlich darum, Andersdenkende zu stören und ihre Personalien abzugreifen.

Findet Ihr das Vorgehen der Polizei moralisch vertretbar?

Ja, Rechte haben keine Rechte. 78%
Nein, der Staat muss sich an seine eigenen Gesetze halten. 22%
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