Hallo,
mein Vater ist leider vor einem Jahr verstorben. Ich habe zwei Wochen danach das Erbe ausgeschlagen, da er kein Besitz und eher etwaige Schulden hatte. Ich habe ihn in dem Jahr vor seinem Tot nicht persönlich getroffen, sondern nur telefonisch. Unser Verhältnis hatte sich aufgrund einiger Sachen sehr verschlechtert.
Gestern hat sich ein Rechtsanwalt bei mir postalisch gemeldet. In seinem Schreiben fragt er ob ich Bargeld, Unterlagen, Haus und Autoschlüssel und generell Nachlassgegenstände sichergestellt habe. Falls ja, soll ich diese zurückgeben.
Mir liegen von meinem Vater nur noch paar Dokumente zur Verfügung wie Kopie der Geburtsurkunde, Kopie des Reisepasses, Kopie der Eheurkunde und Scheidungsurkunde sowie natürlich die Sterbeurkunde. Die wurden mir aber zu Lebzeiten bereitgestellt.
Meine Fragen:
1. Wie antwortet man auf diesen Brief, damit einem nicht etwa Diebstahl etc vorgeworfen wird?
2. Muss ich die genannten Dokumente auch zurückgeben? Eventuell braucht ich das als Kind, vor allem die Sterbeurkunde.
3. Kann mir denn überhaupt vorgeworfen werden, dass ich die genannten Dokumente nach dem Tod erworben habe?
Ich hatte die Ausschlagung mit einem Anwalt gemacht und da schon Kosten gezahlt. Möchte jetzt ungern nochmal einen Anwalt beauftragen. Ich möchte einfach nichts damit zu tun haben