Muss die gez bezahlt werden?
Ich habe einen Festsetzung Bescheid bekommen und sehe es nicht ein zu bezahlen weil ich kein Fernsehen schaue und nicht mal der Anschluss funktioniert… kann man was dagegen machen ?
8 Antworten
Die GEZ gibt es schon lange nicht mehr. Und ja, du musst den Rundfunkbeitrag bezahlen - egal was du persönlich davon hältst, und egal ob du die Inhalte des ÖR auch tatsächlich konsumierst. Deshalb heißt es ja inzwischen auch "Beitrag" und nicht mehr "Gebühr".
Wenn du nicht zahlst, wird halt vollstreckt - die Rundfunkanstalten sind da recht schnell mit bei der Hand.
Beachte: Pro Haushalt muss nur eine Person bezahlen. Das gilt allerdings nur, wenn man das korrekt und fristgemäß an den Beitragsservice meldet.
Du bezahlst auch Straßen auf denen die niemals fährst.
Dein Argument ist kindischenr Unsinn.
Du nutzt ja auch das Internet und auch das ist dort enthalten.
Die GEZ gibt es schon seit 2013 nicht mehr. Inzwischen ist der Rundfunkbeitrag einmal pro Wohnung von einem der volljährigen Bewohner zu zahlen.
Es handelt sich dabei um eine Solidarabgabe, die dafür zu zahlen ist, dass man jederzeit innerhalb seiner Wohnung die Programme des ör Rundfunks empfangen kann, mit welchem Gerät auch immer. Ein solches Gerät hat im Prinzip heute jeder (z. B. Smartphone). Auf eine konkrete Nutzung der Programme kommt es nicht an. Selbst wenn du kein Gerät hättest, könntest du dir jederzeit eines zulegen. Es ist deshalb eine Solidarabgabe, weil der ör Rundfunk nach unserer Verfassung die Voraussetzung für die Existenz der Privatsender und ein wichtiger Faktor zum Erhalt unserer Demokratie ist (so das BVerfG).
Jeder Festsetzungsbescheid enthält einen Säumniszuschlag von 8 Euro und das geht so weiter, wenn du nicht zahlst. Es kommt dann nach einer Mahnung die Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher oder vergleichbare Vollstreckungsbeamte. Die kostet nochmals zusätzliches Geld und hat zur Folge, dass dein Gehalt, dein Bankkonto oder Sachen aus deiner Wohnung gepfändet werden. Schließlich landest du bei Nichtzahlung bei der Abgabe einer eidesstattlichen Vermögenserklärung vor Gericht. Bei weiterer Nichtzahlung erfolgt eine Meldung an die Schufa. Aus einem Festsetzungsbescheid kann im Übrigen 30 Jahre vollstreckt werden.
Das solltest du alles vermeiden und lieber zahlen, das kommt deutlich billiger.
Hi, ja musst Du zahlen. Wenn nicht wird gepfändet.
Ob Du Geräte hast, Anschlüsse funktionieren oder nicht ist für die ohne Belang.
Hallo,
Natürlich muss gezahlt werden.Wenn nicht kommt der Gerichtsvollzieher und dann wird es noch teurer!