4 Antworten

Sollte eigentlich nicht so sein. Aus diesem Grund hat das Landgericht den Durchsuchungsbeschluss als rechtswidrig erklärt. Dass solche Fälle passieren, kann man nicht wirklich verhindern, in tatsächlichen Fällen von Straftaten muss so ein Beschluss schnell ergehen, ansonsten sind Beweise weg. Da kann man nicht über 2 Instanzen gehen. Wie es nun dazu kam, dass der Amtsrichter hier einen Durchsuchungsbeschluss erteilt hat, obwohl es den nach §§ 102 ff. Strafprozessordnung vorgeschriebenen Anfangsverdacht gar nicht gab, muss untersucht werden. Wahrscheinlich hat der Richter die Akte gar nicht gelesen. Danach wird es höchstwahrscheinlich auch Maßnahmen geben, damit sowas nicht wieder passieren soll. Ausschließen kann man das aber nicht. Gerade Amtsrichter sind hoffnungslos überlastet. Da fehlt es massiv an Stellen und wie gesagt, solche Verfahren müssen einfach schnell gehen. Da vertraut man dem Staatsanwalt einfach und erstellt den Beschluss.

Ja

Wie wir lesen können, war die Durchsuchung rechtswidrig, hätte also nicht durchgeführt werden dürfen!


Grinsekatz10111 
Beitragsersteller
 10.09.2025, 08:22

Aber trotzdem wurde sie durchgeführt. Und den Verantwortlichen passiert wohl wieder mal gar nichts.

Hausdurchsuchung nach mutmaßlicher Beleidigung von Habeck | BR24

sicher meinst du auch das?

Was kommt als nächstes? Hausdurchsuchung für den Stinkefinger?

Es ist immer bedenklich, wenn die Politik Polizei und Justiz instrumentalisiert für ihre Zwecke! (oder eben auch den Verfassungsschutz)

Eine Durchsuchungsbeschluss hat seine Hürden und wenn letztendlich die Voraussetzungen nicht erfüllt sind, hat das Folgen.

Politisch macht man das wie bei einem Bau mit fehlender Baugenehmigung, wenn gut geht ist es ein Erfolg wenn`s nicht gutgeht muss man die Folgen im Hinterkopf haben!

Die Justiz ist mittlerweile genau so überlastet wie das Gesundheitssystem, da kommt es immer öfter zu Qualitätseinbußen dadurch!

Wobei gerade die Links Grünen es lieben politisch unkorrektes Fehlverhalten zu melden!

Für die würde oft schon ein falsch ausgesprochener "Schokokuss " oder eine nicht korrekte Einordnung von ausgedachten Pronomen, einen internationalen Haftbefehl und den Einsatz der GSG 9 rechtfertigen.


Grinsekatz10111 
Beitragsersteller
 10.09.2025, 08:23

Nein das meine ich sicher nicht. In diesem Fall ist der Täter eindeutig identifiziert und niemand muss sich beleidigen lassen.

Mondrago  10.09.2025, 08:52
@Grinsekatz10111

😂😂die Frage war rein rhetorisch, habe mir schon gedacht, dass es eher um die Unterstützung der linken Sisterhood geht!

Grinsekatz10111 
Beitragsersteller
 10.09.2025, 09:03
@Mondrago

Nein es geht darum, dass ohne jegliche Hinweise eine Hausdurchsuchung durchgeführt wurde. Das ist etwas anderes.

Mondrago  10.09.2025, 09:22
@Grinsekatz10111

😜schon klar wenn die Wohnung eines AfD Politikers unter den selben Voraussetzungen durchsucht worden wäre würdest du dich genau so echauf­fie­ren! 👍🏼

Respekt!

Grinsekatz10111 
Beitragsersteller
 10.09.2025, 09:51
@Mondrago

Würde ich, denn sowas ist ein Skandal und ich bin ein Demokrat durch und durch.

Ja

Hust hust..

Bundeswirtschaftsminister Habeck (Grüne) wehrt sich gegen eine Beleidigung als "Schwachkopf"
Wirtschaftsminister Habeck ist auf der Plattform X von einem Nutzer beleidigt worden und zeigte ihn an. Die Staatsanwaltschaft durchsuchte daraufhin die Wohnung des Verdächtigen.

https://www.tagesschau.de/wirtschaft/arbeitsmarkt/asylbewerber-vergleich-leistungen-europa-100.html

Fände es schön, wenn wir jetzt damit aufhören könnten mit zweierlei Maß zu messen. So ziemlich jedem ist klar, dass beide Fälle absolut unverhältnismäßig waren.

P.S. Der §188 gehört m.E. auf den Müllhaufen der Geschichte.


Grinsekatz10111 
Beitragsersteller
 10.09.2025, 09:54

Es ist nicht vergleichbar.

Im einen Fall ist der Täter eindeutig identifiziert. Übrigens hat Robert Habeck nur Anzeige erstattet was völlig richtig ist, denn beleidigen lassen muss man sich nicht. Der Durchsuchungsbeschluss stand schon davor fest.

Im anderen Fall ist der Täter nicht identifiziert und es gibt keine Hinweise. Trotzdem gab es eine Hausdurchsuchung.

Lobsang2024  10.09.2025, 09:58
@Grinsekatz10111
Es ist nicht vergleichbar.

Doch .. beide Fälle absolut unverhältnismäßig, ja gerade zu übergriffig.