Gesetz – die besten Beiträge

Berechtigt mit Chef diskutiert?

Hallo,

ich bin zurzeit Azubi im 3. Lehrjahr und habe seit Mitte November ca. 60 Überstunden angesammelt. Nun wollte ich diesen Freitag zwecks Überstundenabbau einen Ausgleichstag haben, der mir aber vom Chef verwehrt wurde. Grund dafür: zu viele Aufträge, die noch abgearbeitet werden müssen. Diesen Grund bringt er nun seit Wochen an, um mir einen Ausgleichstag zu verbieten. Heute habe ich ihm klar zu verstehen gegeben, dass ich ab sofort keine Überstunden mehr machen werde, woraufhin er meinte: ,,Da werde ich die Überstunden halt trotzdem durchsetzen, egal ob du die machen willst oder nicht." Er sei ja schließlich der Chef und darf machen, was er will. Ich habe ihm dann vorgeschlagen, zusammen die IHK anzurufen, um zu fragen, wie es denn schlussendlich die Gesetzeslage vorsieht. Das hat er konsequent abgelehnt und ich bin aus dem Büro gegangen. Ich will doch einfach endlich nur einen Ausgleichstag haben. Ich weiß Lehrjahre sind keine Herrenjahre, aber ich bin jeden Tag gewissenhaft und fleißig bei der Arbeit dabei und möchte halt mal Überstunden abfeiern, was mir der Chef aber verbietet und mich damit wochenlang vertröstet, dass ich die abfeiern kann, wenn sich die Auftragslage beruhigt hat.

Was haltet ihr von der Sache, sollte ich mich an die IHK wenden? Mit dem Chef kann man nicht zwischenmenschlich reden, das geht bei ihm leider nicht...

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Trump verbietet LGBTQ?

(Die eigentliche Frage steht ganz am Ende. Wäre zu lange als eigentlicher Fragetitel.)

Das Verbot des dritten Geschlechts sind Menschenrechtsverletzung und Völkerrechtswidrig.

Es verstößt allen voran gegen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) und den internationalen Pakt für bürgerliche und politische Rechte (IPBPR).

1. Recht auf Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung (Artikel 1 und 2 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen): Jede Person hat das Recht, vor dem Gesetz gleich behandelt zu werden, ohne Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Geschlechtsidentität oder Geschlechtsausdruck.

2. Recht auf Achtung der Menschenwürde und Privatsphäre (Artikel 3 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und Artikel 12 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte): Menschen haben das Recht, ihre Identität frei zu wählen, ohne ihre Menschenwürde zu verlieren.

3. Recht auf das Recht auf ein faires Verfahren und rechtliche Anerkennung der Identität (Artikel 6 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte): Wenn Menschen die Anerkennung ihres Geschlechts im rechtlichen Dokument verweigert wird (zum Beispiel auf Geburtsurkunden oder Ausweisen), verlieren sie ihre rechtliche Anerkennung, ihrer Identität.

Gab's schonmal einen US Präsidenten, der bereits am ersten Tag die Menschenrechte gebrochen hat?

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