Zu langes Pflichtpraktikum?
Hallo,
ich studiere Jura in NRW und wir müssen insgesamt 12 Wochen Pflichtpraktikum für die EJP nachweisen. Diese dürfen in maximal drei Teile aufgeteilt werden, wobei jeder min. 4 Wochen gehen muss.
Jetzt habe ich aber schon 2x 4 Wochen absolviert und meine letzte Wahl erlaubt nur sechswöchige Praktika. Kann ich es trotzdem machen und irgendwie nur 4 Wochen anrechnen lassen oder ist es dann aus irgendeinem Grund ungültig?
Unser Studierendensekretariat weiß es selber nicht und bevor ich das Ministerium anschreibe, wollte ich fragen ob jemand damit Erfahrungen hat.