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Frage zur Veröffentlichung einer privaten Führerstandsmitfahrt (ÖPNV NRW, rechtlich unbedenklich?)?

Morgen,

Ich habe eine Frage, die vielleicht für einige hier im Bereich ÖPNV oder Bahn interessant ist.

Vor einer Weile war ich im Fahrdienst bei einem kommunalen Nahverkehrsbetrieb in NRW tätig. Aus rein privatem Interesse habe ich während einer Fahrt – aus Fahrersicht – eine Art „Führerstandsmitfahrt“ dokumentiert. Das war keine offizielle Produktion, sondern eher eine persönliche Erinnerung an die Strecke und den Berufsalltag.

Das Video zeigt die Sicht aus der Kabine (z. B. bei einer Straßenbahn oder U-Bahn), aufgenommen bei Tageslicht. Es sind keine Funksprüche oder internen Gespräche zu hören.

In manchen Abschnitten sieht man Personen draußen, z. B. an Haltestellen oder an Kreuzungen – aber sie sind nicht im Fokus, nicht namentlich bekannt und nicht direkt gefilmt.

Ich habe das Video damals aus Respekt vor dem Arbeitgeber nicht veröffentlicht. Inzwischen bin ich dort nicht mehr beschäftigt. Jetzt frage ich mich:

Darf ich dieses Video heute bedenkenlos online stellen – oder könnte das rechtlich problematisch werden (z. B. wegen Persönlichkeitsrechten oder betrieblicher Geheimhaltung)?

Es geht nicht darum, das Unternehmen schlecht darzustellen oder interne Abläufe zu zeigen – ich möchte einfach die Faszination für den Fahrberuf und die Strecke weitergeben.

Gibt es dazu Erfahrungen oder Hinweise, worauf man besonders achten sollte?

Danke euch!

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AfD / KPD / Der III. Weg / Die Rechte - Darf ein Polizeibeamter BB dort Mitglied sein?

https://www.tagesspiegel.de/berlin/polizist-und-afd-mitglied-geht-das-zusammen-5850718.html

Momentan gilt in Brandenburg die Stillhaltepflicht. Der Status der AfD steht zur Disposition. Es wird gerichtlich geprüft.

Polizisten in Brandenburg, die Mitglied der AfD sind, müssen nach der anstehenden endgültigen Einstufung der Partei in Brandenburg als „gesichert rechtsextremistisch“ mit dienstrechtlichen Konsequenzen rechnen. Die bloße Mitgliedschaft führt jedoch nicht automatisch zur Entlassung. Vielmehr wird in jedem Einzelfall geprüft, ob Zweifel an der Verfassungstreue bestehen. In Brandenburg können Disziplinarverfahren gegen AfD-Mitglieder eingeleitet werden, die im Extremfall bis zur Entfernung aus dem Dienst führen können, wenn die Verfassungsfeindlichkeit nachgewiesen wird. Besonders problematisch wird es, wenn sich Beamte öffentlich für die Partei engagieren (Wahlamt) oder im Dienst verfassungsfeindlich äußern.

Darf ein Brandenburgischer Polizist anlassunabhängig (präventiv) auf AfD Likes auf Facebook überprüft werden, um schon jetzt (vor der endgültigen Entscheidung zum Status AfD) Polizeibeamte wegen öffentlicher Meinung zur AfD (Facebook) aus dem Dienst zu entfernen ?

  • Die Präsumtion der Unschuld (auch Unschuldsvermutung genannt) ist ein zentrales Prinzip des Rechtsstaates
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Polizei, Deutschland, Politik, Recht, Gesetz, Brandenburg, Gesellschaft, Justiz, Partei, Rechtsextremismus, Verfassung

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