Vorsitzende kandidieren nicht mehr. Wie geht es weiter mit der Linken?

In Umfragen liegt die Linke unter der Fünfprozenthürde, für die Vorsitzenden Janine Wissler und Martin Schirdewan ist jetzt Schluss: Beim Parteitag im Oktober wollen die beiden nicht mehr kandidieren.

Die Linke-Vorsitzenden Janine Wissler und Martin Schirdewan haben ihren Rückzug angekündigt. Beim Parteitag im Oktober werden sie nicht erneut für den Vorsitz kandidieren, wie beide am Sonntag mitteilten. Den Entschluss hätten sie in einer Sitzung des Parteivorstands verkündet.

»Ich habe mir diese Entscheidung nicht leicht gemacht und lange abgewogen, was in dieser Situation sinnvoll ist«, erklärte Wissler. »Ich nehme wahr, dass es in Teilen der Partei den Wunsch nach einem personellen Neuanfang gibt.« Nun bleibe der Linken bis um Parteitag Mitte Oktober genug Zeit »für ein transparentes Verfahren und eine innerparteiliche Meinungsbildung zu Kandidaturen«.

Auch Schirdewan erklärte, er habe sich die Entscheidung nicht leicht gemacht. Sie sei »nach gründlichem Nachdenken in den zurückliegenden Wochen in mir gereift«. Er sei der Meinung, »dass unsere Partei in der jetzigen Situation neue Perspektiven und Leidenschaft braucht, um die notwendige Erneuerung voranzutreiben«, fügte Schirdewan hinzu.

Quelle: https://www.spiegel.de/politik/janine-wissler-und-martin-schirdewan-chefs-der-linken-kuendigen-rueckzug-an-a-6d5d22c9-bcd4-459e-a305-11e206e11dfc?sara_ref=re-so-app-sh

Meine Fragen an Euch:

  • Seid Ihr traurig über diese Nachricht?
  • Seid Ihr Mitglieder oder Wähler der Linken?
  • Wer könnte als Vorsitzende folgen?
  • Womit könnte die Linke wieder über die 5% Hürde kommen?
  • Soll die 5%-Hürde bei Landtagswahlen auf 3% gesenkt werden?
  • Wie seht Ihr generell die Zukunft der Linken?
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Meinung des Tages: 75 Jahre Grundgesetz - wie bewertet Ihr unsere Verfassung?

75 Jahre Grundgesetz

Heute vor 75 Jahren trat am 23. Mai 1949 das Grundgesetz der ebenfalls am selben Tag gegründeten Bundesrepublik Deutschland in Kraft. Die BRD bildete sich nur wenige Jahre nach Ende des Zweiten Weltkriegs aus den drei westlichen Besatzungszonen der Westalliierten. Im Osten befand sich die Sowjetische Besatzungszone, aus der am 7. Oktober 1949 die von der SED regierte diktatorische Deutsche Demokratische Republik entstand.

Um Westdeutschland nach der 12-jährigen NS-Diktatur sukzessive wieder in das politisch-wirtschaftliche Geflecht der internationalen Bühne einzubinden, entschieden sich die Westalliierten dazu, in ihren Zonen eine einheitliche und demokratische Grundordnung zu etablieren. Hierzu wurde ein aus 65 Vertretern der westdeutschen Länder bestehender Parlamentarischer Rat gegründet, der unter dem Vorsitz von Konrad Adenauer binnen weniger Monate das Grundgesetz erarbeitete.

Seit jeher fungiert das Grundgesetz als zentrales Dokument der deutschen Verfassungsordnung, in welchem grundlegende Werte, Rechte und Strukturen festgelegt sowie unsere demokratische und rechtsstaatliche Ausrichtung gesichert wird.

Artikel 1 als zentrales Element

Das deutsche Grundgesetz beginnt mit Artikel 1, der folgendes besagt: "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt". Dieser gewichtige und zentrale Satz der Verfassung entstand unter dem Eindruck der beispiellosen Schuld sowie der menschenverachtenenden Verbrechen, die das nationalsozialistische Regime auf sich geladen hatte.

In den darauffolgenden Artikeln 2 bis 19 werden uns einzelne Grundrechte aus unterschiedlichsten Lebensbereichen gewährt, so z.B. das Recht auf körperliche Unversehrtheit, das Recht auf Glaubens- und Gewissensfreiheit oder das heute oftmals zitierte Recht auf freie Meinungsäußerung.

Der Gesetzestext durchlief im Laufe der Zeit zahlreiche Anpassungen. Änderungen jedoch sind nur mit einer 2/3-Mehrheit der Abgeordneten des Bundestags und der Länderkammer möglich. Hierdurch soll vor allem das demokratische Grundgerüst vor potentiellen Feinden geschützt werden.

International genießt das deutsche Grundgesetz einen sehr guten Ruf und dient insbesondere Ländern mit Diktatur-Vergangenheit immer noch als Vorbild.

Ein beständiges Provisorium

Interessanterweise war das 1949 in Kraft getretene Grundgesetz angesichts der deutschen Teilung lediglich als Provisorium bis zur - damals noch fernen - Wiedervereinigung des Landes gedacht.

Der historisch ideale Moment für eine neue Verfassung wäre für viele Menschen die deutsche Wiedervereinigung 1990 gewesen. Die Politikwissenschaftlerin Astrid Lorenz bemerkt, dass es zum damaligen Zeitpunkt einige Debatten über eine neue Verfassung gab, diese jedoch aus rein pragmatischen Gründen nicht in die Tat umgesetzt worden ist.

Der neu gegründete gesamtdeutsche Staat sollte möglichst rasch handlungsfähig und stabil sein. Darüber hinaus hatte sich das bisherige Grundgesetz in der Praxis Westdeutschlands inzwischen durchaus etabliert.

Per Volksabstimmung zur Verfassung?

Für den Ministerpräsident Thüringens, Bodo Ramelow, würde sich zum 75.-jährigen Bestehen des Grundgesetzes die ideale Möglichkeit bieten, das Regelwerk via Volksabstimmung zur deutschen Verfassung zu machen. Ramelow denkt, dass dieser Schritt insbesondere im Osten der Republik dabei helfen könnte, die unter vielen Menschen vorhandene "emotionale Fremdheit" gegenüber dem Grundgesetz zu überwinden.

Weiterhin denkt er, dass man Reichsbürgern und Verschwörungstheoretikern damit zudem den Wind aus den Segeln nehmen könnte. Reichsbürger erkennen das Grundgesetz als rechtsstaatliches Fundament der BRD nicht an und vertreten die Meinung, dass das Deutsche Reich in den Grenzen des Kaiserreichs oder in denen von 1937 fortbestehen würde.

Die grundsätzliche Möglichkeit hierzu würde durchaus bestehen, da Art. 146 eine solche neue Verfassungsgebung mit dem Zeitpunkt der deutschen Wiedervereinigung sichert.

Unsere Fragen an Euch:

  • Wie zufrieden seid Ihr mit unserem Grundgesetz? Was ist positiv? Was negativ?
  • Welche im GG verankerten Grundrechte sind Eurer Meinung nach besonders wichtig und warum?
  • Wie gut fühlt Ihr Euch über eure Rechte und Pflichten gemäß GG informiert? Wie kann man den Menschen das GG (wieder) näher bringen?
  • Wie bewertet Ihr das GG im internationalen Vergleich?
  • War es sinnvoll, das GG ohne starke ostdeutsche Beteiligung damals zur gesamtdeutschen Verfassung zu machen?
  • Wäre eine Volksabstimmung zum Grundgesetz heute noch sinnvoll?

Wir freuen uns auf Eure Antworten und feiern 75 Jahre deutsches Grundgesetz 🎉🤗

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.dw.com/de/75-jahre-grundgesetz-die-verfassung-im-wandel-der-zeit/a-69103000

https://www.tagesspiegel.de/politik/per-volksabstimmung-ramelow-will-grundgesetz-zur-verfassung-machen-11689508.html

https://www.bpb.de/themen/nachkriegszeit/grundgesetz-und-parlamentarischer-rat/39014/warum-deutschlands-verfassung-grundgesetz-heisst/

Bild zum Beitrag
Ich finde unser Grundgesetz gut, da... 72%
Ich habe Dinge am GG zu bemängeln und zwar... 19%
Andere Meinung und zwar... 9%
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Meinung des Tages: Wie bewertet Ihr die Verfassungsänderung in Frankreich, durch welche ein Recht auf Abtreibung besteht?



In Frankreich gab es eine Einigung: Völlige Straffreiheit bei Schwangerschaftsabbrüchen. Als erstes Land der Welt ist dort nun das Recht auf einen Schwangerschaftsabbruch geschützt. Die weltweiten Reaktionen gehen stark auseinander.



Abstimmung in Frankreich

Im Schloss von Versailles fand die Abstimmung statt. Man kann durchaus behaupten, dass eine klare Mehrheit das Projekt von Staatspräsident Emmanuel Macron befürwortet hat. Insgesamt 780 Parlamentarier stimmten mit „Ja“, lediglich 72 mit „Nein“.

Nötig gewesen wäre eine Drei-Fünftel-Mehrheit, sodass das Gesetz angenommen wird. Mehrere Redner bezeichneten das Votum als „historisch“.

Auslöser für die Verfassungsänderung

Bereits seit 1975 sind Abtreibungen bis zur zehnten Woche der Schwangerschaft in Frankreich straffrei. Inzwischen gilt die Möglichkeit bis zur 14. Woche – übernommen werden die Kosten dabei durch die Krankenkasse.

Der politische Prozess, das Recht auf Abtreibung in der Verfassung festzuschreiben, wurde allerdings durch eine komplett andere Entscheidung in Gange gesetzt: Im Sommer 2022 wurde durch den Supreme Court in den USA das Urteil „Roe v. Wade“ von 1973 gekippt. Das bedeutete das Ende des Rechts auf Abtreibung.

Diese Entscheidung führte in Frankreich zu massiven Debatten in der Öffentlichkeit und nun letztlich zu einer Verfassungsänderung.

Großteil der Franzosen war für die Änderung

86 Prozent der Franzosen befürworten Umfragen zufolge eine komplette Liberalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen.

Doch natürlich gibt es auch Gegenstimmen: Mehrere Hunderte von Abtreibungsgegnern versammelten sich während der Abstimmung nahe des Kongresses, um gegen die geplante Änderung zu protestieren. Deutliche Ablehnung wurde auch von Seiten der katholischen Kirche kommuniziert.

Unsere Fragen an Euch: Wie denkt Ihr über die Verfassungsänderung in Frankreich? Welche Vor- und Nachteile können dadurch entstehen? Wäre eine solche Änderung in Deutschland auch möglich und sinnvoll?

Wir freuen uns auf Eure Antworten!

Obwohl dieses Thema sehr emotional ist, bitten wir Euch darum, an die Netiquette zu denken und auf Augenhöhe miteinander zu diskutieren. Vielen Dank!

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.sueddeutsche.de/politik/frankreich-abtreibung-verfassung-1.6421685

https://www.tagesschau.de/ausland/europa/frankreich-abtreibung-verfassung-102.html

https://www.tagesschau.de/ausland/amerika/reaktionen-roe-wade-supreme-court-entscheidung-abtreibung-usa-101.html 

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Die Multinationalen Konzerne sind die Sklavenhändler des 21.Jahrhunderts.

Hier mal ein interessantes Beispiel am taiwanesischen Tech Riesen Foxconn, der die wesentliche Technologie und Bauteile für Apple, Sony, Samsung und Microsoft produziert.

Der Konzern ist schon seit 1991 an der Börse notiert. Bereits seit 2006 wurde bekannt, dass der Konzern für eine Vielzahl schwerster Menschenrechtsverletzungen verantwortlich ist und mit Apple, Sony, Samsung und Microsoft modernen Sklavenhandel betreiben.

Foxconn als Existenznotwendigen Zulieferer für Apple, Sony, Samsung und Microsoft schaffen eine korporatokrative Dystopie, die sie zur Realität wahr werden lassen. Sie betreiben Sklavenhandel, missachten die Würde des Menschen und treten die Menschenrechte mit Füssen.

Allem voran die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

Art. 4: «Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden; Sklaverei und Sklavenhandel sind in allen Formen verboten.»

Die Arbeiter müssen unter unmenschlichen Bedingungen arbeiten, bei einem 15 Stunden Arbeitstag und einem Monatsgehalt von 40 Euro.

2012 wurde bekannt, dass Foxconn 200 Studenten aus der ostchinesischen Provinz Jiangsu gezwungen hatte an der Produktion des iPhone5 mitzuwirken.

Hier wurde bereits deutlich nachgewiesen das der Konzern gegen Art.4 der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verstoßen hat.

Die Liste der organisierten Kriminalität, die von Foxconn ausgeht, ist lang.

So ist auch bekannt, dass verhältnismäßig viele Foxconn Mitarbeiter Suizid begehen. Aus Protest dazu sprangen 10 Foxconn Mitarbeiter 2010 in den Freitod. Sie stürzten sich dazu aus den Firmengebäuden des Tech Giganten in den Tod. Foxconn brachte dann schon fast hämisch Netze an ihren Gebäuden an anstatt für menschlichere Arbeitsbedingungen zu sorgen.

Genützt hat der Freitod der Arbeiter bis heute nichts. Es gibt keine Anklage und die Sache wird seit Jahren tot geschwiegen. Es passiert hier international das, was Frau Brorhilker zu CumEx sagte und warum sie das Handtuch als deutsche Oberstaatsanwältin schmiss.

Das Großkapital zwingt Recht, Ordnung, Sitte, Anstand und Moral in die Knie, indoktriniert dabei die Politik und Justiz ganzer Staaten und schafft einen Unrechtsstaat, in dem nicht der Staat und die Justiz den Kurs vorgeben, sondern die Logen in den Vorstandsetagen der Multinationale Konzerne.

Alle Macht geht vom Volke aus ist tot. Es regiert die Macht des Großkapitals.

Kleine werden gehängt, ausgebeutet und versklavt, während die mafiösen Strukturen der Multinationalen Konzerne, mit ihren kriminellen und uns allen feindlich gesinnten Machenschaften fortfahren. Warum sonst werden die Menschenrechtsverletzungen wie am Beispiel von Foxconn nicht verfolgt?

Warum ist Foxconn weiterhin Zulieferer für die ganzen Big Player im Tech Geschäft?

Warum wird darüber von den Medien fast nichts berichtet und darüber aufgeklärt?

Zählt das Menschenrecht zum Verbot von Sklaverei nichts!?

Wann findet die Strafverfolgung und Zerschlagung einer Mafia statt, die längst eigene geopolitische Interessen entwickelt hat? Die letztlich das Ziel hat, die Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zu zerstören, um immer reicher und mächtiger zu werden und Profite in einer Dauerschleife immer wieder neu zu optimieren.

Schwerste Menschenrechtsverletzungen sind hier schon längst zum stilistischen Mittel der Wahl geworden, wenn es darum geht aus der Ressource Mensch immer noch etwas mehr Arbeitskraft und optimierte Profite heraus zu pressen.

Die Gier nach Reichtum und Macht kennt anno 2024 keine Grenzen mehr und Menschenrechte werden zunehmend als ein Hindernis beim optimieren der Profite angesehen.

Man sollte den gesamten globalen Geldadel zerschlagen und ihnen den Prozess machen, wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit, der Bildung organisierten Verbrechens und der Vernichtung von Mensch, Tier, Natur und Umwelt.

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Meinung des Tages: Das Oberverwaltungsgericht Münster bestätigt: Der Verfassungsschutz hat die AfD zu Recht als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft?

Fast zwei Monate dauerte die Verhandlung, in der es darum ging, ob die AfD tatsächlich als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft werden darf. Das Urteil ist eine Niederlage für die AfD, die mit der Berufungsklage gegen das Urteil der Vorinstanz somit gescheitert ist. Eine Revision ist nicht zugelassen.

Die Kategorien zur Einstufung

Es gibt drei Stufen zur Einordnung möglicher Fälle verfassungsfeindlicher Bestrebungen.

Die erste Stufe ist das Anlegen eines Prüffalls. Geprüft wird hier, ob es genügend Anhaltspunkte gibt, um eine Beobachtung durchzuführen. Zu diesem Zeitpunkt darf der Verfassungsschutz dann nur Informationen aus offen zugänglichen Quellen sammeln. Dazu gehören beispielsweise Zeitungsartikel, Internetauftritte oder auch Fernsehbeiträge.

Wenn aus diesem ersten Schritt die Erkenntnis gewonnen wird, dass es Anhaltspunkte für eine verfassungsfeindliche Bestrebung gibt, wird der Fall hochgestuft zum „Verdachtsfall“. Die betreffende Gruppierung zählt nun als „Beobachtungsobjekt“.

Die letzte Stufe nennt sich „gesichert extremistische Bestrebung“. Der Verdacht ist zu diesem Zeitpunkt verfestigt, es gibt keinen Zweifel mehr, dass extremistische Bestrebungen vorliegen.

Folgen der Einstufungen

Durch eine Einstufung wird eine Gruppierung nicht verboten. Es handelt sich lediglich um eine Maßnahme des Verfassungsschutzes. Vereinsverbote kann nur das Bundesinnenministerium aussprechen.

Konkret bedeutet das in diesem Fall, dass das Gericht dem Verfassungsschutz Recht gegeben hat. Die Einstufung war zulässig und der Verfassungsschutz hat korrekt gehandelt. Es ist möglich, dass sie sich durch das Urteil bestärkt sehen, die AfD nun weiter hochzustufen. Schon vor einiger Zeit gab es einen Bericht darüber, dass der Verfassungsschutz an einem Gutachten zur Hochstufung des Status der AfD arbeiten könnte. Diese würde dann als „gesichert rechtsextrem“ kategorisiert werden.

Das Gericht hat bei der Entscheidung allerdings auch eine Einschränkung getätigt: Obwohl demokratiefeindliche Bestrebungen bei der AfD zu finden seien, so das Gericht, seien diese nicht so stark ausgeprägt, wie der Verfassungsschutz behauptet.

Wie die AfD nun vorgehen könnte

Wenig überraschend kündigte die Partei bereits an, diesen Rechtsstreit vor das nächst höhere Gericht zu bringen. AfD-Vize Peter Boehringer sah im Verfahren eine „ungenügende Sachverhaltsaufklärung“. Die AfD stellte nämlich während der Verhandlung zahlreiche Befangenheitsanträge gegen die Richter – diese wurden allesamt abgelehnt.

Obwohl eine Revision ausgeschlossen wurde, könnte die AfD nun gegen die Nichtzulassung eine Beschwerde innerhalb eines Monats einlegen. Die Beschwerde geht direkt an das OVG selbst, wenn dies die eigene Entscheidung allerdings nicht ändert, kann wiederum das Bundesverwaltungsgericht die Revision doch noch zulassen. Dazu müssen bestimmte Voraussetzungen existieren – würde eine Revision letztlich doch zugelassen werden, so würde dann das Bundesverwaltungsgericht wiederum das Urteil aus Münster prüfen.

Unsere Fragen an Euch:

  • Wie bewertet Ihr die Entscheidung des Gerichts?
  • Sollte die AfD weiter hochgestuft werden?
  • Denkt Ihr, dass die Partei mit einem weiteren Antrag gegen das Urteil Erfolg haben könnte?
  • Wie wird sich diese Entscheidung auf die Europawahl auswirken?
  • Geht die AfD zu unkritisch mit klar rechtsextremistischen Personen / Aussagen innerhalb der Partei um? Inwieweit verstärkt
  • Schwächt die Entscheidung Euer Vertrauen in den Rechtsstaat und seine Organe?

Wir freuen uns auf Eure Antworten!
Viele Grüße
Euer gutefrage Team

Quellen:
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/afd-ovg-verdachtsfall-100.html
https://www.tagesschau.de/inland/afd-verfassungsschutz-verdachtsfall-gerichtsurteil-100.html
https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/afd-verfassungsschutz-oberverwaltungsgericht-urteil-100.html
https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/afd-verfassungsschutz-gutachten-extremistisch-skepsis-100.html

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Ich finde die Entscheidung gut, da ... 66%
Ich finde die Entscheidung nicht gut, weil ... 29%
Ich habe eine andere Meinung und zwar ... 6%
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Meinung des Tages: Vier Jahre nach Hanau - was muss gesellschaftlich sowie politisch gegen Rechtsextremismus getan werden?

Vor vier Jahren wurden bei einem rechtsextremistischen Anschlag in Hanau insgesamt zehn Menschen ermordet. Beim Gedenken an die Opfer des Anschlags rief Innenministerin Nancy Faeser zum Kampf gegen Rechtsextremismus auf. Dabei stellt sich auch die Frage danach, was gesellschaftlich und politisch noch zu tun wäre...

Der Anschlag von Hanau am 19.02.2020

Wenige Tage vor dem vierten Jahrestag des rassistischen Anschlags von Hanau haben ca. 5.000 Demonstrierende in der hessischen Stadt an die Opfer der Tat erinnert. Dabei ging es den Demonstranten nicht nur darum, die Opfer sowie deren Familien zu würdigen, sondern zudem darum, ein entschiedenes und generelles Zeichen gegen Rassismus, Antisemitismus und Rechtsextremismus zu setzen. Der 43-Jährige Tobias R. hatte am 19. Februar 2020 aus rassistischen Gründen neun Menschen mit Migrationshintergrund, seine Mutter sowie sich selbst getötet.

Innenministerin Faeser forderte die Gesellschaft am vierten Jahrestag des Anschlags zu einem entschlosseneren Kampf gegen Rechtsextremismus auf. In Anbetracht der Tatsache, dass es rechtsextremistische Tendenzen gäbe, denen zufolge Menschen allein aufgrund ihrer Herkunft Deutschland verlassen sollten, sei es umso wichtiger, sich derartigen Haltungen und Äußerungen entgegenzustellen. Auch Bundeskanzler Scholz verwies auf X darauf, dass Rechtsextreme "Bürgerinnen und Bürger ausgrenzen, sogar vertreiben" wollen. Justizminister Marco Buschmann bezeichnete Rassismus als "Gift, das sich in unserer Gesellschaft niemals ausbreiten" dürfe. Darüber hinaus appellierte er an die - häufig schweigende - Mehrheit der Bevölkerung, ihre Stimme gegen Fremdenfeindlichkeit jeglicher Art demonstrativer zu erheben.

Was sollte gegen Rechtsextremismus getan werden?

Seit mehreren Wochen bereits protestieren in Deutschland viele Menschen gegen Rechtsextremismus. Auslöser war die Veröffentlichung einer Correktiv-Recherche zu einem Treffen in Potsdam, in welchem dem Rechercheformat zufolge mögliche Deportationspläne von Ausländern besprochen worden sind. Wo zu Beginn der Protestwelle häufig mehrere zehntausend Menschen auf die Straße gegangen sind, sind die Teilnehmerzahlen seit einer Weile allerdings rückläufig. Hierbei stellt sich die Frage danach, was gesellschaftlich und politisch unternehmen werden müsste, um Rechtsextremismus in Deutschland dauerhaft und nachhaltig bekämpfen zu können. Ein großer Stolperstein beim Kampf gegen Rechtsextremismus liegt laut Extremismusforscher Matthias Quent in der Veränderung rechtsextremistischer und -terroristischer Strukturen und Akteure: Wo Rechtsextreme in der Vergangenheit häufig durch einschlägige Netzwerke / Gruppierungen sichtbarer waren und die Radikalisierung innerhalb spezifischer Gruppen erfolgte, findet die politisch-ideologische Radikalisierung heute oftmals alleine und in den eigenen vier Wänden via Social Media / Online-Plattformen statt.

Unsere Fragen an Euch: Wie sollte gesellschaftlich / politisch gegen Rechtsextremismus vorgegangen werden? Was klappt gut und wo besteht Verbesserungsbedarf? Inwieweit könnt Ihr als Nutzer und Bürger virtuell und im Privaten agieren? Welche Rolle spielen Schule und Universität bei der Bekämpfung von / der Aufklärungsarbeit zu Rechtsextremismus? Welche Schritte erhofft Ihr Euch von Justiz, aber auch von den Betreibern von Online-Plattformen?

Wir freuen uns auf Eure Antworten.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2024-02/hanau-anschlag-rassismus-demonstration-gedenken-jahrestag

https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/hanau-anschlag-102.html

https://www.sueddeutsche.de/panorama/kriminalitaet-aufruf-zu-kampf-gegen-rechtsextremismus-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-240219-99-41953

https://www.tagesschau.de/inland/hanau-gedenken-122.html

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