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geteiltes Sorgerecht, unterschiedliche Meinungen zu notwendigen Arztbesuchen?

Hallo zusammen,

ich bin Vater, geschieden und lebe seit fast 9 Jahren getrennt von meiner 12-jährigen Tochter, bei geteiltem Sorgerecht. Es gab und gibt leider immer wieder sehr viele Streitigkeiten und unterschiedliche Wahrnehmungen zwischen meiner Ex-Frau und mir. Das alleine ist schon sehr schlimm für das Wohlbefinden unseres Kindes und stimmt traurig. So möchte ich gerne das unsere Tochter dringenst und schnell eine Kontrolluntersuchung beim Augenarzt wahrnimmt. Sie hat leider ein sehr schlechtes Auge und ich habe das Gefühl das dort etwas nicht in Ordnung ist.

Meine Ex-Frau sagt aber das es schon zu spät für das kranke Auge laut Ärztin ist, weigert sich aber mir den Namen dieser zu nennen, wo sie angeblich regelmäßig war, was ich ihr aber aus anderen Gründen nur schwer glauben kann. Sie weigert sich auch mit mir zusammen eine andere Augenarztpraxis zu besuchen. Ich habe die Vermutung, ich betone, nur die Vermutung, das sie eben wichtige Untersuchungen nicht wahrgenommen hat und sie evtl. Ärger der Ärztin oder Arzt befürchten muss. Darum geht es aber nunmal nicht, sondern das zu retten was zu retten ist.

Meine Frage also:

Darf ich ohne Zustimmung der Mutter einen Termin mit meiner Tochter wahrgehmen und sie dafür leider einen Tag in der Schule entschuldigt werden muss? Ein Termin in den Osterferien ist mir zu spät und dieser Termin vormittags wäre schon in einer Woche.

Vielen Dank schonmal

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Religion ist die geistige Form der Sklaverei.

https://www.youtube.com/watch?v=Y201QzDdzbg

https://www.youtube.com/watch?v=ttevamkS6gw

https://www.youtube.com/watch?v=-j8ZMMuu7MU

Ich bin der Meinung, dass es sich bei Religionen, die auf Missionierung, blinden Gehorsam und Gruppenzwang setzen, um geistige Versklavung handelt. Eine Form der Indoktrination, die immernoch Milliarden Menschen auf diesem Planeten anhängen und, und das ist das Schlimme, an die nächsten Generationen weitergeben. Oder wie Marx einmal zutreffend äußerte:

Die Religion ist der Seufzer der bedrängten Kreatur, das Gemüt einer herzlosen Welt, wie sie der Geist geistloser Zustände ist.

Leider ist die Gesellschaft noch nicht so weit, dies auch endlich als Menschenrechtsverletzung anzuerkennen. Aber ich bin mir sicher, dass es irgendwann der Fall sein wird.

Es wird der Tag kommen, an dem religiös-begründete Propagandalügen dorthin gelangen, wo sie längst hingehören, auf den Misthaufen der Geschichte.

Bis dahin allerdings werden leider noch viele unschuldige Menschen ihr Leben lassen müssen. Unschuldige, die sich nicht der Tyrannei ausgedachter Märchengestalten unterwerfen wollen. Die erkannt haben, dass es der falsche Weg ist, den Mensch einfach in Illusionen leben zu lassen und sich diesen zu unterwerfen.

Es grüßt,

ein Atheist aus der Freiluftpsychiatrie.

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Wer übernimmt in der Regel die Pflege eines schwer geistig behinderten wenn Eltern sterben - ist meine Angst berechtigt?

Ich wollte euch mal was fragen. Mein Mann sagt ich spinne und das wird so nicht passieren. Brauche neutrale Meinung.

Der Bruder meines Mannes und seine Frau haben leider ein (oder zwei?) geistig schwer behindertes Kind. Es ist aktuell 11 und schwerst geistig eingeschränkt so dass es 24/7 aufsicht braucht und niemals ein selbstständiges Leben führen wird. Wie es aktuell mit ihrem zweiten Kind aussieht ist unklar. Er weist aktuell eine deutliche Entwicklungsverzögerung auf (ist 3j), geistige Entwicklung kann ich nicht beurteilen, wir sehen uns kaum und mit dem ersten wurde uns auch die diagnose 5 Jahre lang geheim gehalten, also wird es dieses Mal auch so sein.

In meinem Kopf spielen sich mehrere Szenarios ab.

  1. Kind 2 holt in der Entwicklung auf, wird ein eigenständiges Leben führen können und sich um den älteren geistig behinderten Bruder kümmern, eventuell für Erbe (Haus und Wohnung).
  2. Sie suchen entweder dem älteren oder beiden, je nach dem ob er auch geistig eingeschränkt ist, eine Einrichtung wenn sie älter werden und es nicht mehr schaffen sich um 2 geistig behinderte Männer zu kümmern. Erbe würde dann wenn Kind Nr 2 aufholt und ein eigenständiges leben führen kann er bekommen und Kind Nr 1 in einer Einrichtung die Jahre ableben welche ihm noch übrig bleiben. (Wäre eigentlich das beste Szenario für alle Beteiligten)
  3. Aber es könnte sein dass Kind Nr 2 auch so geistig eingeschränkt ist dass ein eigenständiges Leben nicht möglich sein wird. In dem Fall können sie ja direkt nicht erben sondern das Erbe bekommt der gesetzliche Betreuer.

Und jetzt kommt meine Angst. Nehmen wir an Szenario Nr 3 tritt ein und meine Kinder beschließen wegen Immobilienerbe 2 geistig behinderte Männer, die Kinder ihres Onkels und Tante zu nehmen in Pflege. Klar ich erziehe meine Kinder so dass sie gar nicht erst auf die Idee kommen, auch nicht für potenzielles Erbe. Jetzt sind die aber noch zu klein um mit ihnen über das zu reden.

Ist meine Angst berechtigt oder spinne ich? Ist so eine Affäre in Deutschland überhaupt möglich, also dass sie das Erbe so schreiben dass jemand die beiden geistig behinderten Männer (falls das zweite kind auch geistig eingeschränkt ist) von den Verwandten nehmen muss, damit sie nicht im einer staatlichen Einrichtung landen?

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Sollen Eltern Kinder tracken?

Beim Verabschieden Montagfrüh sagt ein Vater zu seinem Volksschulkind: "Den Rest des Weges schaffst du alleine." Dann fügt er hinzu, wenn jemand Fremder es zum Mitgehen auffordere, "dann schrei laut". Die Szene spielt sich in einem Randbezirk Wiens ab. Gut möglich, dass der Vater seinen Nachsatz unter dem Eindruck kürzlich bekannt gewordener Vorfälle formuliert hat. Vergangene Woche informierte die Polizei darüber, dass ein Unbekannter in Wien-Neubau zweimal Kinder am Arm gepackt und zum Mitkommen aufgefordert habe. Nach dem Verdächtigen wird nach wie vor gesucht.

Nahegelegene Volksschulen haben Handlungsempfehlungen der Polizei an Eltern gesendet, wie sie und ihre Kinder sich nun verhalten sollen. Etwas, das darin keine Erwähnung findet, aber unter besorgten Vätern und Müttern oft diskutiert wird, sind technische Hilfsmittel: Wäre es sinnvoll, Bluetooth-Tracker in die Schultasche zu stecken? Oder dem Kind bereits im Volksschulalter ein Handy zu geben oder eine Uhr mit GPS-Trackingfunktion?

Für die letzten beiden Geräte gelten in vielen Volksschulen allerdings Verbote, gibt Barbara Buchegger vom Verein Saferinternet zu bedenken. Das sei in die Überlegungen miteinzubeziehen. Seitens der Polizei Wien werden keine Empfehlungen für oder gegen technische Geräte abgegeben, Polizeisprecher Markus Dittrich ermuntert die Eltern dazu, "kreativ zu sein".

Für Kinder im Volksschulalter, die erste Wege alleine zurücklegen, erscheinen Bluetooth-Tracker vielen Eltern ideal: Sie sind etwas größer als Euromünzen und können an Fahrrädern, Rucksäcken oder Schlüsseln befestigt werden. Eltern können über eine App am Smartphone verfolgen, wo sich das Ortungsgerät – und damit das Kind – gerade befindet.

Tracking kann danebenliegen

Buchegger fordert dazu auf, Kinder nicht heimlich zu tracken, sondern dies mit ihnen zu besprechen. Und sie gibt zu bedenken, dass die Technologie nicht immer verlässlich ist. Airtags, die Tracker von Apple, könnten zwar sehr präzise sein, allerdings nur, wenn sich in der Umgebung viele iPhones befänden, da diese eben nicht über GPS funktionieren, sondern über das Apple-Netzwerk. In einem Wald sei die Gerätedichte aber zum Beispiel enden wollend. Auch bei GPS-Uhren habe sie die Erfahrung gemacht, dass sie Standorte nicht richtig angezeigt hätten – fairerweise sei angemerkt, dass der Test aber schon einige Jahre zurückliegt. In diesen Fällen könne es zu Aufregung kommen, wenn gar keine vonnöten sei.

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Ja, auf jeden Fall 59%
Nein ist völlig daneben 36%
Könnte gut sein 5%
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