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Sparkasse, Erhöhungen der Kontoführungsgebühren zurückfordern?

Hat jemand bereits seine Gebühren (bzw. die seit kurzem als unrechtmäßig erklärten Erhöhungen) zurückerstattet bekommen oder eine Rückzahlungsaufforderung eingesendet?

Ich war Student in den vergangen Jahren, jedoch habe ich mich um das Ganze rein-überhaupt nicht gekümmert, dementsprechend bin ich recht angenehm überrascht über die kürzlichen Entwicklungen in diesem Kontext.

Von mir wurden Kontoführungsgebühren eingenommen die ganz normal von jedem Girokartenbesitzer gezahlt wurden, (heißt übrigens - ich hätte mein Studentendasein erneut schriftlich darlegen müssen? nachdem es einmal abgelaufen ist, um überhaupt keine Gebühren zahlen zu müssen. Hatte ich aber nicht gemacht,....nun gut, das macht nichts :). Nun weiß ich auch nicht wie es sich in den letzten Jahren mit den K-führungsgebühren-Erhöhungen verhielt, scheinbar ,...nein, ganz sicher, hatte ich in dieser Zeit fleißig in Bücher reingeschaut und war schrecklich abgelenkt...

Um den ganzen Kram etwas kürzer und bequemer zu machen, möchte ich einfach ein Forderungsschreiben einreichen, dass die Erhöhungen zurückverlangt (nach einer - wie soll es auch anders sein - Mustervorlage),

gäbe es denn da irgendwelche Risiken? ..bezogen nicht explizit auf die Mustervorlage (sie stammt nicht aus dem Darknet) sondern auf das eigentliche Vorhaben.

(Über die K-führ.geb.Erhöhungen habe ich mich nie informiert, wenn es doch aber so vielversprechend aussieht, dann möchte ich doch die Hände ausstrecken, das tuhe ich nur bei Gelegenheit. Und das wollte ich nun demnächst tun, hat jemand Tipps?

Bank, AGBs, Erstattung, Forderung, Sparkasse

Haftung DHL?

Hallo zusammen,

folgende Situation:

Ich habe bei Ebay-Kleinanzeigen ein Artikel verkauft. Der Käufer hat mir das Geld inkl. der Kosten für einen versicherten Versand per Paypal überwiesen.

Daraufhin habe ich das Paket verpackt und bei DHL, wie gewünscht, als versichertes Paket abgegeben.

Dem Sendungsverlauf konnte ich dann entnehmen, dass Paket beschädigt wurde und für eine neue Verpackung in eine Paket-Station zurückgesandt wurde, damit es dort neu verpackt werden kann.

Heute stand im Verlauf, dass der Inhalt des Pakets beschädigt wurde und sich der Kundendienst mit mir in Verbindung setzten wird.

Ich bin dem Kundendienst zuvorgekommen und habe dort selbst angerufen. Der Mitarbeiter teilte mir quasi das gleiche noch einmal am Telefon mit. Er sagte, dass das Paket durch die Mitarbeiter geöffnet und festgestellt wurde, dass der Inhalt beschädigt ist. (Es handelt sich hier um einen Artikel der eigentlich nicht kaputt gehen kann)

Ferner sagte er mir, dass ich ein Formular zugesandt bekomme, in dem ich den Inhalt des Artikels beschreiben soll. Auch eine Rechnung, die Bezahlung lief ja über Paypal, soll ich dann beifügen. (Paypal Nachweis sei hier wohl ausreichend)

Angeblich wird sich das Paket noch einmal angeschaut und dann entschieden:

  1. Ob ich die Ware an mich zurückgesandt wird, falls diese nicht zu beschädigt ist oder
  2. Die Ware in den MÜLL?? geschmissen wird

Ich finde die ganze Abwicklung/ Situation ziemlich merkwürdig.

Dazu habe ich einige Fragen:

  1. Bin ich als Verkäufer verpflichtet dem Käufer den Kaufpreis und die Kosten für den versicherten Versand zu erstatten, bevor ich das Geld vom Transportunternehmen bekommen habe?
  2. Wie sicher ist es, dass ich mein Geld von DHL inkl. der Kosten für den Versand wiederbekomme? Bin ich in irgendeiner Beweispflicht, dass das Paket unzureichend verpackt wurde? Fotos habe ich keine gemacht.
  3. Ist es DHL überhaupt gestattet meine Ware einfach so in den Müll zu schmeißen? Es ist ja schließlich nicht deren Eigentum! Mein Einverständnis dafür haben sie jedenfalls nicht bekommen.
  4. Habe ich bzw. der Käufer irgendeine Möglichkeit an das Paket zu kommen, den Inhalt des Paketes zu prüfen und dann selbst zu entscheiden, ob der Inhalt wirklich beschädigt wurde?

Ich bedanke mich im Voraus.

Recht, Kleinanzeigen, DHL, Erstattung, Haftung

Käuferin will Gewinn daraus schlagen, dass ich versehentlich die falsche Ware bei Vinted versendet habe, welche Vorgehensweise ist korrekt?

Ich hatte bei Vinted/ Kleiderkreisel diverse Lego Sachen meines Sohnes eingestellt und wollte ihm den Erlös aufs Sparkonto überweisen.

Die Angebote waren durchweg mit versichertem Versand und ich hatte diese bereits vor 3 Monaten eingestellt.

Letzte Woche schrieb mich eine Dame an und bettelte, dass ich ein Set mit Booten für 2€ unversichert als Büwa versende, was ich auch gemacht habe.

12€ für das Set plus 2€ Versand.

Einen Tag später fiel mir auf, dass ich versehentlich ein anderes Set mit einem Flugzeug versendet hatte, das für 10€ inseriert gewesen war.

Sofort machte ich die Käuferin auf den Fehler aufmerksam und fragte sie, wie sie weiter vorgehen würde und entschuldigte mich.

Sie schrieb, dass sie sich nie für das Flugzeug entschieden hätte und verlangte 8€ von den 14€ zurück.

Ich sagte, dass ich das etwas happig finde und bot ihr an, die Ware ungeöffnet zurück zu senden, den kompletten Preis von 14€ plus 2€ Rücksendung zu erstatten. Eine Hälfte sofort, die andere Hälfte nach Rückerhalt der Ware.

Daraufhin schrieb die Käuferin, so ginge es nicht, schließlich habe sie jetzt kein Geschenk für ihr Kind und forderte 5€ zurück.

Schließlich könne sie dieses Flugzeug statt für 10€ auch für 9€ gebraucht woanders bekommen.

Ich machte sie darauf aufmerksam, dass sie das Flugzeug zuvor als nicht adäquates Geschenk tituliert hatte und blieb bei meinem Angebot der kompletten Rückerstattung von 14€ plus 2€.

Daraufhin erklärte sie sich mit großer Beschimpfung bereit, das Flugzeug gegen Erstattung der 2€ Differenz zwischen Schiff-Set und Flugzeug-Set zu behalten, worauf ich die 2€ umgehend erstattete.

Frage: war mein Angebot der Rückerstattung von 16€ korrekt oder hatte die Käuferin Recht, dass es so nicht geht?

Es war wie gesagt ein Versehen und ich hatte mich umgehend entschuldigt und Erstattung angeboten.

Die Preisdrückerei von 8€ bei 14€ wegen eines offensichtlichen Versehens fand ich aber auch nicht in Ordnung.

Was denkt Ihr?

Versand, Recht, Kleinanzeigen, Erstattung, Gebrauchtwaren, Handel, käuferrecht, Onlineverkauf, Second Hand, Verkauf, Irrtum, Kleiderkreisel, versehen, Vinted

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