Kirchensteuer: was wenn beim letzten Arbeitgeber einen Konfession Eintrag gab, beim nächsten Arbeitgeber aber mit o.B. eingetragen?
Ich bin nicht religiös, es gab weder eine Taufe noch andere Begebenheiten die dies irgendwie festlegen könnten. Einmal wurde ich für einen Personalbogen gefragt, es müsse wohl irgendwas eingetragen werden, da war ich ratlos (recht jung, und keine Ahnung) da nannte ich das Kürzel in den Papieren meiner Mutter "ev", bei einem anderen Arbeitgeber gab ich auch ev. ein. Die Steuer lief dann auch brav so weiter. Ich habe nie etwas von der Kirche erhalten was ein Bekenntnis bezeugen könnte. Ich möchte nun bei meinem nächsten Arbeitgeber o.B. eintragen, ist das nun ohne Weiteres möglich? (Kirchenaustritt? ...wo ich doch nie eingetreten war, ich habe keine Belege, garnichts über einen Kirchenbeitritt, Glaubensbekenntnis oder sonst was, nur einen erzwungenen ersten Eintrag in einem allersten Personalbogen)