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Hermes erstattet nur einen Teil der verlorenen Sendung?

Hallo, ich habe im November 2023 ein Paket mit Weihnachtsgeschenken für meine Familie nach Portugal geschickt und habe dafür hermes benutzt. In dem Paket waren einige Süßigkeiten, 3 Parfüms, mehrere Duschgelsets, Masken für das Gesicht, Socken, Tassen, LED Bilderrahmen mit einem Bild für Oma, Baby Spielzeug usw (alles was man halt seinen verwandten zu Weihnachten zu schenkt). Ingesamt ein Wert von knapp 350€.
Das Paket ist aber im Madrid verloren gegangen weswegen ich im Dezember eine Verlustmeldung und ein Erstattungsformular ausgefüllt habe. Dabei habe ich sogar Bilder von jeden Artikel hinzugefügt und die Kontoauszüge von den Kauf der Artikel damit Hermes genau weiß was ihm Paket war und wie viel alles gekostet hat.

Nach 5 Wochen, 10 anrufen, 17 E-Mails, 4 Beschwerden auf den Kundenportal und 1 Anfrage bei der Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur habe ich heute eine Antwort von Hermes erhalten, dabei stellt sich heraus das sie mir nur 79,73€ erstatten möchten da „Wir haben diese sorgfältig geprüft und dabei festgestellt, dass keine Wertnachweise vorliegen“. Ich habe sofort bei Hermes angerufen und die Frau vom Kundenservice meinte das „dass Süßigkeiten und Schokolade nicht als Wertgegenstände gelten“, das sehe ich ein, aber es waren ja auch andere Sachen in dem Paket was ich ihr auch gesagt habe, sie meinte darauf nur das ich auf das E-Mail antworten soll und eine Neue Beurteilung anfordern soll. Ich habe natürlich auf das E-Mail geantwortet und nachgefragt wie sie zu dem Entschluss gekommen sind das keine Wertsachen drin waren und habe erneut die Bilder und Kontoauszüge im Anhang zugesendet. Ich habe mich auch erneut an die Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur gewendet und nach Hilfe diesbezüglich gefragt…

Ist das normal das Hermes nur einen minimalen Teil erstattet? Hat jemand schon solche Erfahrungen mit Hermes gemacht?

Paket, Erstattung, Hermes, Verlust

Kann ich das erstatten lassen von ihr oder kann man mir bitte helfen wie man diesen Geruch entfernen kann?

Hallo ihr lieben,

Ich habe eine Zeit lang bei einer Freundin gewohnt die ZWEI Katzen hat, die eine 13 Jahre alt die anderen 4-5 circa.
Die älteste Katze ist ziemlich inkontinent und pinkelt über all hin nur nicht aufs Katzenklo.

zu meiner Frage……

Die Katze hat auf meine Jacke gepinkelt und als ich hinkam und sie abholen wollte stank sie penetrant nach katzenurin. Sie meinte sie würde es nicht riechen.. was mich ehrlich gesagt nicht wundert, denn wenn man in ihre Wohnung kommt riecht man nichts anderes als Katzenurin.

Bekommt man diesen Geruch noch irgendwie raus ?

Ich habe sie ebenfalls gefragt ob sie mir das Geld zurück zahlen könne, daraufhin kam JA

MIR GEHT ES NICHT NUR UMS GELD SONDERN HAUPTSÄCHLICH DARUM DIE JACKE ZU RETTEN…

die Sachen lagen dort eine Weile denn ich hatte nicht die Möglichkeit diese zu holen da ich einen sehr langen Krankenhaus Aufenthalt hatte. Und nein ich habe leider niemand gehabt der die Sachen hätte abholen können…

Ich wäre euch super dankbar wenn hier hilfreiche antworten kommen anstatt dumme aussagen. Ich wollte auch eigentlich nicht die Umstände Preis geben warum ich meine Jacke + andere Sachen (was im übrigen abgeklärt war das die Sachen da eine Weile im Abstellraum bleiben können) nicht abholen konnte aber da hier sonst keine hilfreichen antworten kommen naja…

könnte ich denn wenigstens wenn ich die Jacke in Reinigung gebe dafür das Geld verlangen?

DANKESCHÖN

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Bahn erstattet nicht was tun?

**Ich bin auch über nachträgliche Antworten sehr Dankbar um mir verschiedene Meinungen einholen zu können**

Hallo,

ich bin am 03.09.2023 um 23:59 Uhr mit dem Taxi von Leipzig Hbf nach Chemnitz Hbf gefahren.

Grund:

zwischen Leipzig Hbf und Leipzig-Liebertwolkwitz bestand Schienenersatzverkehr (Linie RE6, Mitteldeutschen Regiobahn). Der Busfahrer weigerte sich alle stehende Fahrgäste zu befördern, ich war also gezwungen auszusteigen und dort zu bleiben. Es handelte sich um die letzte Fahrt an diesem Tag. Eine Ankunft in Liebertwolkwitz um den Zug zu erreichen konnte laut Taxifahrer nicht gewährleistet werden, daher die Durchfahrt bis Chemnitz Hbf. Ich habe vor bevor ich die Fahrt mit dem Taxi angetreten habe bei der Mitteldeutschen Regiobahn angerufen um sicherzustellen, dass diese Kosten erstattet werden. Dies wurde mir telefonisch bestätigt, die dadurch entstandenen Kosten werden erstattet.

Die Kosten beliefen sich auf 125€ für zwei Personen. Also insgesamt 250€. Ich habe am 04.09.2023 den Antrag eingereicht, dieser wurde, wie bei der anderen mitfahrenden Person, abgelehnt.

Extern habe ich erfahren, dass Anträge für Fahrgastrechte und Erstattungsanträge bei der MRB bei der Erstbeantragung immer abgelehnt werden um Kosten zu sparen. Erst bei Widerspruch oder einem zweiten Antrag werde dieser wirklich erst bearbeitet. Dies würde auch erklären, warum wir beide die selbe E-Mail bekommen haben.

Selbstverständlich haben wir beide Widerspruch eingelegt. Wir haben dann beide erfahren, dass der Antrag nicht für die Inanspruchnahme eines Fahrgastrechtes, sondern über die Beschwerdeabteilung (?) bearbeitet wurde. Außerdem haben wir erfahren, dass wir das falsche Formular von den Mitarbeitern bekommen haben. Nach einem Monat haben wir beide eine Rückmeldung bekommen.

Die Antwort auf seinen Widerspruch:

„Da es schwierig ist die beschriebene Situation zu rekonstruieren, haben wir beschlossen Ihnen die Kosten zu erstatten, welche Ihnen bei einem Ausfall gemäß Fahrgastrechten zusteht.

"Bei einer zu erwartenden Verspätung am Zielort von mindestens 60 Minuten und einer planmäßigen Ankunftszeit zwischen 0 und 5 Uhr, können Sie ein anderes Verkehrsmittel nutzen. Die Kosten werden bis maximal 120 Euro erstattet"

Die Überweisung der 120,00 Euro erfolgt innerhalb der nächsten 14 Tage auf das von Ihnen angegebene Konto.“

Und die Antwort auf meinen:

„Wir bedauern, dass wir Ihren Erwartungen an unsere Antwort nicht entsprechen konnten.

 Um es gleich an den Anfang zu stellen, sie haben einen Fahrgastrechteantrag unter der Vorgangsnummer XXX eingereicht. Dieser wird von einer anderen Fachabteilung bearbeitet, weshalb Sie von dieser eine separate Antwort erhalten.

 Wir können uns an dieser Stelle nur dafür entschuldigen, dass Ihr Reiseverlauf nicht wie geplant verlaufen ist. Seien Sie versichert, dass wir alle Hinweise und Anregungen in der Nachbereitung eingehend Auswerten werden. Nur so ist es uns möglich, den Erwartungen unserer Fahrgäste künftig in vergleichbaren Situationen entsprechen zu können.

 Wir hoffen, dass Sie uns die Möglichkeit einräumen, Sie in Zukunft positiv von unserer Dienstleistung überzeugen zu können und wünschen Ihnen eine angenehme Woche.“

Eine Antwort habe ich einen halben Monat später immer noch nicht erhalten. Habe mich mit der MRB in Kontakt gesetzt und das ganze nochmal gemacht.

Nun die Rückmeldung:

“Wir haben Ihr Anliegen geprüft. Gemäß den Fahrgastrechten steht Ihnen aufgrund der Nutzung des Deutschland-Tickets ein Entschädigungsanspruch in Höhe von 1,50€ zu. Wir möchten darauf hinweisen, dass gemäß unserer Richtlinien Entschädigungszahlungen unter 4€ in der Regel nicht ausgeführt werden.

Wir sind uns bewusst, dass unsere Antwort möglicherweise nicht Ihren Erwartungen entspricht Wir möchten jedoch darauf hinweisen, dass als öffentlich bestellter Nahverkehrsanbieter wir verpflichtet sind, die gesetzlichen Fahrgastrechte einheitlich und unter Berücksichtigung der Gleichbehandlung aller Fahrgäste anzuwenden. Selbst wenn wir in bestimmten Fällen eine andere Sichtweise vertreten, können wir dennoch nicht von den gesetzlichen Vorgaben abweichen.

Als Ausgleich für die entstandenen Unannehmlichkeiten bieten wir Ihnen gerne einen Gutschein für die MRB an. Wir würden uns über Ihr Einverständnis freuen, diesen Gutschein als Kompensation zu akzeptieren. Sobald Sie uns Ihre Zustimmung mitteilen, werden wir die Versendung veranlassen.“

Was soll ich jetzt machen? Ja, es sind nur 125€, für mich als Auszubildender ist das aber eine Menge Geld. Das ganze frustriert mich sehr. Das kuriose:

Wir wollten den selben Zug nehmen, nahmen das selbe Taxi, hatten dasselbe Ticket und haben anfangs beide den selben Antrag eingereicht. Wie kann das sein?

Über eure Hilfe wäre ich sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

Bahn, Erstattung, Rechtslage, Zug, Fahrgastrechte

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