Kann ich bei Rhinoshield eine Rückerstattung verlangen beim Diebstahl der Lieferung?

1 Antwort

ein gewerblicher Anbieter ist bis zur Auslieferung an den Endkunden für die Lieferung verantwortlich. Kommt die Lieferung nicht an, hat der Endkunde selbstverständlich ein Anrecht auf erneute Lieferung oder kann sich sein Geld zurückzahlen lassen.

Also beim Lieferanten reklamieren. Der hat den Paketdienst beauftragt, und muss sich kümmern.