Eigentum – die besten Beiträge

KATZE GEKLAUT, WIEDER GEFUNDEN NEUE BESITZER WAS TUN?

Hallo erstmal, Wie in der Überschrift steht wurde meine katze vor 1 1/2Jahren ungefähr geklaut. Heutr bevor ich in die schule ging im (Nachbardorf) saß ich noch auf einen stein und sah eine Katze die genau so aussah wie meine sie Lief richtung meiner Schule doch als ich aus spass den Namen meiner geklauten katze rief(Momo) Reagierte sie drehte sich um und lief auf mich zu und machte genau dasselbe wie meine katze sie roch erstmal an mir umkreiste meine beine sprang auf mich und klopfte mit ihren tatzen auf meine Brust ich dachte das das ein Zufall wäre bis ich sie am Kopf kraulte und die selbe narbe an der selben stelle am kopf sah wie meine Momo ab da wusste ich es war sie!! Sie hupfthüpfte runter roch noch einmal intensiv an meiner tasche und ging in eine komplett andere richtung wie vorher ich rief ihren namen nochmal sie schaute und ging weiter.

Ich weiß jz genau das ist Meine Verschwundene katze! doch ich sah auch dassie jetzt am Ohr eine Nummer Tattowiert bekam von ihren neuen besitzern, was soll ich tun ich trauer dieser katze schon seit ihres verschwindens hinter her und ich will meine Katze wieder Bitte hilfe um tipps wie ich sie wieder krieg den Klauen möchte ivh sie auf garkeinen Fall !!!! Schonmal danke für die antworten:) Lg

Ps: Bitte keine fragen mit vllt ist es ja nicht deine ich weis genau das es meine Momo ist

Tiere, Haustiere, Katze, Recht, Eigentum, Fundsachen

Eigenbedarf Garage und Wohnung

Ich besitze eine Wohnung, zu dieser Wohnung gehört eine Garage und ein Garten. Nun. Habe ich mir ein Cabrio zugelegt, welches ständig draußen steht. Dieses Jahr müsste ich daher das Dach erneuern. Nun könnte ich ja meine Garage nutzen, leider ist diese aber vermietet. Die Mieter nutzen die Garage nicht selbst, angebliche Freunde besitzen Schlüssel zu der Garage, und Parken dort Motorräder. Ein Schelm der Böses dabei denkt. Dritte kommen und gehen ohne An-/Abmeldung und holen im Wechsel die Raeder dort raus. Einer Überlassung der Garage an mich stimmten die Mieter nicht zu, natürlich im Kürzung der 30 Euro in der Miete, die der Mieter dafür zahlt, was sicherlich nicht viel ist. In der Gegend Kosten die Garagen 70-90 Euro. Die Mieter habe ich vom Voreigentuemer übernommen :( Am liebsten wäre mir, da es schön öfter mit den Mietern Ärger gab, u.a. weil sie mir teilweise keinen Zutritt zur Wohnhng gewährten, um modernisieren zu können, mit der mündlichen Begründung, ich könne ja dann die Miete erhoehen... Wäre mir, ich würde die Mieter Kündigen und hätte dann meine Garage und könnte die Wohnung wie angedacht modernisieren, denn das wäre fällig und sie soll auch in 2 Jahren verkauft werden. So wie sie jetzt ist, bekäme ich dafür ein"Butterbrot"... Also kann ich die Wohnung mit der Garage kuendigen auf Eigenbedarf, wenn ich nur die Garsge benötige? Es gab immer wieder Diskussionen, ob bzgl. Treppe putzen, andere Mietrr die Sie nicht möchten, nun seit neuestem eine 1 cm kleine Stelle in der Fuge der Dusche im Bad, in der etwas Schimmel zu sehen ist, wobei man sagen muss 1. Lüften die kaum und 2. Stellen die selbst im Winter nach Gebrauch des Bades die Heizung ab. Deuten aber ständig an, ma. Sei ja im Mieterbund. Mit Sicherheit gibt es wegen der Gsrsge einen riesen Ärger, daher möchte ich da auf Sicherheit gehen... Besten Dank fuer die Antworten vorab.

Kündigung, Wohnung, Garten, Vermietung, Eigenbedarf, Garage, Eigentum

Ererbten Grundbesitz aus ehemaligen Ostgebieten des Deutschen Reiches zurückerhalten? Entschädigung?

Hallo!

Wer weiß Rat zu einer recht schwierigen Angelegenheit und kann Kunde darüber geben: kann ich ererbten Grundbesitz in den ehemaligen Ostgebieten des Deutschen Reiches zurückerhalten? Oder gibt es dafür eine Entschädigung? Wenn ja, wie?

Zur Sache:

  1. Ich bin im Jetzt und Hier alleinige Erbin (in direkter Linie) von einem riesigen Bauerngut/Grundstück mit Häusern und Länderei, welches vor 1945 im Deutschen Reich und durch die Vertreibung meiner Urgroßeltern von dort seit 1945 heute in Polen liegt. Das Grundstück wie es steht und liegt war bis zur Vertreibung meines Urgroßvaters im Frühjahr 1945 in Familienhand. Internationalem Recht nach ist es das heute noch, nur realpolitisch und realpraktisch ist es das nicht.

  2. Die Landesrechtliche Geschichte mit dem Ort an dem das Grundstück liegt: Schon vor dem Ende des 2. Weltkrieges 1945 war das und dieser Ort alles Deutschland, Deutsches Reich, seit 1871 im Königreich Preußen des Deutschen Reiches, davor eben bloß Königreich Preußen. Der Grund und Boden auf dem das Grundstück liegt war also mindestens von 1740 bis 1945.

  3. Alle Unterlagen und Nachweise über das Eigentumsverhältnis, Grundbuchnachweise etc ... auch die über die Erbschaft und die an mich habe ich!

  4. Mit den heutigen Polen, die in "unserem" Bauerngut leben, verstehen wir uns gut.

Ich habe Interesse an "unserem" alten Grundbesitz. Wenn ich es den heutigen polnischen Bewohnern (die es wohl auch einmal von polnischen "Vorbesitzern" in den 50er Jahren abgekauft haben) nicht abkaufen möchte, kann ich den alten Grundbesitz de jure wiedererhalten??? Oder kann ich, von wem auch immer, eine Entschädigung dafür erhalten??? ** Und wenn ja, wie?**

Viele liebe Grüße, Eure Kati

Polen, Krieg, Deutschland, Politik, Recht, Vertrag, Eigentum, Grundstück, Vertreibung

Pferd scheren, es gibt aber ein Problem

Hallo,

Mein Pferd sieht aus wie ein Monster!!! Es hat richtig viel Fell, welches nach spätestens einem Tag dreckig ist, weil mein Pferd sich Nachts immer in den Mist legt...zu dem ist Monty nach dem reiten immer nass(und ich reite mind.5 mal pro Woche!)

Nun bin ich der Meinung, dass scheren sinnvoll wäre, nur gibt es da ein Problem: meine Mutter... Sie sagt, dass ich ihn nicht scheren soll, weil sie der Meinung ist, dass sie da später immer hinterher muss und die Decke graderichten muss und alles sowas und dass der ganze Aufwand an ihr hängen bliebe... Das stimmt aber garnicht und ich bin mir der Aufwändigkeit bewusst und bin auch bereit, diesen Aufwand einzugehen, nur wie kann ich sie überzeugen? Sie ist außerdem der Meinung, dass Monty nach der Schur frieren würde( was aber ja garnicht stimmt, denn ich habe ja angemessene Decken, mit denen er nicht frieren würde) ! Eher würde er sich erkälten, wenn er weiterhin nach jedem reiten nass ist und dann friert( troz Abschwitzdecke, die ich sogar nach 15min immer wechsle!)

Ein ausschlaggebender Punkt ist zudem, dass ich am Samstag mit einer Freundin und mit unseren Pferden in die Lüneburger Heide fahre für einen einwöchigen Urlaub und da wird Monty dann vermutlich 2 mal am Tag geritten ( einmal in der Halle morgens und nachmittags dann ein schöner Ausritt)! Und dann wäre es ja Mord, wenn er 2mal am Tag nass geschwitzt ist und dann lohnt der Urlaub ja nichtmal, wenn er nach 2 Tagen eine fette Erkältung hat!

Ausreden wollte ich noch wissen, ob ich auch gegen Mamas Willen handeln darf, denn Monty gehört mir, ich habe ihn mir gekauft und das steht auch so in der Eigentumsurkunde, nur Monty steht nunmal bei uns zuhause und deshalb bezahlen Mama und Papa sozusagen den Unterhalt, d.h. Futter und Heu und Stroh... Deshalb eine Frage an die Juristen unter uns: darf ich Monty gegen Mamas Willen scheren?

Danke schon mal für nette Antworten

MfG

Pferd, Pony, Winter, scheren, Besitz, Eigentum, Fell, Jura

Wer haftet, wenn Baumwurzeln Abflussleitung beschädigen in Mittelreihenhaus?

Wir haben vor Kurzem ein Mittelreihenhaus erworben und nach gründlicher Renovierung Anfang November bezogen. Weil sich im Kelleruntergang permanent Wasser staute, haben wir dafür noch mal den Klempner gerufen. Der konnte aber leider mit seinen Spiralen den Abfluss nur bedingt wieder gängig machen. Baumwurzeln waren nämlich in das Abflussrohr, welches vom der Rückseite unter dem Keller zum Hausanschluss an der Straßenseite führt, eingedrungen und haben dieses verstopft.

Auf unserem schmalen Gartenstreifen stehen in ca. 15 m Entfernung Krüppelbirken, die ich aber eher nicht als "Verursacher" sehe. Wir haben den Verdacht, dass die Wurzeln von einer den Häusern viel näher stehenden riesigen Lärche kommen, die auf dem Nachbargrundstück unmittelbar an der Grenze steht. Die alte Nachbarin hat den Baum vor ca. 25-30 Jahren dort als kleinen Setzling eingepflanzt.

Nun die Frage: Wer haftet in diesem Fall für die Sanierung? Können wir die Nachbarin haftbar machen, wenn sich der Ursprung eindeutig nachweisen lässt (und wie könnte man DAS am Besten?) – oder springen unsere Hausversicherungen ein? Im Übrigen würden wir, wie auch alle unmittelbaren Nachbarn, den Baum am Liebsten gefällt sehen, weil er im Herbst mit seinen Nadeln nur so um sich schmeißt! Dachrinne, Balkon und Terrasse waren neulich damit voll übersäht.

Die EUR 140,00 für den Klempner neulich können wir verschmerzen – das Hauptproblem bleibt die notwendige und sicherlich teure Sanierung, die im nächsten Jahr auf uns zukommt! Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht, was würdet ihr uns raten?

Garten, Recht, Sanierung, Eigentum, Grundstück

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