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Einfriedung des Grundstückes, Verstehe ich das so richtig?

Als Einfriedung bezeichnet man die Eingrenzung eines Geländes, das nur durch ein Tor, eine Schranke oder eine vergleichbare Einrichtung betretbar ist. In Bebauungsplänen oder auch anderen Satzungen ist vorgeschrieben, wie Einfriedungen aussehen müssen. Dort kann bestimmt sein, dass Zäune eine bestimmte Höhe haben müssen und auch aus welchem Material sie sein sollen. Es kann für die Einfriedung auch bestimmt sein, dass nur Hecken zu nutzen sind oder Drahtzäune umpflanzt werden müssen. Genaue Auskünfte erhält man von der Gemeinde. Es kann auch unterschiedliche Regelungen in den einzelnen Bundesländern geben. Das ergibt sich aus dem Nachbarrechtsgesetz des jeweiligen Bundeslandes. Meistens ist Stacheldraht auch gar nicht erlaubt. Zäune müssen sicher und ungefährlich sein. Nachbarn können sich auch untereinander einigen, wie die Grundstücke eingefriedet werden sollen. Normalerweise steht eine Einfriedung unmittelbar an der Grundstücksgrenze. Wer einen Zaun zur Einfriedung setzen will, muss das auf seinem Grundstück tun. Der Zaun muss auf dem eigenen Grundstück stehen und auch nicht mitten auf der Grundstücksgrenze. Seitliche Zaunpfähle müssen so gesetzt werden, dass die glatte Seite zum Nachbarn zeigt. Bei der Einfriedung durch eine Hecke gelten die gleichen Grenzabstände wie auch sonst bei Bäumen und Sträuchern. Soll ein Grundstück zur Straße hin eingefriedet werden, ist der Eigentümer des Grundstücks zur Einfriedung verpflichtet und nicht der Eigentümer der Straße. Liegen zwei Grundstücke nebeneinander an derselben Straße oder demselben Weg, dann hat der Eigentümer des Grundstücks, das von der Straße oder dem Weg gesehen links liegt, zum rechten Nachbargrundstück hin einzufrieden. (Grundsatz der Rechtseinfriedung). Ob es eine Einfriedungspficht (rechts) gibt, hängt vom jeweiligen Nachbarrechtsgesetz ab. Das kann also von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt sein. Entscheidend ist, ob zwei Grundstücke an einer Straße eine gemeinsame Grenze haben. Liegt ein Grundstück zwischen zwei Wegen oder Straßen, so kommt es darauf an, wo der Haupteingang liegt. Von dieser Straße oder diesem Weg aus ist zu entscheiden, welches Grundstück das rechte Nachbargrundstück ist. Hätte nach dem Grundsatz der Rechtseinfriedung keiner der Grundstückseigentümer einzufrieden oder hätten beide einzufrieden, so trifft die Einfriedungspflicht beide Grundstückseigentümer gemeinsam. Wenn der Abstand einer toten Einfriedigung zur Grenze weniger als 0,5 m beträgt, muss die Ausbesserung von ihrer Seite aus möglich sein (§ 11 Abs.3 NachbG). Verlangt auch nur ein Nachbar eine Einfriedung, so ist der andere verpflichtet, zusammen mit ihm eine Einfriedung zu schaffen. Das kann ein Zaun, eine Hecke oder eine Mauer sein. Die Einfriedung ist auf der Grundstücksgrenze zu errichten. Der Nachbar der einfrieden will, muss den Nachbar der nicht nicht einfrieden will, schriftlich dazu auffordern, bei der Einfriedung des Grundstücks mitzuwirken.

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Eigenheim - hintergangen von eigener Familie?

Hallo,

bin gerade etwas geladen und wüsste gerne mal eure Meinung zu der Situation. Achtung, der Text könnte etwas länger werden. Bin denjenigen, die sich das durchlesen, jetzt schon dankbar.

Mein Bruder, mein Vater und ich besitzen ein Haus. Dies wurde 2014 von der Mutter meines Vaters überschrieben. Dann kam es zu ihrem Tod im darauf folgenden Jahr und zum Erbstreit mit meiner Tante (der Schwester meines Vaters), welchen wir Anfang diesen Jahres gerichtlich gewonnen haben. Wir mussten dennoch eine nicht geringe Summe an sie ausbezahlen, aber erblich hat sich jetzt alles erledigt.

Jetzt ist vor ca. zwei Monaten der Sohn meiner Tante (mein Cousin), welcher im selben Haus eine Wohnung bewohnte, verstorben. Man muss dazu sagen, dass wir nicht das beste Verhältnis hatten (Gefängnis, Drogen, Alkohol, Körperverletzung seinerseits um ein paar wenige Stichworte zu nennen) Er wurde seitens meiner Großmutter enterbt, hatte dafür jedoch ein lebenslanges Wohnrecht. Das war auch der Grund, weshalb wir das Haus nicht verkauft hatten (Wertminderung durch Bezug seinerseits etc.) und so gesehen wäre jetzt der richtige Zeitpunkt zum Verkauf.

Mein Bruder bewohnt mit einem Kumpel zusammen ebenfalls eine Wohnung des Hauses, ich hatte noch nie etwas davon aber lebe natürlich in der ständigen Angst, dass irgendetwas mit dem Haus passiert und wir zahlen müssen - stehen ja alle drei im Grundbuch, egal wer letztlich das Haus bewohnt.

Nach der Gerichtsverhandlung im Januar haben mein Bruder, Vater und ich beschlossen, das Haus zu verkaufen. Wir wollten es noch einmal schätzen lassen und dann inserieren. Das war der Plan, davon bin ich ausgegangen und habe auch nichts gegenteiliges mehr gehört.

Gestern haben wir meine Eltern besucht und mein Vater sitzt seelenruhig auf seinem Sessel und behauptet, das Dach von dem Haus müsse demnächst neu isoliert werden. Woraufhin ich dann natürlich gefragt habe, warum denn - es wird doch verkauft und schlecht ist ds Dach nicht. Ich habe dann "eben so beiläufig" erfahren, dass er uns mein Bruder sich zusammen gesetzt hätten und besprochen haben, das Haus nicht zu verkaufen. Als ich das gestern erfahren hatte, kam es zu einer Auseinandersetzung. Sein Plan ist, dass meine Eltern dort einziehen und das Haus entsprechend sanieren wollen. Wenn sie das tun würden, wäre das auch kein Problem, meine Mutter will allerdings nicht einziehen. Er kocht sein eigenes Süppchen und stellt sich alles so einfach vor. Ich sehe es schon kommen, dass in einem halben Jahr irgendwelche Kosten im Haus anfallen und dann natürlich keiner mehr wissen will, dass ich das Haus eigentlich verkaufen wollte. Könnte echt brechen. Fühle mich verarscht und hintergangen, habe ich ihm auch genau so gesagt. Und auch finde ich, dass es eine Unverschämtheit ist, dass die beiden Männer ihr eigenes kleines Ding drehen und mir nichts davon sagen obwohl ich (leider) mit im Vertrag stehe. Frei nach dem Motto "Tja, wurdest halt überstimmt."

Wie findet ihr das?

Haus, Familie, Eigenheim, Eigentum, Streit

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