Wie kommt man an die eigenen Möbel in der Wohnung des EX?

5 Antworten

Sie gibt ihm schriftlich eine Frist. Bis dann und dann muss er ihr die Möglichkeit geben, die Dinge abzuholen, andernfalls muss er auf seine Kosten dafür sorgen, dass die Dinge zu ihr kommen.

Er kann keine Lagerkosten von ihr einfordern, wenn er nicht zulässt, dass sie die Sachen abholen kann. Das könnte er nur, wenn er ihr eine Frist setzt, bis wann sie die Sachen abholen soll und sie es dann nicht tut.

Hallo!

Sie kann das ganze Zeug einklagen bzw. den Wert davon sich ausbezahlen lassen. Allerdings müsste sie dazu nachweisen können (über Rechnungen usw., die etwa auf ihren Namen ausgestellt wurden), dass sie rechtlich auch die Eigentümerin der Produkte ist.

Allerdings betrifft das auch seine Forderung. Er kann die Lagerkostenforderung nicht durchsetzen -------> solange man nicht nachweisen kann, dass er Produkte lagert, die ihm rechtlich nicht gehören.

Die Besitzverhältnisse sind anwaltlich zu klären. Das ist im Grunde ein Fall für den Anwalt oder die Rechtsberatungsstellen -------> ein Tipp kann die Rechtsberatung vom Sozialverband VdK sein, die ist zwar kostenlos geht aber mit der "Bitte" einher doch Mitglied zu werden. Es lohnt sich, mein Opa war da auch dabei.

Da kommt es auf ganz viele Kleinigkeiten an. Würde den Weg zum Anwalt empfehlen. 

bastidunkel  13.06.2016, 21:29

Zum Anwalt? Der lacht sich tot. Es ist ja nicht mal ihre Wohnung - also hat sie auch kein Zutrittsrecht mehr. Das ist sie ganz alleine schuld. Dumm gelaufen, wenn man sich sowas vorher nicht richtig überlegt.

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petrapetra64  13.06.2016, 21:44
@bastidunkel

sie will ja auch keinen Zutritt zur Wohnung, sondern, dass er die Sachen rausgibt und dazu hat man in der Tat ein Recht auf Herausgabe, wenn man das Eigentum nachweisen kann. Der Anwalt hat das öfter mal und wird sich daher auch nicht totlachen. 

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Beweise dafür, dass sie Eigentümerin ist?
Kontoauszüge, Rechnungen?

stone1987 
Fragesteller
 13.06.2016, 21:37

Ja, Zeugen und auch bei manchen Dingen die Rechnung

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Im Ernstfall wird man wohl auf Herausgabe klagen müssen. Oft hilft aber bereits ein Anwaltsschreiben mit deutlichen Worten. Die Kindersachen stehen ihr auch ohne Nachweis zu, weil bei ihr ja wohl das Kind lebt. Alles andere müsste sie beweisen, wenn sie nicht verheiratet waren.

Mit Lagerkosten, ich denke, das wird schwierig, das hätte er im Vorfeld schon mal schriftlich androhen müssen. Also sie auffordern, die Sachen zu holen, andernfalls muss er Lagerkosten berechnen. Wenn das nicht passiert ist, wird er wenig Chancen haben, denn es scheint ihn bisher ja nicht gestört zu haben und er hat sie ja auch nutzen können und der Platz war eh vorhanden. Und es gab ja auch keine Vereinbarung über Lagerkosten.

Das ganze ist jetzt nur eine Trotzreaktion. Sie sollte zu einem Anwalt, der solllte erst mal eine deutliche Ansage machen. Meist hilft das schon.

Zuvor sollte sie vielleicht bereits schriftlich die Herausgabe der Sachen fordern mit genauer Aufstellung und ggf. Eigentumsnachweiskopie und per Einschreiben. Mit deutlicher Fristsetzung (genauer Tag nennen, ca. 10 Tage Zeit). Ihn auffordern, den Tag der Übergabe zu vereinbaren und androhen, wenn er sie nicht rausgibt, dass man anwaltschaftliche und gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen wird. Kein Wort von Lagergebühren erwähnen, den sollte man erst gar nicht zum Gegenstand der Herausgabe machen. Einfach die Forderung komplett ignorieren. 

Kann vielleicht auch schon helfen.