Darf ich die Möbel von meinem Freund vor die Tür stellen?
Hallo! Ich habe meinen Freund aus der Wohnung geschmissen und ihn gebeten alle seine Sachen mitzunehmen. Er hat alles bis auf seinen großen Schreibtisch und Matratze mitgenommen und macht nicht den Anschein, dass er die restlichen Möbel zeitnah abholt. Er hat mir (obwohl es so ausgemacht war) meinen Schlüssel nicht zurück gegeben und glaubt, dass er eh jederzeit in meine Wohnung spazieren kann und sich die Sachen holen kann-falsch gedacht-ich habe nämlich schon das Schloss ausgetauscht. Nun hab ich ihm schriftlich per SMS eine Frist (14Tage) gesetzt. Man muss auch dazu sagen, dass er weder gemeldet noch im Mietvertrag ist und auch keine Miete bezahlt hat.
Meine Frage: Was darf ich nach den 14 Tagen mit den Sachen machen? Darf ich Lagerkosten verlangen? Die Möbel vor die Tür stellen? ....
Ich hoffe jemand kann mir helfen:)
4 Antworten
Was du auf keinen Fall machen darfst:
Entsorgen, verschenken, vor die Tür stellen, wenn die Sachen verkäuflich sind.
Es ist rechtlich nicht einfach, diese Gegenstände loszuwerden. Der in der Wohnung verbliebene Partner muss dem Berechtigten einen bestimmten Termin zur Abholung anbieten, damit dieser in Annahmeverzug ( §§ 293 , 295 BGB ) gerät...
...Anderer Hausrat kann versteigert und der Erlös beim Amtsgericht hinterlegt werden ( §§ 383 , 384 BGB ). Haushaltsgegenstände, die nicht verkäuflich sind, können nach vorheriger Benachrichtigung des Berechtigten weggeben oder vernichtet werden.
Es sollte unbedingt eine vorherige schriftliche Aufforderung zur Abholung - am besten mit Fristsetzung - erfolgen.
https://www.frag-einen-anwalt.de/Aufbewahrungsfrist--f270639.html
Selbst wenn du rechtlich gesehen irgendwelche Kosten geltend machen könntest, würdest du dadurch nur Gerenne haben, denn das klingt mir alles nicht danach, als würde der Herr kommentarlos irgendwelches Geld überweisen.
Nachdem die Frist abgelaufen ist, solltest du das Zeug schnellstmöglich loswerden, um das Kapitel schnell und endgültig abschließen zu können. Also in die Kleinanzeigen unter "zu verschenken".
Kann mir zwar nicht vorstellen, dass jemand eine gebrauchte Matratze geschenkt haben möchte, aber möglich ist alles.
Ansonsten werden weitere Kosten für dich anfallen (Sperrmüll-Abholung). Wahrscheinlich lässt sich das aber eben wegen der Matratze sowieso nicht vermeiden. Oder aber du schneidest beides klein genug, um es in die Restmülltonne zu stopfen, das wäre dann mit Aufwand statt Kosten verbunden. So oder so wirst du es unter Lehrgeld verbuchen müssen.
Vor die Tür stellen darfst du sie nur, wenn du jemanden hast, der den Sperrmüll abholt. Du darfst sie verkaufen oder anderweitig entsorgen.
Vor die Türe stellen oder verkaufen darf sie vor allem erst, wenn sie rechtssicher die Fristsetzung und Nichteinhaltung nachweisen kann. Eine SMS ist keine rechtssichere Variante. Und dann natürlich erst zum Sperrmülltermin vor die Türe stellen, schon alleine aus Gründen des Unfallöschutzes.
Ich denke verkaufen darf ich die Sachen nicht (haben einen Wert von etwa 5000€) aber ich werkeigne die Sache vor seine Tür liefern und die Kosten dafür soll er übernehmen
und die Entsorgungskosten? Soll sie diese dann in einem Gericht gültig machen? Denn er macht für mich nicht den Einsdruck sie freiwillig zu übernehmen.