Meine Ex-freundin möchte ihre sachen heute nicht aus meiner wohnung holen. Darf ich die sachen vor die tür stellen Ist ja immerhin meine Wohnung?

7 Antworten

Das ist nicht so einfach mit Ja zu beantworten. Die anwaltliche Standard-Antwort lautet: Es kommt sehr auf den Einzelfall an. Ich würde ihr eine angemessene Frist setzten. Am besten schriftlich per Einschreiben / Rückschein". Das ist ja schon mal eine Maßnahme, wo sie begreifen müsste, dass es Dir sehr ernst ist.

Wenn darauf nichts kommt, würde ich einen Anwalt befragen. Ich habe schon öfter sogar telef. Auskunft bekommen und sogar kostenlos.

Einfach rausstellen würde ich persönlich nicht ohne vorhergehende Maßnahmen bzw. Beratung. Da hätte ich Bedenken, dass sie Dich belangen könnte.

Viel Glück ...

Die Sachen sind Ihr Eigentum, über das Du nicht bestimmen darfst.

Sag Ihr, Du stellst es vor die Tür wenn Sie heute nicht kommt, aber mach es nicht. Dann kommt Sie bestimmt um es zu holen.

Ich weiß nicht, was dich veranlasst, unbedingt darauf zu bestehen, dass sie die Sachen heute holt.  Vielleicht ist sie verhindert.
Du solltest einen anderen Termin mit ihr vereinbaren.
Stellst du die Sachen trotzdem raus und sie werden geklaut oder beschädigt, dann hast auch du ein Problem.
Also einige dich mit deiner Ex-Freundinn, wie das vernünftige Menschen tun, ohne Rachegefühle und Machtdemonstrationen.

Natürlich. Du hast sie dazu aufgefordert und da es deine Wohnung ist, kannst du alles entfernen, was du nicht dort haben möchtest - rein rechtlich gesehen.

Du musst ihr allerdings die Chance geben die Sachen (in einem akzeptablen Zeitraum) abzuholen. Wenn ihr euch gestern getrennt habt, dann würde ich die Sachen noch nicht weg stellen. Bedenke: Ihr seid zwar getrennt, aber sie ist immer noch ein Mensch.

klar kannst  du. Wenn was weg kommt oder beschädigt wird, musst du aber vielleicht dafür grade stehen ...