darf mein Vermieter meine Sachen vor die Tür stellen?

16 Antworten

Sie darf weder das eine noch das andere. Du kannst das Schloss auswechseln.

Sie darf das nicht. Es ist immer noch Deine Wohnung und einen Schlüssel darf sie auch nicht haben.

Carmofska  21.07.2014, 17:20

Einen Schlüssel darf sie schon haben, für Notfälle, z.b. rohrbruch und Mieter ist abwesend. Aber sie darf ohne Notfall nicht ohne Erlaubnis in die Wohnung.

Eichbaum1963  21.07.2014, 22:34
@Carmofska
Einen Schlüssel darf sie schon haben

Aber nur mit freiwilligem Einverständnis des Mieters! Ansonsten sind bei Übergabe der Wohnung an den Mieter diesem alle Schlüssel auszuhändigen - der Mieter dürfte sogar ohne Probleme das Schloss auswechseln.

Sie darf weder Deine Sachen vor die Tür stellen noch ohne Deine Zustimmung bzw. Anwesenheit die Wohnung betreten.

Wirksames Mittel, auch wenn nur um 10 Tage geht, Schließzylinder für ca. 10 € im Baumarkt kaufen, den gegen den vorhandenen austauschen und Ruhe ist.

Bei Mietende den Originalen natürlich wieder einsetzen.

Kann deine Vermieterin auf keinen Fall machen. Dein Mietverhältnis läuft bis 31.7.2014 und ohne Ankündigung darf sie auch niemand in die Wohnung ohne dein Einverständnis lassen

Nein, das darf sie NICHT. Sie darf ja nicht mal eine Schlüssel besitzen! Wenn sie ohne deine Erlaubnis deine Wohnung betritt (der Mietvertrag ist ja noch nich beendet!) begeht sie HAUSFRIEDENSBRUCH.

Mach ihr unmißverständlich klar, das sie sich strafbar macht, und dass du Schadensersatz von ihr verlangen wirst, wenn mit deinem Zeugs was passiert.