Vormieter möchte Möbel zurück?
Schönen guten Abend (oder Tag),
im Dezember letzten Jahres bezog ich eine Dachwohnung mit Möbeln darin. Die vorherige Mieterin der Wohnung zog nur eine Etage nach unten. Bei Übergabe schenkte sie mir die Möbel, da sie ohnehin eher Sperrmüll sind. Sie sagte sogar noch, wenn ich die Möbel später nicht mehr möchte, besorgt sie einen Sperrmüll-Container. Da ich in meiner ersten Wohnung über jedes Möbelstück froh war, akzeptierte ich das. Leider hab ich mir das nicht schriftlich geben lassen.
Jetzt lag ein Brief vor meiner Tür in der sie schrieb, sie möchte die Möbel (mit Aufzählung der Möbel) für X Euro bezahlt haben. Es stand seit Einzug fest, dass dieser Preis zu zahlen ist. Bezahle ich nicht bis Ende des Monats, holt sie die Möbel raus. Letztlich hab ich damit kein Problem (eh alles kaputt) , aber da sie die komplette Küche rausholen möchte (das einzige was noch gut ist), steh ich dann ohne Küche da, was ich nicht so cool finde. Kann sie das überhaupt machen? Kann jemand nach einem halben Jahr ankommen und den Preis für die Möbel verlangen? Ich hab leider durch Corona zurzeit keine Arbeit und daher auch nicht das Geld. Hab das Gefühl, dass es ihr nicht passt, dass ich eben gerade arbeitslos bin, weil sie die Kommunikation seitdem auch reduziert hat.
Ich danke für Antworten!
7 Antworten
Und darüber, dass du ihr die Möbel abkaufen wolltest, hat sie sicherlich einen Kaufvertrag, oder?
Ich würde der Guten einer Aufrechnung senden für die Einlagerung ihres Sperrmülls und sie höflich darauf hinweisen, dass es niemals eine Vereinbarung gab, dass du ihr Geld für den Plunder gibst. Und wenn sie die Möbel, trotz Schenkung, nun nach einem halben Jahr herausfordert, dann hättest du doch ganz gerne eine Aufwandsentschädigung in Höhe von Summe X.
Und die Küche war tatsächlich ehemals ihr Eigentum?
Also ignoriere die Sache erstmal. Macht sie weiter Stress, dann würde ich sie höflich darauf hinweisen, dass sie dir die Sachen bei ihrem Auszug geschenkt hat und es sehr befremdlich für dich ist, warum sie nun solche Behauptungen aufstellt, die jeder Grundlage entbehren. Vor allem: schriftlich! Und mit Zeugen!
Wenn ihr nicht schriftlich festgehalten habt, dass du die Möbel kostenlos bekommst, dann habt ihr auch sicherlich nicht schriftlich festgehalten, dass "bei Einzug fest stand, dass Summe X zu bezahlen ist"
Somit eher eine Patt Situation, Aussage gegen Aussage.
Richtig, es gibt weder einen Kaufvertrag noch eine schriftliche Vereinbarung der Schenkung und im Mietvertrag steht auch nichts davon, dass die Möbel übernommen werden müssen.
Wenn das nicht im Mietvertrag steht (Abstand für Möbel), kann sie sich das abschminken beziehungsweise muss versuchen, es einzuklagen.
Kann die Dame denn beweisen, dass die Möbel ihr Eigentum sind?
Wenn nicht, dann läuft ihre Forderung auch ziemlich ins leere ...
Ich denke nicht 🤔 Sie hat garantiert keine Rechnungen herumliegen
"Es stand seit Einzug fest, dass dieser Preis zu zahlen ist. "
Ja, dann ist das wohl so. Oder verstehe ich da was falsch?
Also sie hat halt zum Einzug nichts dergleichen gesagt, nur, dass ich die kostenlos übernehmen kann. Sonst hätte ich die Wohnung wohl auch nicht genommen.
Sie hat die Küche selbst gekauft soweit ich erfahren habe