Wie Schmeiß ich ihn raus?

11 Antworten

Also erstmal rein rechtlich gesehen darfst Du ihm die Schlüssel wegnehmen und vor die Tür setzen, ja. Wenn er dann die Polizei holt, nimmt ihn die sicher gern mit, falls er sich aufführt.

Nur als persönlichen Ratschlag würde ich Dir eher geben, dass ihr das halbwegs friedlich und wie Erwachsene regelt ;-)

Du kannst ihn vor die Tür setzen:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/den-partner-aus-der-wohnung-werfen-wann-darf-man-das_116892.html

Allerdings solltest Du so fair sein und ihm eine Frist von 10 Tagen geben.

Dann tauscht Du das Schloss und ist er dann noch nicht ausgezogen, hat Sachen da und will wieder rein, dann rufst Du die Polizei, dann kann er allenfalls noch Sachen mitnehmen aber bleiben kann er nicht.

Dinge die er gekauft hat solltest Du nicht für Dich beanspruchen. Hast Du durchgefüttert, dann könnte ich es verstehen.

Ihr seid doch  Erwachsene, dann redet miteinander und findet eine Lösung. Zur Not sollte ein Vermittler dabei sein.


johnnymcmuff  24.02.2019, 12:00

Seine Sachen darfst Du nicht einfach vor die Tür stellen.

Zahlt er nachweislich Mietanteil, dann habt Ihr einen Untermietvertrag und Du musst ihm schriftlich mit der gesetzlichen Frist kündigen.

Das ist vollkommen egal, wer wie viel Miete gezahlt hat. Das wichtigste ist, wer steht alles im Mietvertrag?


DerCaveman  24.02.2019, 11:24

Nein, das ist keineswegs egal. Moeglicherweise ist ein Mietvertrag zwischen Holzeimer und dem Ex zustande gekommen, ohne dass sich Holzeimer dessen bewusst ist.

nonepossibile  24.02.2019, 11:27
@DerCaveman

Nein, es ist wichtig wer im Mietvertrag steht. So haben schon viele nach dem Tod des Partners die Wohnung verloren

DerCaveman  24.02.2019, 11:29
@nonepossibile

Das ist fuer die Frage nach dem Bestehen eines sog. "Untermietvertrages" voellig belanglos.

nonepossibile  24.02.2019, 13:34
@DerCaveman

In einer Partnerschaft wird das nicht gemacht. Das wird nur bei fremden angewendet

nonepossibile  26.02.2019, 16:37
@DerCaveman

Wer macht bitte einen untermietvertrag mit seinem Partner, mir persönlich ist kein einziger Fall bekannt

Hallo

Du kannst ihn Rauschmeisen, wenn er dort nicht gemeldet ist ! Ist er dort gemeldet, musst du ihm 3 Monate geben, damit er sich was anderes suchen kann. Du musst ihm seine Möbel aber geben, welche er gekauft hat

Liebe Grüße Rodium


johnnymcmuff  24.02.2019, 11:41

Du kannst ihn Rauschmeisen, wenn er dort nicht gemeldet ist ! Ist er dort gemeldet, musst du ihm 3 Monate geben, damit er sich was anderes suchen kann.

Steht wo?

Nirgends.

Du verwechselst da wohl etwas. 

Wenn einer keine Miete zahlt und nicht im Mietvertrag steht, dann gibt es keine Frist von drei Monaten.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/den-partner-aus-der-wohnung-werfen-wann-darf-man-das_116892.html

RODIUM  24.02.2019, 11:46
@johnnymcmuff

Bitte meine Antwort nochmals genau lesen. Aber Sie können ja auch im Internet schauen. Das hätte (!) ich auch machen können.

johnnymcmuff  24.02.2019, 11:57
@RODIUM

Bitte nicht antworten, wenn man von einem Thema keine Ahnung hat.

Möchtest Du falsche Antworten auf Deine Fragen? Bestimmt nicht.

Andere User wollen das auch nicht.

RODIUM  24.02.2019, 12:02
@johnnymcmuff

Danke, ihre links interessieren mich nicht. Genau diesen Fall hatte meine Tochter vor ca. 1 Monat. Inkl. Polizei ! Tja.. auf die Gesetze und Anwälte im Internet kann man sich nicht verlassen. Ich könnte ihnen viele links zu 1 Thema zusenden, sonderbar nur, dass trotzdem in vielen etwas anderes geschrieben steht. Und wer hat nun Recht ?

Schönen Tag noch & Grüße

Rodium

Gerhart  24.02.2019, 12:41
@RODIUM

Ohne nähere Informationen ist dieser Kommentar einfach unglaubhaft. War deine Tochter diejenige, die aus der Wohnung entfernt wurde?

RODIUM  24.02.2019, 12:53
@Gerhart

Meine Tochter hatte den Mietvertrag. Er war nicht im Mietvertrag. Er war aber in der Wohnung gemeldet. Sie durfte ihn nicht rausschmeißen ! Sie musste ihm 3 Monate Zeit geben. Auch die Polizei durfte ihn nicht der Wohnung verweisen ! Und was anscheinend viele hier nicht erwähnen: Partei Y (er) kann sich Rechtsbeistand besorgen und bekommt evtl. auch Recht, wenn er dagegen klagt. Trotz anderer Links im Internet ! In Bayern kann es anders ausfallen wie z.b. in NRW. Man kann nicht einfach einen Link als "genau so ist das und nicht anders" anderen als DIE Antwort zusenden !

Liebe Grüße Rodium

Gerhart  24.02.2019, 15:51
@RODIUM

Wurde da ein Untermietvertrag konstruiert?

johnnymcmuff  24.02.2019, 17:03
@RODIUM

Hat er nachweislich Miete gezahlt? Es kommt oft auf bestimmte Einzelheiten an.

Die Polizei hält sich auch gerne mal raus und verweist auf den Rechtsweg.

Auch innerhalb eines Bundeslandes kann es schon Unterschiede geben, weil es Urteile von kleinen Gerichten gibt, an die sich andere Gerichte nicht halten müssen.

RODIUM  24.02.2019, 18:36
@Gerhart

Nein ! Er wohnte einfach nur bei ihr. Ohne jeglichen Vertrag.

RODIUM  24.02.2019, 18:38
@johnnymcmuff

Er wohnte nur bei ihr ohne jeglichen Vertrag. Und Danke für ihre sachliche Antwort.

Liebe Grüße Rodium

Gerhart  24.02.2019, 21:50
@RODIUM

Ja, dann halte ich die Entscheidung mit 3-Monate-Kündigungsfrist für falsch. Wer hat denn diese Entscheidung getroffen?

RODIUM  24.02.2019, 22:06
@Gerhart

Der Anwalt hat es für den Mandanten durchgeboxt, da er ansonsten ohne Bleibe wäre und auf der Straße sitzen würde.

RODIUM  25.02.2019, 09:04
@Gerhart

Hallo,

nein, die Anwälte haben es sozusagen unter sich (mit den Mandanten) ausgemacht, damit es nicht erst vor Gericht geht.

Grundsätzlich ja. Es kommt aber genau auf die zwischen euch verhandelten Einzelheiten an ( vieleicht besteht ja ein Untermietvertrag etc) , wenn es hier wirklich keine gibt, kannst du Ihn tatsächlich einfach raussschmeißen.

Wenn er wirklich mit der Polizei kommt , sagst du dieser natürlich, dass ein Zusammenleben nicht möglich ist und wenn du Angst vor deinem EX hast, sagst du dies natürlich auch.

Mach Ihm aber auch Zugeständnisse, dass er die Ihm zustehenden Sachen an einem bestimmten Tag abhohlen kann. Sein Eigentum darfst du nicht einfach so behalten.