Wie Schmeiß ich ihn raus?
Die Wohnung läuft auf mich, er hat aber Möbel gekauft, jedoch ist sowieso mein Name drauf, er kann es nicht beweisen. Kann ich ihm Einfach die Schlüssel wegnehmen ?Soll ich ihn einfach seine anzieh Sachen vor die Tür stellen ? Und kann mir was passieren ? Nicht das er die Polizei holt ?
11 Antworten
Also erstmal rein rechtlich gesehen darfst Du ihm die Schlüssel wegnehmen und vor die Tür setzen, ja. Wenn er dann die Polizei holt, nimmt ihn die sicher gern mit, falls er sich aufführt.
Nur als persönlichen Ratschlag würde ich Dir eher geben, dass ihr das halbwegs friedlich und wie Erwachsene regelt ;-)
Du kannst ihn vor die Tür setzen:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/den-partner-aus-der-wohnung-werfen-wann-darf-man-das_116892.html
Allerdings solltest Du so fair sein und ihm eine Frist von 10 Tagen geben.
Dann tauscht Du das Schloss und ist er dann noch nicht ausgezogen, hat Sachen da und will wieder rein, dann rufst Du die Polizei, dann kann er allenfalls noch Sachen mitnehmen aber bleiben kann er nicht.
Dinge die er gekauft hat solltest Du nicht für Dich beanspruchen. Hast Du durchgefüttert, dann könnte ich es verstehen.
Ihr seid doch Erwachsene, dann redet miteinander und findet eine Lösung. Zur Not sollte ein Vermittler dabei sein.
Seine Sachen darfst Du nicht einfach vor die Tür stellen.
Zahlt er nachweislich Mietanteil, dann habt Ihr einen Untermietvertrag und Du musst ihm schriftlich mit der gesetzlichen Frist kündigen.
Das ist vollkommen egal, wer wie viel Miete gezahlt hat. Das wichtigste ist, wer steht alles im Mietvertrag?
Nein, es ist wichtig wer im Mietvertrag steht. So haben schon viele nach dem Tod des Partners die Wohnung verloren
Das ist fuer die Frage nach dem Bestehen eines sog. "Untermietvertrages" voellig belanglos.
In einer Partnerschaft wird das nicht gemacht. Das wird nur bei fremden angewendet
Auch das ist fuer das Zustandekommen eines Mietvertrages voellig unerheblich.
Wer macht bitte einen untermietvertrag mit seinem Partner, mir persönlich ist kein einziger Fall bekannt
Hallo
Du kannst ihn Rauschmeisen, wenn er dort nicht gemeldet ist ! Ist er dort gemeldet, musst du ihm 3 Monate geben, damit er sich was anderes suchen kann. Du musst ihm seine Möbel aber geben, welche er gekauft hat
Liebe Grüße Rodium
Du kannst ihn Rauschmeisen, wenn er dort nicht gemeldet ist ! Ist er dort gemeldet, musst du ihm 3 Monate geben, damit er sich was anderes suchen kann.
Steht wo?
Nirgends.
Du verwechselst da wohl etwas.
Wenn einer keine Miete zahlt und nicht im Mietvertrag steht, dann gibt es keine Frist von drei Monaten.
https://www.anwalt.de/rechtstipps/den-partner-aus-der-wohnung-werfen-wann-darf-man-das_116892.html
Bitte meine Antwort nochmals genau lesen. Aber Sie können ja auch im Internet schauen. Das hätte (!) ich auch machen können.
Auch wenn er dort gemeldet ist, gibbet keine Frist von drei Monaten!
Bitte meine Antwort nochmals genau lesen.
Bitte Link aus meinem Kommentar genau lesen.
Lese auch diesen Link:
https://www.frag-einen-anwalt.de/Mein-Ex-Freund-zieht-nicht-aus--f202308.html
Bitte nicht antworten, wenn man von einem Thema keine Ahnung hat.
Möchtest Du falsche Antworten auf Deine Fragen? Bestimmt nicht.
Andere User wollen das auch nicht.
Danke, ihre links interessieren mich nicht. Genau diesen Fall hatte meine Tochter vor ca. 1 Monat. Inkl. Polizei ! Tja.. auf die Gesetze und Anwälte im Internet kann man sich nicht verlassen. Ich könnte ihnen viele links zu 1 Thema zusenden, sonderbar nur, dass trotzdem in vielen etwas anderes geschrieben steht. Und wer hat nun Recht ?
Schönen Tag noch & Grüße
Rodium
Meine Tochter hatte den Mietvertrag. Er war nicht im Mietvertrag. Er war aber in der Wohnung gemeldet. Sie durfte ihn nicht rausschmeißen ! Sie musste ihm 3 Monate Zeit geben. Auch die Polizei durfte ihn nicht der Wohnung verweisen ! Und was anscheinend viele hier nicht erwähnen: Partei Y (er) kann sich Rechtsbeistand besorgen und bekommt evtl. auch Recht, wenn er dagegen klagt. Trotz anderer Links im Internet ! In Bayern kann es anders ausfallen wie z.b. in NRW. Man kann nicht einfach einen Link als "genau so ist das und nicht anders" anderen als DIE Antwort zusenden !
Liebe Grüße Rodium
Hat er nachweislich Miete gezahlt? Es kommt oft auf bestimmte Einzelheiten an.
Die Polizei hält sich auch gerne mal raus und verweist auf den Rechtsweg.
Auch innerhalb eines Bundeslandes kann es schon Unterschiede geben, weil es Urteile von kleinen Gerichten gibt, an die sich andere Gerichte nicht halten müssen.
Er wohnte nur bei ihr ohne jeglichen Vertrag. Und Danke für ihre sachliche Antwort.
Liebe Grüße Rodium
Grundsätzlich ja. Es kommt aber genau auf die zwischen euch verhandelten Einzelheiten an ( vieleicht besteht ja ein Untermietvertrag etc) , wenn es hier wirklich keine gibt, kannst du Ihn tatsächlich einfach raussschmeißen.
Wenn er wirklich mit der Polizei kommt , sagst du dieser natürlich, dass ein Zusammenleben nicht möglich ist und wenn du Angst vor deinem EX hast, sagst du dies natürlich auch.
Mach Ihm aber auch Zugeständnisse, dass er die Ihm zustehenden Sachen an einem bestimmten Tag abhohlen kann. Sein Eigentum darfst du nicht einfach so behalten.
Nein, das ist keineswegs egal. Moeglicherweise ist ein Mietvertrag zwischen Holzeimer und dem Ex zustande gekommen, ohne dass sich Holzeimer dessen bewusst ist.