Ex-Freundin hat mich beklaut!?

8 Antworten

Sie einfach anzeigen

Und sie kann es ja auch nicht beweisen das es von ihr ist

Also zeig sie einfach an und Ende

noname68  18.01.2019, 17:57

wenn du z.b. noch die cds vom pc irgenwo hast, ist das schon mal ein kräftiges indiz dafür, dass deine version (bei aussage:aussage) die wahrheit ist.

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Sprich mit ihr. Es wäre übertrieben vor einem Gespräch einen Expartner erst mal anzuzeigen. Vielleicht ist sie nur sauer und will dich ärgern. Das ist zwar nicht nett, aber zunächst noch kein Fall für die Polizei.

Hattest Du die Dinge schon, bevor sie einzog? Das könnte vielleicht ein Freund bestätigen. Vielleicht hat sie dafür andere Dinge da gelassen, die ihr gehören? Gab es noch andere finanzielle Absprachen? Wenn du ihr Geld geschuldet hast und sie sich dafür an den Wertgegenständen bediente, wäre es nachvollziehbar - allerdings nicht korrekt.

SquashZylinder4 
Fragesteller
 18.01.2019, 17:54

Die Dinge hatte ich schon lange vorher. Und diese wahren nicht billig , allein der pc hatt 2000€ gekostet..

Sie hat ja noch nicht mal Miete gezahlt, jetzt sind wir auseinander und leider nicht im guten und nun sowas..

Glaube nicht das mein bester Kumpel einfach sagen kann das dass meine sachen sind, müsste einen Kaufvertrag vorzeigen oder Belegen das ich das gekauft habe.

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mjutu  18.01.2019, 18:33
@SquashZylinder4

Sie wird wohl auch keinen Kaufvertrag vorzeigen können. Und dann sind Zeugen die einzige Möglichkeit zu belegen, wem was gehört. Ich denke trotzdem, wenn Du zu ihr gehst und sagst, dass es nicht okay war den PC mitzunehmen, dass sie ihn auch wieder herausrückt.

Wenn sie behauptet, es wäre ihr PC, kannst du sie danach fragen, welche Grafikkarte drinsteckt. Ich denke, dann wird schnell klar, wer den PC angeschafft hat.

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Du mußt hier zwischen Straf- und Zivilrecht unterscheiden. Bei einer Strafanzeige würde nur festgestellt, ob sie gegen das Gestzt verstoßen hat und bestraft werden muß.

Die Rückgabe der Sachen ist damit aber noch nicht geregelt. Hierfür müßtest du sie auf herausgabe zivilrechtlich verklagen.

Mein Tipp:

Schreibe sie an und bitte sie um die Rückgabe zu einem anmessenen Termin. Wenn du Glück hast, verschreibt sie sich und gibt den illegalen Besitz schon zu. Danah ist es mit der Klage ein leichtes.

Oft hilft auch schon die Warnung oder Ankündigung einer Anzeige.

Bei Diebstahl erfolgt Anzeige. Vorerst musst du nichts beweisen und sie weiß wohl auch nicht, dass du das nicht beweisen kannst. .

Ich würde mir überlegen ob ich es in dem Fall auf eine Auseinendersetzung ankommen lasse:

https://www.anwalt.org/anzeige-wegen-diebstahl/

Sie hat die Sachen aus deiner Mietwohnung mitgenommen. Diebstahl. Anzeigen.

SIE muss beweisen, dass es IHRE Sachen sind!!!

Gruß S.

Still  18.01.2019, 19:11

Seit wann muß ein Eigentümer/Besitzer sich legitimieren? Wenn ich wüßte, dass du keine Rechungen mehr hast, kann ich mir ja alles mittels einer Strafanzeige und meinen ehrlichen Augen von dir holen ; - )

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Sirius66  18.01.2019, 19:43
@Still

Es stammt aus seiner Wohnung!!! Unter Zeugen!

Sie tut doch genau das, was du schreibst!

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Still  18.01.2019, 22:18
@Sirius66

Aber der Freundin muß der Diebstahl nachgewiesen werden. Der Umstand, dass sie (genauso wie der Geschädigte) keine Rechnungen vorweisen kann, darf nicht als Beweis herangezogen werden. (lediglich Indiz)

Wo siehst du in der Frage die Zeugen für den Diebstahl?

Ich lese hier nur Aussage gegen Aussage.

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Sirius66  18.01.2019, 22:55
@Still

Beim Kumpel, der das Zeug von seinem Freund kennt und aussagen kann, dass er es bereits vor der Freundin hatte.

Meiner Meinung nach reicht das, um das Ding mal genauer zu betrachten.

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