Hallo Ihr Lieben!
Heute erhielt mein Lebensgefährte einen Brief, dass er seinen Lehrgang antreten darf. Allerdings stand weiter unten:
"Wenn Sie für die Unterrichtung im Bewachungsgewerbe einen B1-Nachweis der deutschen Sprache vorgelegt haben, ist am ersten Unterrichtstag bitte das Original der Bescheinigung zur Einsichtnahme mitzubringen".
Jetzt ist mein Lebensgefährte voll der Meinung das er das braucht, aber ich bin mir fast zu 100% sicher, dass dies nur für die gilt, die keine deutsche Staatsbürgerschaft haben. Mein Lebensgefährte ist in Deutschland geboren und lebt hier und man sieht ihm ja auch an das er deutsch ist.
Gibt es da jemand der sich mit sowas auskennt?
Ich danke vielmals im Voraus.