Goethe Zertifikat B1?
Hallo Ihr Lieben!
Heute erhielt mein Lebensgefährte einen Brief, dass er seinen Lehrgang antreten darf. Allerdings stand weiter unten:
"Wenn Sie für die Unterrichtung im Bewachungsgewerbe einen B1-Nachweis der deutschen Sprache vorgelegt haben, ist am ersten Unterrichtstag bitte das Original der Bescheinigung zur Einsichtnahme mitzubringen".
Jetzt ist mein Lebensgefährte voll der Meinung das er das braucht, aber ich bin mir fast zu 100% sicher, dass dies nur für die gilt, die keine deutsche Staatsbürgerschaft haben. Mein Lebensgefährte ist in Deutschland geboren und lebt hier und man sieht ihm ja auch an das er deutsch ist.
Gibt es da jemand der sich mit sowas auskennt?
Ich danke vielmals im Voraus.
2 Antworten
Einfach so hingehen. Wenn er deutscher Muttersprachler ist oder praktisch perfekt deutsch spricht, wovon ich ausgehe, reichen ein paar gesprochene Sätze das aus dem Weg zu räumen.
Wenn Sie für die Unterrichtung im Bewachungsgewerbe einen B1-Nachweis der deutschen Sprache vorgelegt haben, ist am ersten Unterrichtstag bitte das Original der Bescheinigung zur Einsichtnahme mitzubringen".
Lies mal nur das fett Gedruckte. Hat er denn diesen B1-Nachweis bei der Bewerbung für den Lehrgang vorgelegt? Ich vermute mal, nein. Denn wenn er der Deutschen Sprache mächtig ist, dann hat er nie einen Sprachkurs bis zum Niveau B1 gemacht.
Gruß Matti