Hallo zusammen...
Ich habe als Beruf etwas bei der Bundeswehr im Visier. Beim recherchieren über die einzelnen Sachen ist immerwieder der Begriff
eingeschränkt, bzw uneingeschränkt außendienstfähig vorgekommen.
nun dann habe ich mich auf die Suche nach einer Definition dafür gemacht aber nie etwas Hilfreiches gefunden.
Meine Frage ist nun ob mir jemand sagen kann, was man erfüllen muss um uneingeschränkt/eingeschränkt außendienstfähig zu sein.