Beschwerde – die besten Beiträge

Aufgabenstellung in Deutschklausur schlecht was tun?

Wir haben heute eine Deutschklausur geschrieben bzw. wir sollten die Materialen vorarbeiten (Teil 1) und anschließend damit ein Kommentar verfassen.

Im Unterricht haben wir die Vorarbeit Stichpunktartig geschrieben, wie sie es von uns damals gefordert hatte. Sie hat die Aufgabenstellung in der Klausur so formuliert: ,,Arbeitet die Materialien so vor, wie im Unterricht". Zu/Nach Beginn der Klausur (um diesen Dreh) schrieb sie an die Tafel: ,,In ganzen Sätzen schreiben"

Nun haben einige in Stichpunkte geschrieben, andere haben die Intention nicht, andere haben die Materielien auf die Verwendung für die Schreibaufgabe nicht beurteilt, einige haben eine ganze Zusammenfassung zu allen Materialen, usw. ... chaotisch halt. "Wie im Unterricht" kann vieles bedeuten.

Für eine Prüfung, wo das Adrenalin durch die Adern fließt, ist die Aufgabenstellung unserer Meinung nach (die Mehrheit der Klasse) zu undeutlich gewesen.

Zusätzlich konnten wir gar nicht unsere Meinung im Kommentar (der Sinn dieser Lernreihe) richtig zum Ausdruck bringen, da nur Argumente einer Ansicht erwähnt wurden.

Ich bin (tatsächlich) nicht der einzige dem das negativ aufgefallen ist. Im Falle der Fälle, falls die Mehrheit der Klasse schlecht abgeschnitten hat, was kann man dagegen tun? Es kann nämlich nicht sein oder einfach aktzeptiert werden, dass diese Aufgabenstellung in Ordnung ist/war, wenn mehr als die Hälfte (wortwörtlich) das Thema verfehlt hat.

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Handwerker kommt nicht, welche Möglichkeiten habe ich?

Hallo, ich habe ein etwas komplizierteres Anliegen …

wir haben uns letztes Jahr ein Haus gekauft mit einer Photovoltaikanlage auf dem Dach. Im Keller steht zu den ganzen Wechselrichtern auch eine Batterie bzw. ein Batteriespeicher. Die Steuerung dieser Batterie ist vor ein paar Monaten kaputt gegangen. Es handelt sich hierbei (laut Solartechniker-Firma) um einen Garantiefall.

Nach langem rumtelefonieren und verschobenen Terminen bzw. nicht erscheinen der Handwerker kam letztendlich doch der Handwerker der Firma vorbei. Er kam mit der neuen Steuereinheit der Batterie und konnte sie aber nicht installieren, weil er sich damit nicht auskennt bzw. die Herstellerfirma „da was geändert hat“ (merke: Die PV-Firma, die diese Geräte verkauft kennt sich nicht mit der Installation aus …). Daraufhin hat mir der Handwerker gesagt, dass er beim Hersteller ein Ticket stellen muss und sich meldet, sobald es bearbeitet wurde. Das war vor ein paar Monaten. Ich habe mehrmals beim Handwerker telefonisch nachgefasst und werde immer wieder vertröstet. Das Ding ist: dadurch, dass die Batterie nicht geht speisen wir den überschüssigen Strom ins Netz ein, müssen aber gezwungenermaßen auch Strom zukaufen, gerade jetzt in der dunkleren Jahreszeit. Mich ärgert das alles richtig arg, weiß aber nicht wie ich mich verhalten soll. Zwingen kann ich ja niemanden oder? Kann man irgendwas geltend machen? Habt ihr Erfahrungen mit sowas? Vielen Dank.

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Was würdet ihr machen wenn ihr eine ungerechtfertigte Strafe zahlen müsstet?

Hallo an alle, ich würde mir gerne Meinungen zum folgenden Vorfall einholen:

Also ich bin ganz normal mit einer Freundin im Zug gegessen und wir haben es uns gemütlich gemacht und ich gib zu dass ich meine Füße auf dem Sitzplatz hatte was auch sehr viele andere gemacht haben und ich bei weitem nicht der Einzige war. Dann kommt eine überaus freche Kontrolleurin zu uns, bleibt stehen und gibt uns einen behinderten Blick und fragt „Möchtest du die 40€ jetzt zahlen oder später???“ Ich war komplett verwirrt und wusste nicht mal wo das Problem lag und was die von mir wollte. Der Platz wo ich meine Füße hatte war halt etwas dreckig aber der Dreck kam nicht von mir und der war schon dort als wir uns dort hingesetzt haben. Sie hat mich gezwungen es aufzuputzen obwohl ich klargemacht habe dass der Dreck nicht von mir kommt und ich sicher nicht einen Dreck aufputzen werde den jemand anderer hinterlassen hat.

Das war ja nicht mal das schlimmste. Sie hatte mein Ticket und meinen Schülerausweis in der Hand und wollte sie mir nicht zurückgeben nachdem ich sie mehrmals aufgefordert hatte dies zu tun. Ich mein gehts noch??? Das war mein PERSÖNLICHER Eigentum mit PERSÖNLICHEN Informationen drauf. Wenn ich MEINE Sachen zurückverlange, dann habe ich die gefälligst auf zurückzukriegen ich mein was soll das???

Ich hab trotzdem eine Strafe von 40€ zahlen müssen für etwas was -wie gesagt- ich nicht einmal getan habe. Ich habe eine Beschwerde eingereicht weil ich mir sowas sicherlich nicht gefallen lassen werde. Auf deren Antwort muss ich aber bis Montag warten.

Sie hat ebenso indirekt zugegeben dass ich die Strafe nicht gezahlt hätte müssen wenn ich höflicher wäre und mich „wenigstens“ entschuldigt hätte. Aber erstens warum soll ich höflich sein wenn sie selber alles andere als höflich war und wofür genau soll ich mich bitte entschuldigen?? Der Platz sah als ich ihn verlassen hab genauso aus als wie ich ihn betreten hab.

Ich wollte mich aber vorher schon erkundigen ob ich mein Geld zurückverlangen darf oder zumindest irgendeine Art von Entschädigung für das komplett unakzeptable Verhalten der Kontrolleurin und das Verweigern mir MEINE Sachen zurückgeben zu wollen.

Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen und ich bedanke mich im Voraus.

Beschwerde

Jura Zwischenprüfung (Zivilrecht) mit 3 Punkten nicht bestanden. Hat eine Beschwerde Aussicht auf Erfolg zu bestehen?

Hallo liebe Leute,

ich habe folgendes Problem:

Ich habe vor einem Monat eine von vier Jura Zwischenprüfungen (im Bereich Zivilrecht) geschrieben.

Heute habe ich, bislang nur, die Note online erhalten. Votum folgt morgen. Es sind leider 3 Punkte und daher nicht bestanden.

Man braucht, um zu bestehen, 4 Punkte. Bei uns nennt sich das: 4 gewinnt.

Ich muss ehrlicherweise sagen, dass ich sehr enttäuscht und auch ein bisschen wütend über das Ergebnis bin, weil die Motivation schon vor dem Beginn der Klausur im Eimer war.

Meine und die Motivation vieler anderer waren schon von Anfang an weg, weil in der Klausur 2 der insgesamt 3 gestellten Fragen aus dem Inhalt des 1.Semesters (BGB) abstammte, obwohl der Schwerpunkt dieser Klausur aus dem 2.Semester (Schuldrecht), durch den Prof, bestätigt wurde.

Es ist schon ein Stück weit bemerkenswert, dass ich dennoch es irgendwie geschafft habe, Notenpunkte sammeln zu können, obwohl ich gefühlt dachte, dass ich es nicht schaffe. Nichtsdestotrotz konnte ich alle Fragen beantworten und kam am Ende auf 7-8 Seiten.

Viele wissenschaftliche Mitarbeiter und AG Leiter machten darauf aufmerksam, dass bei der Bewertung der Jura Zwischenprüfungen es sehr selten ist, jemanden mit 3 Punkten zu bewerten.

Denn die meinten: "Entweder müsste die Klausur mit Abstand schlecht sein und man bekommt 0-2 Punkte, oder es reicht aus und man besteht mit 4 Punkten. Dazwischen gibt es normalerweise nicht."

Nun meine Frage:

Hat eine Beschwerde beim Prüfungsamt der jeweiligen Uni, Aussicht auf Erfolg meine Note von 3 auf 4 hochzukriegen, um dadurch die Prüfung zu bestehen?

Info: Ganz am Anfang meines Studiums hatten wir in der Orientierungswoche 2 Leiter aus den höheren Semestern gehabt, die meinten, dass eine Beschwerde sinnvoll wäre, wenn man kurz vor dem Bestehen ist, also in dem Fall 3 Punkte hat und von 3 auf 4 kommen möchte.

Was meint ihr, sollte ich es versuchen. Wie soll ich vorgehen?

(Bitte vernünftige Antworten)

LG

Studium, Zwischenprüfung, Beschwerde, Jura, Prüfungsamt

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