Asylbewerber – die besten Beiträge

Ist es nicht normal, dass manche Migranten straffällig werden, z.B. junge Mädchen vergewaltigen, da diese oft psychisch einfach durch sind?

Sollte man bei straffälligen Migranten, wenn diese z.B. junge Mädchen vergewaltigen, immer genauer hinsehen und den Menschen und seine mentale Verfassung immer genau betrachten, bevor man irgendwelche Hetze gegen diese Menschen betreibt oder vorschnelle Urteile fällt?

Denn es ist ja so, dass viele solcher Migranten meist sehr schlimme und traumatisierende Erlebnisse in ihren Heimatländern durchstehen mussten. Von kriegerischen Handlungen bis zu politischer Verfolgung. Und ich denke, dass die bei vielen Zuwanderern einfach die Nerven ziemlich blank liegen, sprich diese psychisch und seelisch einfach durch sind.

Ist es dadurch nicht so ziemlich normal, dass manche dieser Menschen sehr schnell zu Kurzschlusshandlungen neigen und sich zu solchen Taten, wie oben beschrieben, hinreißen lassen? Wenn ein Zuwanderer z.B. immer wieder eine explodierende Granate, die eventuell ein Familienmitglied mit gerissen hat vor Augen hat oder gar immer noch von so etwas träumt. Oder aber immer wieder Angst davor hat, dass plötzlich der Geheimdienst schwer bewaffnet die Tür eintritt und ihn abführt, weil er sich in seinem Heimatland einfach nur Regimekritisch geäußert hat? Wisst ihr, wie traumatisch so etwas sein kann? Ist es dann nicht normal, wenn einige dieser Menschen dann den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr sehen können und keine klaren Gedanken mehr fassen können? Und dann manchmal im Affekt die Beherrschung verlieren?

Was ist eure Meinung dazu?

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Innenministerium fällt auf falsche Daten des Bundeskriminalamtes über Angriffe auf Asylunterkünfte herein. Wie kann so etwas passieren?

Beschäftigt das Innenministerium keine Faktenchecker?

80 Angriffe auf Asylunterkünfte verzeichnet das Bundesinnenministerium für das erste Halbjahr 2023. Nur: Bei einem Großteil der Taten spielten die Flüchtlingsheime selbst überhaupt keine Rolle. Die Zahl der tatsächlichen Angriffe ist gering. Einen Beweis für einen als rechts verorteten Täter bei einem Angriff auf ein bewohntes Asylheim gibt es nur in einem einzigen Fall.

https://www.nius.de/Politik/die-faeser-faelschung-haelfte-der-angriffe-auf-fluechtlingsheime-hatte-gar-nichts-mit-fluechtlingsheimen-zu-tun/59038a5e-34fb-4544-8a4e-6abd171e0f82

Zunächst ist auffällig: In fast der Hälfte der Geschichten spielt ein Flüchtlingsheim überhaupt keine Rolle. 38 der insgesamt 80 Delikte fanden nicht an oder in einer Asylunterkunft statt. Die Liste der Absurditäten ist lang: Mal landen Streitigkeiten aus einer Kneipe in der Statistik. An anderer Stelle wird der Diebstahl einer Regenbogenflagge vor einer „Internationalen Begegnungsstätte“ als Angriff auf ein Flüchtlingsheim bewertet. In anderen Fällen spielt eine Asylunterkunft zwar eine Rolle, allerdings befindet sich dieses gerade erst in Planung oder im Aufbau, Asylbewerber sind dort noch gar nicht eingezogen.

Hier ein paar Beispiele für Vorfälle, die nichts mit einem Angriff auf eine Asylunterkunft zu tun haben, aber dennoch so gewertet werden:

Mainz (Rheinland-Pfalz), 16. Februar, Volksverhetzung, ein Tatverdächtiger, Zuordnung: rechts

In der Mainzer Innenstadt kommt es auf einem öffentlichen Platz zu einer Streitigkeit und einem Handgemenge zwischen zwei Personen mit Migrationshintergrund. Ein 22-jähriger Deutscher trennt die beiden Männer. Im Zuge dieser Trennung fallen Beschimpfungen und Drohungen, die als ausländerfeindlich eingestuft werden.

Sondershausen (Thüringen), 16. Februar, Verhetzende Beleidigung, kein Tatverdächtiger, Zuordnung: rechts

Am Landratsamt, das knapp einen Kilometer von der Gemeinschaftsunterkunft in der Güntherstraße entfernt ist, wird ein Sticker angebracht. Auf diesem steht: „Asylbetrüger – Heimreise statt Einreise – Nicht willkommen“. Ein Sicherheitsmitarbeiter stellt den Sticker fest und meldet das dem Amt. Das Amt wiederum benachrichtigt die Polizei. Der Sticker wird als verhetzende Beleidigung eingestuft. Ein Tatverdächtiger kann nicht ermittelt werden.

Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen), 14. April, Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten, kein Tatverdächtiger, Zuordnung: rechts

In Düsseldorf geht bei der Polizei eine anonyme Anzeige ein. Der unbekannte Hinweisgeber behauptet, im Internet auf einem englischsprachigen Imageboard gelesen zu haben, dass jemand einen Anschlag auf Flüchtlingsunterkünfte und eine Politikerin plane. Bis heute ist nicht klar, wer die Person ist.

Bremen (Bremen), 19. April, Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, ein Tatverdächtiger, Zuordung: rechts

Ein deutscher Staatsangehöriger steht im Verdacht, einen Anschlag auf ein Flüchtlingsheim ausüben zu wollen. Die Staatsanwaltschaft Bremen lässt seine Wohnung durchsuchen, stellt jedoch später fest: „Die Durchführung eines entsprechenden Anschlags war nie geplant.“ Einen Vorfall vor einer Flüchtlingsunterkunft hat es nie gegeben. Dennoch scheinen die Beamten bei der Durchsuchung fündig geworden zu sein. Der Mann erhält einen Strafbefehl für das „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen“. 

Nauen (Brandenburg), 30. April, Volksverhetzung, ein Tatverdächtiger, Zuordnung: rechts

Eine alkoholisierte Person pöbelt in einer Kneipe laut Polizei „mit volksverhetzendem Inhalt“, der sich „gegen Asylheime im Allgemeinen“ gerichtet haben soll. Die Worte fallen nicht mal in der Nähe eines Flüchtlingsheims. Auch bei der beschimpften Person handelt es sich nicht um einen Asylbewerber.

Schleusingen (Thüringen), 10. Mai, Beleidigung, ein Tatverdächtiger, Zuordnung: rechts

In Schleusingen gibt es kein Flüchtlingsheim. Weder eine Unterkunft noch ein Asylbewerber kommen zu Schaden. Während einer Demonstration beleidigt ein 59-Jähriger einen Polizeibeamten.

Schleusingen (Thüringen), 10. Mai, Verstoß gegen das Versammlungsgesetz, ein Tatverdächtiger, Zuordnung: rechts

Auf derselben Demonstration wird bei einem 21-jährigen Teilnehmer ein Cuttermesser in der Hosentasche gefunden.

Garmisch-Partenkirchen (Bayern), 15. Mai, Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten, ein Tatverdächtiger, Zuordnung: rechts

Ein Betrunkener ruft beim Notruf der Polizei an und droht mit Straftaten. Beamte der Polizei schauen beim Wohnsitz des Deutschen vorbei und werden vor Ort direkt beleidigt. Das Verfahren gegen den Mann wird jedoch eingestellt, „da nicht auszuschließen war, dass der Beschuldigte im Zustand der Schuldunfähigkeit handelte“, wie die Staatsanwaltschaft München schreibt.

Wie kann also das Innenministerium unter Nancy Faeser auf eine offensichtlich falsche und manipulierte Statistik reinfallen?

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Findet ihr auch das Ukrainische Flüchtlinge bevorzugt werden?

Hallo. In letzter Zeit ist mir irgendwie aufgefallen, das Ukrainische Flüchtlinge in Deutschland bevorzugt werden. Ukrainische Flüchtlinge bekommen zum Beispiel direkt eine Wohnung während ein Flüchtling aus Syrien jahrelang darauf warten muss. Oder Ukrainer dürfen hier in Deutschland ganz schnell nach ihrer Ankunft schon arbeiten gehen. Oder mir ist auch aufgefallen, das Ukrainische Flüchtlinge hier in Deutschland ganz oft Luxus Autos fahren, während Flüchtlinge aus Arabischen- und Afrikanischen Ländern hier mit dem Zug fahren müssen.

Ich bin vor kurzem nämlich mal bei mir im Ort am Fußballverein vorbei gelaufen, und habe gesehen, das dort ganz viele Ukrainer mit ihren Luxus Autos zum Training fahren. Während ich 1 Tag später mit dem Zug gefahren bin und im Zug mehrere Arabische Großfamilien gesehen habe.

Das traurige dabei ist noch, das diese Ukrainer mit den Luxus Autos einfach so Harz IV bekommen, anstatt das sie zuerst ihre Autos verkaufen müssen. Ich habe sogar mal gelesen, das in der Schweiz gefordert wurde, das Ukrainische Flüchtlinge zuerst ihre Luxus Autos verkaufen müssen, bevor sie Sozialhilfe bekommen.

Ja 72%
Nein 28%
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Ist eine psychische Krankheit oft ein Mittel als Ausrede?

Hallo Leute,

ich kenne mich in der Psychologie nicht so gut aus, weswegen ich hoffe, hier kann jemand helfen. Anscheinend ist ein Syrer gestern in einem ICE durchgedreht und hat auf mehrere Menschen eingestochen. Laut Bericht : „Staatsanwalt Gerhard Neuhof sagte bei einer Pressekonferenz am Sonntagmittag, ein psychiatrischer Gutachter habe den Angreifer noch am Samstag untersucht. Dabei habe der Angreifer gesagt, er fühle sich "verfolgt", etwa von der Polizei. Er habe das Gefühl gehabt, das erste Opfer habe ihn töten wollen. Der Gutachter sei zu dem Ergebnis gekommen, dass der Täter zur Tatzeit nicht schuldfähig gewesen.“

Für mich ist jeder, der so etwas tut natürlich geistig gestört, ABER ich finde, dass sollte keine Ausrede ständig sein. Mal angenommen Beispiel, eine Frau verlässt einen Mann, verklagt ihn auf Unterhalt, er geht aggressiv aus dem Gericht und da lachen einige Jugendliche wegen irgendwas, er denkt sich wegen ihm und sticht auf diese ein. Klar krank, aber für mich VOLL SCHULDFÄHIG sowas.

Wer bewertet immer solche Täter oft als „schuldunfähig“ und wieso ist dass so ? Für mich ist jeder Mörder und Mensch, der versucht jemanden zu töten wie dieser Syrer psychisch krank, sollte aber genauso bestraft werden, außer man ist wirklich krank.

Anscheinend hat der Syrer vor kurzem seinen Job verloren. Ist dass ein Grund, auf unbeteiligte Menschen in einem Zug mit einem Messer ein zu stechen ?

Was denkt ihr ?

Quelle: https://www.google.de/amp/s/amp.tagesspiegel.de/gesellschaft/panorama/27-jaehriger-aus-syrien-festgenommen-das-ist-bisher-ueber-den-messerangriff-im-ice-bekannt/27775362.html

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